Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW; neue bahnstadt opladen GmbH (nbso)
- Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung
Vorlage
2020/3451
Aktenzeichen
201-01-21-03-Li
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen bzw. den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der nbso Weisung,

 

1. Frau Vera Rottes mit Ablauf des 31.10.2020 als Geschäftsführerin der nbso abzuberufen,

 

2. Herrn Andreas Schönfeld und Herrn Alfonso López de Quintana mit Wirkung zum 01.11.2020 als Geschäftsführer der nbso zu bestellen,

 

3. die den Herren Andreas Schönfeld und Alfonso López de Quintana erteilte Prokura mit Ablauf des 31.10.2020 zu widerrufen,

 

4. den durch Herrn Oberbürgermeister Richrath ausgehandelten Anstellungsverträgen mit den beiden neuen Geschäftsführern zuzustimmen und die Verträge entsprechend abzuschließen.

 

 

gezeichnet:

                                                                In Vertretung

Richrath                                                            Märtens

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 5 Abs. 2 lit. l) des Gesellschaftsvertrages obliegen die Bestellung, Abberufung und Festlegung der Anstellungsbedingungen von Geschäftsführern der Gesellschafterversammlung, die städtischen Vertreterinnen bzw. Vertreter handeln gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages nach Weisung des Rates der Stadt Leverkusen. Der Aufsichtsrat berät diese Angelegenheiten gem. § 11 Abs. 2 der Satzung vor, auch hier handeln die städtischen Vertreterinnen und Vertreter nach § 11 Abs. 4 der Satzung auf Weisung des Rates der Stadt Leverkusen.

 

Nach § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages wird die Geschäftsführung grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

 

Die Anstellungsverträge bzw. Dienstverträge mit der Geschäftsführung werden für die Gesellschaft nach § 14 Abs. 3 der Satzung durch den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung, geschlossen, dies ist gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Aufsichtsratsvorsitzende.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Liebsch / FB 20 / 406 - 2041

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN0927

Produkt 092701

Produktgruppe 0927

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Auswirkungen sind im Wirtschaftsplan 2020 und der Mittelfristplanung

2021 – 2023 der nbso etatisiert.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u. a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund von noch erforderlichen internen Abstimmungen konnte die Abgabefrist für die Vorlage nicht eingehalten werden. Eine Beratung und Beschlussfassung der Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus wird jedoch empfohlen. Daher wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.