Betreff
Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter für die sonstigen Ausschüsse und Gremien
Vorlage
2020/0021
Aktenzeichen
011-22-00-he
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat wählt/bestellt die Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Rates der Stadt Leverkusen entsprechend den Anlagen mit den lfd. Nrn. 1 – 9:

 

1          Kinder- und Jugendhilfeausschuss

 

2          Beirat des Polizeipräsidiums Köln

 

3          Volkshochschulrat

 

4          Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen

 

5          Umlegungsausschuss

 

6          Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln

 

7          Kommunale Arbeitsgemeinschaft Bergisch Land e. V.

 

8          Metropolregion Rheinland e. V.

 

9          REGIONALE 2025 Bergisches RheinLand

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Für die unter lfd. Nrn. 1 – 9 aufgeführten Gremien – und damit auch für die Mitgliedschaft der städtischen Vertreter – gilt die Bindung an die Wahlzeit des Rates bzw. des Oberbürgermeisters. Die Mitglieder sind daher neu zu wählen bzw. zu bestellen.

 

Die Wahl der Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter für die genannten sonstigen Ausschüsse richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW (Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer). Haben sich danach die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse und Gremien auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.

 

Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen.

Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Weitergehende gremienspezifische Informationen sind unter den jeweiligen Anlagen zu dieser Vorlage vermerkt.