Betreff
Zuwendungen nach § 56 GO NRW an die Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates ab dem 01.11.2020 (19 .TA)
Vorlage
2020/0014
Aktenzeichen
011-24-10-gr
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter im Rat der Stadt Leverkusen erhalten gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt:

 

1.         Geldleistungen

 

1.1      Die Stadt Leverkusen gewährt zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einer Fraktion mit 3 Mitgliedern einen pauschalen Betrag in Höhe von 62.000 € pro Monat.

 

1.2      Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird eine monatliche Pauschale von 9.000 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.

 

1.3      Gruppen erhalten das nach § 56 Abs. 3 Satz 4 GO NRW vorgeschriebene Mindestmaß an finanziellen Zuwendungen in Höhe von 90 % von zwei Dritteln der Zuwendungen aus Ziffer 1.1.

 

1.4      Fraktions- und gruppenlose Einzelmitglieder des Rates erhalten einen pauschalen Betrag in Höhe von 15.000 € pro Monat.

 

2.         Geldwerte Leistungen

 

            Die Stadt Leverkusen stellt den Fraktionen im Rahmen vorhandener Kapazitäten Sitzungsräume innerhalb von städtischen Gebäuden zur Verfügung.

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Notwendigkeit einer verlässlichen Planungsgrundlage der Finanzen für die politische Arbeit der Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter im Rat der Stadt Leverkusen auf der Basis des § 56 Abs. 3 GO NRW ist auch im 19. Tagungsabschnitt gegeben.

 

Die Anzahl der 52 Ratsmandate ist für den 19. Tagungsabschnitt gleichgeblieben.

 

Bei der Festlegung der Höhe der Zuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW an die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter des Rates erfolgt zukünftig eine Orientierung an dem Verfahren zur Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in einer Wahlperiode. Das aktuell zu verteilende Budget wird auf der Grundlage des bisherigen Haushaltsansatzes zuzüglich einer ersten Erhöhung festgelegt. Die zweite Erhöhung erfolgt nach der Hälfte der 19. Wahlperiode.

 

Die Verwaltung schlägt somit im ersten Schritt ein jährliches Gesamtbudget an die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter des Rates im 19. Tagungsabschnitt in Höhe von 745.000 € vor.

 

Der § 56 Abs. 3 Satz 4 wird mit Beginn der neuen Wahlperiode dahingehend geändert, 

dass eine Gruppe mindestens 90 Prozent einer proportionalen Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion nach Absatz 1 Satz 2 erhält oder erhalten würde.

 

Ein Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört (Einzelvertreterin bzw. Einzelvertreter) kann aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhalten, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte. Die Verwaltung schlägt den nachfolgenden Festbetrag für die Einzelvertreter vor.

 

Zusammenfassend ergeben sich folgende konkrete Zuwendungen pro Jahr:

 

- Fraktion mit drei Mitgliedern (Sockelbetrag)              62.000 €

- für jedes zusätzliche Mitglied                                         9.000 €

 

- Gruppe mit zwei Mitgliedern                                         37.200 €

 

- Einzelmitglied (Einzelvertreter)                                    15.000 €

 

Dies entspricht in der zurzeit vorliegenden politischen Struktur des Rates einem Gesamtaufwand in Höhe von 744.200 €, der sich wie folgt verteilt:

 

 


 

Fraktion, Gruppe, Einzelvertreter

Jahressumme

Quartalsumme

CDU-Fraktion

161.000,00 €

40.250,00 €

SPD-Fraktion

152.000,00 €

38.000,00 €

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

116.000,00 €

29.000,00 €

Fraktion BÜRGERLISTE

62.000,00 €

15.500,00 €

Fraktion Opladen Plus (OP)

62.000,00 €

15.500,00 €

AfD-Fraktion

62.000,00 €

15.500,00 €

FDP-Fraktion

62.000,00 €

15.500,00 €

Gruppe DIE LINKE.LEV

37.200,00 €

9.300,00 €

Einzelvertreter Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen)

15.000,00 €

3.750,00 €

Einzelvertreter Rh. Beisicht (Aufbruch Leverkusen)

15.000,00 €

3.750,00 €

 

744.200,00 €

186.050,00 €

 

Als Leitlinie für die zweckbestimmte Verwendung der Zuwendungen wird der Ministeriumserlass von November 2015 als Anlage 1 zur Kenntnis gegeben. Die ausgezahlten Beträge müssen durch einen Verwendungsnachweis (siehe Anlage 2) belegt werden. Nicht verausgabte Mittel sind an die Stadt zurückzuzahlen, bzw. werden mit zukünftigen Ansprüchen verrechnet.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt: 010501 Sachkonto: 549200

Aufwendungen für die Maßnahme: 745.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2022

 Personal-/Sachaufwand: 745.000 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein