Betreff
Zusätzliche P+R-Flächen am S-Bahnhof Rheindorf
Vorlage
2020/3449
Aktenzeichen
20-01-tm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die am 19.11.2018 durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschlossene Aufhebung des absoluten Haltverbots auf dem baulich angelegten Seitenstreifen im Kurvenbereich in der Zufahrt zum S-Bahnhof Rheindorf zugunsten einer Nutzung als zusätzlicher Parkstreifen (siehe Antrag Nr. 2018/2573) wird aufgehoben und der Seitenstreifen wieder mit einem absoluten Haltverbot im gesamten Kurvenbereich versehen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Lünenbach

 

Begründung:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat mit Beschluss vom 19.11.2018 (Antrag Nr. 2018/2573 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I vom 04.11.18) den Abbau des absoluten Haltverbotes im Kurvenbereich auf dem baulich angelegten Seitenstreifen in der Zufahrt zum S-Bahnhof Rheindorf und die gleichzeitige Anordnung bzgl. der Beschilderung von Parkflächen beschlossen. Dies führte, wie eine Fahrprobe der wupsi GmbH zeigte, zu erheblichen Problemen, da eine Begegnung von Bussen im Kurvenbereich bei einem beparkten Seitenstreifen nicht mehr möglich ist und diese „auf Sicht“ fahren müssen.

 

Aufgrund einer schriftlichen Beschwerde der Verkehrsbetriebe Hüttebräucker GmbH vom 02.12.2019 hierzu gegenüber der Bezirksregierung Köln wurde ein Ortstermin seitens der Bezirksregierung zusammen mit dem Fachbereich Bürger und Straßenverkehr der Stadt Leverkusen und der Polizei am 16.12.2019 initiiert. Es wurde bestätigt, dass eine Begegnung von Bussen praktisch nicht möglich ist. Busse, die in Richtung Bahnhof einfahren, benutzen zum Teil mehr als die Hälfte der Breite der Gegenfahrspur mit. Der Bordstein im Kurvenscheitelpunkt inkl. der kleinen dahinterliegenden Grünfläche zwischen Bordstein und Gehweg ist bereits sichtbar von Bussen und Kfz befahren worden.

 

Der Verkehrsraum ist daher nicht als verkehrssicher einzustufen. Bei einem möglichen Unfall könnte die Stadt Leverkusen haftbar gemacht werden. Sofern es zu einer Begegnung in der Kurve kommen sollte, müsste ein Bus rückwärts aus der Kurve wieder ausfahren oder der in der Kurve außen fahrende Bus den Bordstein überfahren. In der Vergangenheit wurde für solche Fälle der baulich angelegte Seitenstreifen durch den in der Kurve innen fahrenden Bus benutzt. Dies hatte sich über mehrere Jahre bewährt.

 

Zur Lösung des Problems gibt es aus Sicht der Verwaltung, der Bezirksregierung und der Polizei zwei Alternativen. Eine Möglichkeit ist die Wiederaufstellung des absoluten Haltverbotes auf dem gesamten baulich angelegten Seitenstreifen im Kurvenbereich. Alternativ könnten auch nur die ersten ca. 25 Meter (ca. 5 Stellplätze) des Seitenstreifens im Innenbereich der Kurve zum absoluten Haltverbot erklärt werden. Ca. 3 Stellplätze könnten hierbei am Ende der Kurve erhalten bleiben. Insofern bliebe den Bussen so im Kurvenbereich eine Ausweichmöglichkeit. Zu Behinderungen des ÖPNV kann dies jedoch weiterhin führen. Aus Sicht der Verwaltung wird daher die Aufhebung des Beschlusses und die Anordnung eines absoluten Haltverbotes auf dem gesamten Seitenstreifen im Kurvenbereich priorisiert.

 

Sofern es zu keiner Veränderung der aktuellen Situation kommt, ist ein Einschreiten der Bezirksregierung Köln nicht ausgeschlossen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner: Herr Mailänder/Fachbereich 36/ Telefon: 406 - 36 81

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Verkehrs- und Parksituation auf der Solinger Straße am P+R Parkplatz/S-Bahnhof Rheindorf.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 36 000 230 012 0026, Finanzposition 782700 – Verkehrsschilder.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die anfallenden Beschilderungskosten belaufen sich auf ca. 600,00 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]