- Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen bzw. den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der nbso Weisung,
1. Frau Vera
Rottes mit Ablauf des 31.10.2020 als Geschäftsführerin der nbso abzuberufen,
2. Herrn Andreas
Schönfeld und Herrn Alfonso López de Quintana mit Wirkung zum 01.11.2020 als
Geschäftsführer der nbso zu bestellen,
3. die den
Herren Andreas Schönfeld und Alfonso López de Quintana erteilte Prokura mit
Ablauf des 31.10.2020 zu widerrufen,
4. den durch
Herrn Oberbürgermeister Richrath ausgehandelten Anstellungsverträgen mit den
beiden neuen Geschäftsführern zuzustimmen und die Verträge entsprechend
abzuschließen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Gemäß § 5 Abs. 2
lit. l) des Gesellschaftsvertrages obliegen die Bestellung, Abberufung und
Festlegung der Anstellungsbedingungen von Geschäftsführern der Gesellschafterversammlung,
die städtischen Vertreterinnen bzw. Vertreter handeln gemäß § 6 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages nach Weisung des Rates der Stadt Leverkusen. Der Aufsichtsrat
berät diese Angelegenheiten gem. § 11 Abs. 2 der Satzung vor, auch hier handeln
die städtischen Vertreterinnen und Vertreter nach § 11 Abs. 4 der Satzung
auf Weisung des Rates der Stadt Leverkusen.
Nach § 14 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages wird die Geschäftsführung grundsätzlich für die Dauer
von fünf Jahren bestellt.
Die
Anstellungsverträge bzw. Dienstverträge mit der
Geschäftsführung werden für die Gesellschaft nach § 14 Abs. 3 der Satzung durch
den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung, geschlossen, dies ist gemäß § 8
des Gesellschaftsvertrages der Aufsichtsratsvorsitzende.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Liebsch / FB 20 / 406 - 2041
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN0927
Produkt 092701
Produktgruppe 0927
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die Auswirkungen sind im Wirtschaftsplan 2020 und der Mittelfristplanung
2021 – 2023 der nbso etatisiert.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.
a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund von noch erforderlichen internen Abstimmungen konnte die Abgabefrist für die Vorlage nicht eingehalten werden. Eine Beratung und Beschlussfassung der Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus wird jedoch empfohlen. Daher wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.