Beschlussentwurf:
Punkt 3.3. der Kulturförderrichtlinien „Veranstaltungen im Stadtgebiet“ wird wie folgt angepasst: Ein Antragsteller/eine Antragstellerin kann maximal 9.000 Euro pro Jahr für die Durchführung von Projekten oder für notwendige Anschaffungen im Sinne von 4.1. beantragen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 unter TOP 8.6 „Erlass der Haushaltssatzung 2020, Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.11.2019 zum Haushalt“ (siehe Antrag Nr. 2019/3325) folgendes beschlossen:
„5. Der Etat der
Position „Veranstaltungen im Stadtgebiet“ beim Sachgebiet Kulturbüro wird ab
2020 auf 90.000 Euro festgesetzt. Der Zuschuss der Kernverwaltung an die KulturStadtLev
wird entsprechend um 45.000 Euro erhöht.“
Das Gremium der Kulturkonferenz und die Jury regen daher an, Punkt 3.3. der Kulturförderrichtlinien wie folgt anzupassen: Ein Antragsteller/eine Antragstellerin kann maximal 9.000 Euro pro Jahr für die Durchführung von Projekten oder für notwendige Anschaffungen im Sinne von 4.1. beantragen. Der Förderhöchstsatz lag bisher bei 10 % des Gesamtvolumens.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Anke Holgersson, KSL, 406 - 4170
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Anpassung der Kulturförderrichtlinien vom 1.7.2019.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Entfällt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
|
||
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |