Beschlussentwurf:
1. Der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 24.09.2019 zur Vorlage Nr. 2019/2820 zum Ausbau des Rad-/Gehweges Mühlengraben in Asphaltbauweise ohne Kanal wird aufgehoben.
2. Der Instandsetzung des Rad-/Gehweges Mühlengraben in wassergebundener Decke mit Polymergemisch wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation:
Der Rad-/Gehweg Mühlengraben führt von der Reuschenberger Mühle bis zur Eimündung Reuschenberger Straße (Nähe Tierschutzzentrum) in unmittelbarer Nähe des Mühlengrabens entlang. Er liegt im Landschaftsschutzgebiet „Unteres Tal der Wupper“ und grenzt an das Naturschutzgebiet „Wupperinsel“. Er ist ebenfalls ein Teilstück der vom Wupperverband ausgewiesenen Wanderroute Nr. 6 und Bestandteil der Knotenpunktbeschilderung der RadRegionRheinland. Der Weg ist für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und dient ebenfalls der Bewirtschaftung der angrenzenden Waldflächen.
Der Weg besitzt eine Länge von ca. 1.100 m und eine Breite von ca. 3 m. Er ist mit einer wassergebundenen Decke befestigt und gekennzeichnet durch Fahrbahnunebenheiten und Absackungen. Direkt angrenzend am Weg stehen Bäume, deren Wurzeln zum Teil bis unter den Weg hereinragen (siehe Lageplan 1 und 2). Aufgrund des schlechten Zustandes ist eine Instandsetzung des Rad-/Gehweges inklusive der maroden Zaunanlage erforderlich.
Der Ausbau des Rad-/Gehweges Mühlengraben wurde bereits mehrfach in der Bezirksvertretung
für den Stadtbezirk II behandelt. Der mit der Vorlage Nr. 2019/2820 am
24.09.2019 getroffene Beschluss der Bezirksvertretung (Ausbau in
Asphaltbauweise ohne Kanal) ist aufgrund wasserrechtlicher und
naturschutzrechtlicher Bedenken nicht umsetzbar (vergl. Vorlage Nr. 2019/3316).
In
Landschaftsschutzgebieten sind alle Maßnahmen und Eingriffe unzulässig, die die
Vielfalt, Eigenart oder den Charakter verändern. Dazu gehört beispielsweise auch
die Errichtung von Straßen und Wegen. Der Fuß- und Radweg hat Bestandsschutz.
Insofern bestehen aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen eine
Wiederherstellung des Weges in wassergebundener Decke. Die Erteilung einer
erforderlichen Befreiung zum Ausbau des Weges mit einer Asphaltdecke ist nicht
genehmigungsfähig.
Am 12.02.2020 hat ein interfraktionelles Gespräch zum Rad-/Gehweg Mühlengraben stattgefunden, in dem als Konsens eine wassergebundene Decke mit Polymeren als umweltverträglichste Lösung angedacht wurde (siehe Anlagen 1 - 3). Nach der Durchsicht der Konformitätserklärung und des Sicherheitsdatenblattes sind seitens der Unteren Wasserbehörde aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Gefährdungen erkennbar, sodass davon ausgegangen werden kann, dass bei fach- und sachgerechtem Einbau des Materials DurEko-mix BIO keine Gewässer- bzw. Grundwassergefährdung besteht.
Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II daher vor, Ihren Beschluss vom 24.09.2019 zur Vorlage Nr. 2019/2820 zum Ausbau des Rad-/Gehweges Mühlengraben in Asphaltbauweise ohne Kanal aufzuheben und stattdessen einer Instandsetzung in wassergebundener Decke mit Polymergemisch zuzustimmen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Frommke, FB 66, 406 - 6614
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Instandsetzung des Weges Mühlengraben.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 66511205021070, Finanzposition 783200
2019 = 10.000 €
VE 2019 = 660.000 €
2020 = 480.000 €
2021 = 180.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Herstellungskosten = 310.000€
Abschreibungen = rd.15.500€ / Jahr
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die notwendigen internen Abstimmungen konnten erst jetzt zum Abschluss gebracht werden, daher wird die Vorlage erst über den 2. Nachtrag vorgelegt. Es besteht ein öffentliches Interesse an einer Umsetzung der geplanten Maßnahme, sodass die Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus beraten werden sollte, um zeitnah alle weiteren Schritte einleiten zu können.