Beschlussentwurf:
1.
Gemäß
des § 48 des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung
erhöht der Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen den Landeszuschuss
für das Kindergartenjahr 2020/2021 in Höhe von 365.600 € um 25 % für
zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung und leitet diesen an
Träger von Tageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen oder Anstellungsträger
von Kindertagespflegepersonen weiter, sofern diese entsprechende Angebote
vorhalten. Grundlage bildet das durch den Landtag Nordrhein-Westfalen am
29.11.2019 beschlossene Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen
Bildung.
2.
Sofern
ein entsprechendes Angebot in einer städtischen Kindertageseinrichtung
vorgehalten wird, wird der Landeszuschuss inklusive des unter Punkt 1 genannten
Eigenanteils anteilig und zweckgebunden für den Einsatz von pädagogischem
Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen eingesetzt.
3.
Sollte
sich die Fördersumme des Landes in den folgenden Jahren bis einschließlich zum
Kindergartenjahr 2024/2025 verändern, so wird die Erhöhung um 25 % vonseiten
des Jugendamtes entsprechend der gesetzlichen Vorgabe des § 48 des Gesetzes zur
qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung angepasst.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Adomat
Begründung:
Der
Landschaftsverband Rheinland teilte dem Fachbereich Kinder- und Jugend in seinem
Rundschreiben Nr. 42/27/2019 vom 19.11.2019 mit, dass aufgrund des in den
Landtag eingebrachten Entwurfs und durch diesen am 29.11.2019 beschlossenen „Gesetz
zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ jedem Jugendamt ein pauschalierter
Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung gewährt wird.
Die
Bezuschussung dient der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsgerechten familienunterstützenden
Angeboten in der Kindertagesbetreuung, wie:
1.
bei
den Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von
wöchentlich 47 Stunden hinausgehen,
2. bei den Öffnungszeiten
in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feiertagen,
3. bei den Öffnungszeiten
und Betreuungsangeboten nach 17 Uhr und vor 7 Uhr,
4. bei den bis zu 15 der
Öffnungstage im Kindergartenjahr für Kindertageseinrichtungen, die nur 15
Öffnungstage oder weniger jährlich schließen,
5. zusätzliche
Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig
erhöhten Bedarf der Familien und Notfallangebote sowie
6. ergänzende
Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1.
Das Land stellt hierfür im Kindergartenjahr 2020/2021 einen Betrag von 40 Mio. €, im Kindergartenjahr 2021/2022 von 60 Mio. € und ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 von 80 Mio. € jährlich landesweit zur Verfügung. Der Anteil des Jugendamtes ergibt sich in den Kindergartenjahren 2020/2021 bis 2024/2025 aus der Anzahl der im Jugendamtsbezirk nach der verbindlichen Jugendhilfeplanung gemäß § 19 Absatz 3 des Kinderbildungsgesetzes vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 462) in der am 31. Juli 2020 geltenden Fassung, bis zum 15. März 2019 für das Kindergartenjahr 2019/2020 beantragten Kindpauschalen für in Tageseinrichtungen betreute Kinder im Verhältnis zur landesweiten Anzahl der beantragten Kindpauschalen für in Tageseinrichtungen betreute Kinder. Für Leverkusen beträgt der Zuschuss für das Kindergartenjahr 2020/2021 365.600 €.
Voraussetzung
für diesen Zuschuss ist, dass das Jugendamt diesen Zuschuss mit einer Erhöhung
des Betrages um 25 % für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung
einsetzt und an Träger von Tageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen oder
Anstellungsträger von Kindertagespflegepersonen weiterleitet.
In
Leverkusen erfüllen derzeit folgende Einrichtungen mindestens eines der unter
Punkt 1 bis 6 genannten Kriterien. Diese werden auch für das Kindergartenjahr
2020/2021 Fortbestand haben.
Träger: |
Straße: |
Statistischer
Bezirk: |
Caritas |
Am
Steinberg 23 |
Steinbüchel |
DRK |
Am
Kettnersbusch 1 |
Opladen |
DRK |
Kurtekottenweg
10 |
Wiesdorf-Ost |
DRK |
Kurtekottenweg
15 |
Wiesdorf-Ost |
DRK |
Nobelstr.
33 b |
Wiesdorf-West |
DRK |
Walter-Flex-Str.
27 |
Wiesdorf-Ost |
Stadt |
Borkumstr.
3 |
Manfort |
Stadt |
Pregelstraße
23 |
Rheindorf |
Stadt |
Spreestr.
11 |
Steinbüchel |
Stadt |
Dhünnstr.
12 c |
Wiesdorf-West |
Stadt |
Stralsunder
Str. 3 |
Quettingen |
Stadt |
Nikolaus-Groß-Str.
2 |
Alkenrath |
Stadt |
Scharnhorststr.
13 |
Manfort |
Stadt |
Dhünnstr.
12 a |
Wiesdorf-West |
Stadt |
Masurenstr.
3 |
Rheindorf |
Die
Verteilung der Zuschüsse auf die Einrichtungen sowie ggf. auf die
Kindertagespflegepersonen und Großtagespflegestellen wird gemäß den
Ausführungsrichtlinien durchgeführt, die das Land dem Jugendamt zu einem
späteren Zeitpunkt zur Verfügung stellen wird.
In der
Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege
wurde am 27.01.2020 die entsprechende Gesetzesgrundlage besprochen und das
weitere Vorgehen abgestimmt.
Die Verwaltung
empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Jarosch, FB 51, 406 -
5110
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Gemäß des § 48 des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung Förderbetrag in Höhe von insgesamt 365.600 € sowie Eigenanteil in Höhe von 25 % (91.400 € im Kindergartenjahr 2020/2021), der zweckgebunden weiterzuleiten bzw. einzusetzen ist.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Es handelt sich hierbei um Einnahmen bzw. Ausgaben in der Produktgruppe 0605 zu den Innenaufträgen:
510006050202 (Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft)
und
510006050203 (Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Weiterleitung der Fördersumme von 365.600 € plus 91.400 € Eigenanteil an die betreffenden Träger bzw. zweckgebunden für den Einsatz von pädagogischem Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen.
Für die Folgejahre Anpassung des
Eigenanteils in Höhe von 25 % an die jeweilige, durch das Land zur Verfügung
gestellte Fördersumme gem. des § 48 des
Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung.
Welche Summe tatsächlich verausgabt wird, hängt - unter Berücksichtigung der
Ausführungsrichtlinien - von der Anzahl der tatsächlichen Angebote gem. § 48
des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung ab, die in
den Leverkusener Kindertageseinrichtungen und den Tagespflegepersonen sowie den
Großtagespflegestellen zur Verfügung gestellt werden.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |