Betreff
Ersatzneubau des Durchlasses am Ölbach in Höhe der Herta-Teiche an der Burscheider Str. 400
Vorlage
2020/3427
Aktenzeichen
TBL-693-Mk
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Dem Ersatzneubau des Durchlasses am Ölbach in Höhe der Herta-Teiche (Burscheider Str. 400) wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Allgemeines:

Im Stadtteil Bergisch-Neukirchen befindet sich am Ölbach in Höhe der Herta-Teiche ein Durchlass, mit dem der Wirtschaftsweg (Stichstraße von der Burscheider Straße zur Hausnummer 400) unterquert wird. Der Durchlass mit der internen Bauwerksnummer W80 wurde vermutlich - Bestandsunterlagen liegen nicht vor - in den 1970er Jahren erbaut und wird von den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen ÄöR (TBL) unterhalten. Es handelt sich um ein 8,5 m langes Betonrohr mit einem Durchmesser von 80 cm (DN 800).

 

Massive Regenfälle haben im vergangenen Jahr dazu geführt, dass die Straße und die angrenzenden Bereiche des Durchlasses überströmt wurden. Dies führte dazu, dass die Böschungen am Ein- und Auslauf des Durchlasses und die Bankette der Straße nachgesackt sind und dadurch die vorhandene Absturzsicherung und die Asphaltdecke beschädigt wurden. Außerdem haben die Setzungen dazu geführt, dass sich einzelne Rohrelemente gegeneinander verschoben haben.

 

Die Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Durchlasses hat ergeben, dass lediglich ca. 35 % des bei einem 100-jährigen Regenereignis (Jahrhundertregen) anfallenden Wassers über den Durchlass abgeleitet werden könnten, sodass auch aus diesem Grund Handlungsbedarf besteht.

 

Technische Einzelheiten:

Der neue Durchlass soll etwas südlich des bestehenden Durchlasses angelegt werden. Mit der Erneuerung erfolgt somit gleichzeitig eine Begradigung des Bachlaufes. Der Durchlass soll eine Länge von 8,0 m haben und ist somit gegenüber dem vorhandenen Bauwerk 0,5 m kürzer. Er soll auf eine Belastung von SLW 60 (60 t Gesamtlast) ausgelegt werden. Eine Belastung durch Feuerwehrfahrzeuge und Müllwagen wäre somit weiterhin gesichert.

 

Das Profil soll aus einem Betonrahmen mit den äußeren Abmessungen 2,68 x 3,00 m (B x H) hergestellt werden. Die lichte Breite soll 1,98 m betragen. Die Gewässersohle soll eine durchgängige Substratschicht in einer Stärke von ca. 0,80 m erhalten. Zur Überwindung des Höhenunterschiedes von ca. 3,0 m sollen an den Stirnseiten Winkelstützwände errichtet werden. Außerdem sollen Wasserbausteine das Gerinne an dem Ein- und Auslauf des Durchlasses sichern.

 

Die Fahrbahn soll analog zum Bestand eine Breite von 3,0 m haben und wird auf einer Länge von ca. 20 m erneuert. Als Absturzsicherung soll eine Schutzplanke mit Aufsatzgeländer (h = 1,20 m) dienen.

 

Baubeginn und Bauablauf:

Die Bauarbeiten sollen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung im Sommer 2020 durchgeführt werden. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich ca. 4 - 6 Wochen.

 

Verkehrslenkung während der Bauzeit:

Der Fuß- und Radverkehr kann für die Dauer der Arbeiten den Wanderweg nutzen, der in Höhe der Burscheider Str. 312 in das gleiche Wandergebiet führt. Die Erreichbarkeit des Gebäudes Burscheider Str. 400 ist gewährleistet. Die Maßnahme wurde mit dem Fachbereich Bürger und Straßenverkehr abgestimmt.

 

Finanzierung:

Die Projektkosten setzen sich wie folgt zusammen:

 

       Durchlassbauwerk incl. Straßenwiederherstellung: ca. 135.000 €

-                Planungskosten:                                                                ca. 15.300 €

-                Bodengutachten, Suchgräben, Baumfällung:                ca. 7.200 €

-                Honorar TBL:                                                                       ca. 14.300 €

-                Mittelreserve:                                                                         ca. 3.200 €

       Summe:                                                                              ca. 175.000 €

 

Mit der voraussichtlichen Genehmigung des Haushaltes für das Jahr 2020 durch die Bezirksregierung Köln stehen für das Projekt im investiven Teil des Haushaltes im Bereich der Produktgruppe PN 1205, Finanzstelle 66710205021001, Finanzposition 783200, insgesamt 175.000 € zur Verfügung. Eine mögliche Förderung der Maßnahme wurde bei der Bezirksregierung angefragt. Fördermittel konnten allerdings nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Sonstiges:

Für die Maßnahme wurde beim Fachbereich Umwelt ein „Antrag auf Erlaubnis der Anlage am Gewässer“ gemäß § 22 Landeswassergesetz (LWG) gestellt. Die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde, die in dem Verfahren auch die Untere Naturschutzbehörde beteiligt hat, liegt vor. Zur Durchführung der Baumaßnahme ist die Fällung von zwei Bäumen, wie in der Draufsicht in der Anlage 2 der Vorlage dargestellt, erforderlich. Für die Umsetzung der Maßnahme werden anliegende Grundstücke in Anspruch genommen. Entsprechende Vereinbarungen mit deren Eigentümerinnen bzw. Eigentümern liegen vor. Grunderwerb ist nicht erforderlich.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/ Fachbereich / Telefon: H. Maul, TBL, Tel.: 0214/406-6992

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Erneuerung des Durchlasses am Ölbach in Höhe der Herta-Teiche.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Maßnahme:                     „Durchlass Bruch/Herta-Teich/Ölbach“

Produktgruppe 1205:     „Öffentliche Verkehrsflächen“

Finanzstelle:                   66710205021001

Finanzposition:               783200

Ansatz 2019:                   75.000,- € (vorhanden)

Ansatz 2020:                   100.000,- € (beschlossene Haushaltssatzung 2020)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Im Jahr der Anschaffung:                                            175.000,00 €.

Abschreibung Restwert:                                                   2.275,51 €.

Jährl. Abschreibungen: 175.000,- € / 80 Jahre =         2.187,50 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Siehe oben.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB Tiefbau, Frau Sorge

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Keine.




 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Pressemitteilung, Anwohnerinformation.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die letzten Abstimmungen wurden erst vor kurzem abgeschlossen. Für die Einleitung der weiteren Schritte zur Umsetzung der geplanten Maßnahme sollte eine Entscheidung noch in diesem Sitzungsturnus gefällt werden.