Betreff
Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten gem. § 48 Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung (KiBiz)
Vorlage
2020/3424
Aktenzeichen
JHPL-Kü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Gemäß des § 48 des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung erhöht der Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen den Landeszuschuss für das Kindergartenjahr 2020/2021 in Höhe von 365.600 € um 25 % für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung und leitet diesen an Träger von Tageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen oder Anstellungsträger von Kindertagespflegepersonen weiter, sofern diese entsprechende Angebote vorhalten. Grundlage bildet das durch den Landtag Nordrhein-Westfalen am 29.11.2019 beschlossene Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung.

 

2.    Sofern ein entsprechendes Angebot in einer städtischen Kindertageseinrichtung vorgehalten wird, wird der Landeszuschuss inklusive des unter Punkt 1 genannten Eigenanteils anteilig und zweckgebunden für den Einsatz von pädagogischem Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen eingesetzt.

 

3.    Sollte sich die Fördersumme des Landes in den folgenden Jahren bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2024/2025 verändern, so wird die Erhöhung um 25 % vonseiten des Jugendamtes entsprechend der gesetzlichen Vorgabe des § 48 des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung angepasst.

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                                      In Vertretung

Richrath                                         Märtens                                               Adomat

 

Begründung:

 

Der Landschaftsverband Rheinland teilte dem Fachbereich Kinder- und Jugend in seinem Rundschreiben Nr. 42/27/2019 vom 19.11.2019 mit, dass aufgrund des in den Landtag eingebrachten Entwurfs und durch diesen am 29.11.2019 beschlossenen „Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ jedem Jugendamt ein pauschalierter Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung gewährt wird.

 

Die Bezuschussung dient der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsgerechten familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung, wie:

 

1.    bei den Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen,

2.    bei den Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feiertagen,

3.    bei den Öffnungszeiten und Betreuungsangeboten nach 17 Uhr und vor 7 Uhr,

4.    bei den bis zu 15 der Öffnungstage im Kindergartenjahr für Kindertageseinrichtungen, die nur 15 Öffnungstage oder weniger jährlich schließen,

5.    zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallangebote sowie

6.    ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1.

 

Das Land stellt hierfür im Kindergartenjahr 2020/2021 einen Betrag von 40 Mio. €, im Kindergartenjahr 2021/2022 von 60 Mio. € und ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 von 80 Mio. € jährlich landesweit zur Verfügung. Der Anteil des Jugendamtes ergibt sich in den Kindergartenjahren 2020/2021 bis 2024/2025 aus der Anzahl der im Jugendamtsbezirk nach der verbindlichen Jugendhilfeplanung gemäß § 19 Absatz 3 des Kinderbildungsgesetzes vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 462) in der am 31. Juli 2020 geltenden Fassung, bis zum 15. März 2019 für das Kindergartenjahr 2019/2020 beantragten Kindpauschalen für in Tageseinrichtungen betreute Kinder im Verhältnis zur landesweiten Anzahl der beantragten Kindpauschalen für in Tageseinrichtungen betreute Kinder. Für Leverkusen beträgt der Zuschuss für das Kindergartenjahr 2020/2021 365.600 €.

 

Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass das Jugendamt diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des Betrages um 25 % für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung einsetzt und an Träger von Tageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen oder Anstellungsträger von Kindertagespflegepersonen weiterleitet.

 

In Leverkusen erfüllen derzeit folgende Einrichtungen mindestens eines der unter Punkt 1 bis 6 genannten Kriterien. Diese werden auch für das Kindergartenjahr 2020/2021 Fortbestand haben.

 

Träger:

Straße:

Statistischer Bezirk:

Caritas

Am Steinberg 23

Steinbüchel

DRK

Am Kettnersbusch 1

Opladen

DRK

Kurtekottenweg 10

Wiesdorf-Ost

DRK

Kurtekottenweg 15

Wiesdorf-Ost

DRK

Nobelstr. 33 b

Wiesdorf-West

DRK

Walter-Flex-Str. 27

Wiesdorf-Ost

Stadt

Borkumstr. 3

Manfort

Stadt

Pregelstraße 23

Rheindorf

Stadt

Spreestr. 11

Steinbüchel

Stadt

Dhünnstr. 12 c

Wiesdorf-West

Stadt

Stralsunder Str. 3

Quettingen

Stadt

Nikolaus-Groß-Str. 2

Alkenrath

Stadt

Scharnhorststr. 13

Manfort

Stadt

Dhünnstr. 12 a

Wiesdorf-West

Stadt

Masurenstr. 3

Rheindorf

 

Die Verteilung der Zuschüsse auf die Einrichtungen sowie ggf. auf die Kindertagespflegepersonen und Großtagespflegestellen wird gemäß den Ausführungsrichtlinien durchgeführt, die das Land dem Jugendamt zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stellen wird.

 

In der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege wurde am 27.01.2020 die entsprechende Gesetzesgrundlage besprochen und das weitere Vorgehen abgestimmt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Jarosch, FB 51, 406 - 5110

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Gemäß des § 48 des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung Förderbetrag in Höhe von insgesamt 365.600 € sowie Eigenanteil in Höhe von 25 % (91.400 € im Kindergartenjahr 2020/2021), der zweckgebunden weiterzuleiten bzw. einzusetzen ist.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Es handelt sich hierbei um Einnahmen bzw. Ausgaben in der Produktgruppe 0605 zu den Innenaufträgen:

 

510006050202 (Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft)

und

510006050203 (Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Weiterleitung der Fördersumme von 365.600 € plus 91.400 € Eigenanteil an die betreffenden Träger bzw. zweckgebunden für den Einsatz von pädagogischem Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen.

 

Für die Folgejahre Anpassung des Eigenanteils in Höhe von 25 % an die jeweilige, durch das Land zur Verfügung gestellte Fördersumme gem. des § 48 des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung.


Welche Summe tatsächlich verausgabt wird, hängt - unter Berücksichtigung der Ausführungsrichtlinien - von der Anzahl der tatsächlichen Angebote gem. § 48 des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung ab, die in den Leverkusener Kindertageseinrichtungen und den Tagespflegepersonen sowie den Großtagespflegestellen zur Verfügung gestellt werden.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]