Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die als Anlage zur Vorlage beigefügte Satzung zur 6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen vom 26.10.2009.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die vorgeschlagenen Änderungen werden im Einzelnen wie folgt begründet:
Zu § 6 Anregungen und Beschwerden:
Anstelle des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, der zukünftig gemäß der in § 2 der Neufassung der Zuständigkeitsordnung des Rates vorgesehenen Bildung der Ausschüsse wegfällt (vergl. Vorlage Nr. 2020/0017), soll der neue Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt überbezirkliche Bürgeranträge entscheiden (vergl. Hinweis in § 6 Nr. 3 der Neufassung der Zuständigkeitsordnung). Diese Änderung wird in § 6 der Hauptsatzung entsprechend berücksichtigt.
Zu § 8 Ausschusszuständigkeit in Angelegenheiten des Denkmalschutzes:
Der bisherige Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen soll gemäß § 2 der Neufassung der Zuständigkeitsordnung des Rates die neue Bezeichnung „Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen“ analog der Reihenfolge in der Bezeichnung des zuständigen Dezernates für Planen und Bauen (vergl. Vorlage Nr. 2020/0017) erhalten. § 8 der Hauptsatzung wird an die vorgesehene neue Bezeichnung angepasst.
Zu § 9 Zusammensetzung und Mitglieder der Bezirksvertretungen:
Es wird ein neuer Absatz 3 angefügt, der zukünftig von der in § 36 Absatz 2 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, für den Bezirksvorsteher die Bezeichnung „Bezirksbürgermeister“ einzuführen.
Zu § 11 Entschädigung der Mandatsträger:
Gemäß § 36 Absatz 4 GO NRW in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nrn. 7 bis 10 der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO) kann in der Hauptsatzung eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für Bezirksvorsteher, seine Stellvertreter sowie für Vorsitzende von Bezirksfraktionen festgesetzt werden.
Bisher wurden bereits zusätzliche Aufwandsentschädigungen für die Bezirksvorsteher (2-facher Satz des Betrages der Aufwandsentschädigungen für die Bezirksmitglieder) und ihre Stellvertreter (1-facher Satz) gezahlt; mit Beginn der neuen Legislaturperiode sollen zukünftig auch Fraktionsvorsitzende in den Bezirksvertretungen eine zusätzliche Aufwandsentschädigung (1-facher Satz) erhalten.
Diese Regelung wird als neuer Absatz 5 berücksichtigt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 010501 Sachkonto: 549300
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |