Betreff
Eintrittspreise für kulturelle Veranstaltungen des Teilbetriebes FORUM ab der Spielzeit 2020/2021
Vorlage
2020/3465
Aktenzeichen
416
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Ab der Spielzeit 2020/2021 werden die dargestellten strukturellen Anpassungen und moderat angehobenen Eintrittspreise für die Veranstaltungen der KulturStadtLev, Teilbetrieb FORUM, umgesetzt.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                     Märtens                                 Adomat

Begründung:

 

Die Eintrittspreise für Veranstaltungen im Gastspielprogramm des Teilbetriebes FORUM wurden letztmalig zur Spielzeit 2016/2017 angehoben. Da die Kosten für Gastspiele, z. B. von renommierten internationalen Tanzkompanien, in den letzten Jahren gestiegen sind (bedingt auch durch höhere Reise- und Hotelkosten), die Qualität und damit Attraktivität und Akzeptanz des Gastspielprogramms aber erhalten werden sollen, schlägt die KulturStadtLev vor, dass zur Spielzeit 2020/2021 erneut eine moderate und sozial ausgewogene Anhebung der Netto-Kartenpreise erfolgen soll (Anlage 1).

 

Gleichzeitig möchte die KSL im Zuge der kontinuierlichen Optimierung ihre kulturellen Angebote folgende Änderungen umsetzen, die unter Berücksichtigung der Aspekte Kundenfreundlichkeit und Übersichtlichkeit bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches identifiziert wurden:

 

Preisgruppen im Großen Saal

Es soll künftig nur noch 3 statt bisher 4 Preisgruppen geben, wobei die bisherigen Preisgruppen 3 und 4 zu einem Mittelwert zusammengeführt werden. Diverse Vergleichsberechnungen haben ergeben, dass die Erlöse auf dem bisherigen Niveau gehalten werden (zzgl. der Preisanpassung). Ein aktualisierter Sitzplan ist als Anlage 2 beigefügt. Aufgrund der optischen und akustischen Beeinträchtigungen sollen für die Sinfonie- und Chorkonzerte die als 1. Preisgruppe schlecht verkäuflichen Reihen 1 und 2 fortan (wie bereits in den ersten Spielzeiten des Forums) in die 2. Preisgruppe rücken.

 

Ermäßigungen

Die bestehenden Ermäßigungsregelungen werden beibehalten. Angesichts der bewusst sehr günstigen Preise für das Kinder- und Jugendtheater wird für diese Sparte der Rabatt für Inhaber der Ehrenamtskarte (25 % auf den Netto-Einzelkartenpreis) aufgehoben, für ausgewählte Veranstaltungen im Abendprogramm bleibt er bestehen. Berechtigte für eine 50 %-Ermäßigung, u. a. Studenten, Auszubildende und Bezieher von Sozialleistungen (vgl. Anlage 3 - AGB), erhalten auf Abonnements einen Gesamtrabatt von rechnerisch 60 % auf den regulären Netto-Kartenpreis (zzgl. Service- und Garderobenentgelt). Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW erhalten einen Rabatt von 25 % auf den Netto-Einzelkartenpreis, ausgenommen sind einzelne, in der jeweiligen Saison benannte Veranstaltungen sowie Abonnements. Ein zusätzlicher Gruppenrabatt bei der Familienkarte PLUS wird für Ermäßigungsberechtigte mit Ehrenamtskarte NRW gewährt.

 

Service- und Garderobenentgelt

Das zuletzt mit der Vorlage Nr. 2577/2014 auf 2,00 € pro Einzelkarte angehobene Serviceentgelt sowie das mit der Vorlage Nr. 2016/0968 beschlossene Garderobenentgelt in Höhe von 1,50 € pro Einzelkarte bleiben unverändert.

 

Die mit der Vorlage Nr. 2706/2014 beschlossenen Zusatzentgelte für die Konzerte der Westdeutschen Sinfonia Leverkusen werden beibehalten (12,00 €/11,00 €/8,00 € und entsprechend ermäßigt) und weiterhin an den Förderverein weitergeleitet.



Sparten Musiktheater und Tanztheater

Künftig werden die beiden Kategorien:

-       Musiktheater und

-       Tanztheater/Ballett

separat angeboten. Die Preise Musiktheater I und II werden zusammengeführt.

 

Sparte Kabarett/Kleinkunst und besondere Veranstaltungen

Die Eintrittspreise für Kabarett- und Kleinkunstveranstaltungen können von der Betriebsleitung wie bisher unter Berücksichtigung des Kostenrahmens, der Marktsituation und besonderer Vereinbarungen wie Einnahmeteilung frei kalkuliert werden. Demnach können kurzfristig Spielräume zur Ertragssteigerung ausgeschöpft werden.

 

Für besondere und kostenintensive Veranstaltungen werden die Eintrittspreise von der Betriebsleitung jeweils individuell festgelegt (z. B. Musik- und Akrobatikshows). Die Kartenpreise für die Vorstellungen, die die „internationale tanzmesse nrw“ in Kooperation mit der KulturStadtLev im Forum veranstaltet, werden für jede Kooperation in Absprache mit der Betriebsleitung der KulturStadtLev und in Relation zu den anderen Veranstaltungsorten der Tanzmesse (bisher Düsseldorf und Krefeld) verhandelt und festgelegt.

 

Last-Minute-Angebote und KulturDrehscheibe Leverkusen

Zur Verbesserung der Auslastung von Veranstaltungen der KulturStadtLev, die belegt durch den Vorverkaufstrend nicht ausverkauft sein werden, kann die Betriebsleitung wie bisher individuelle Maßnahmen treffen. Weiterhin können der KulturDrehscheibe Leverkusen nicht verkaufte Kartenkontingente kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

 

Familienkarte PLUS

Zum Einstieg in die Rabattierung für Gruppen wurde mit der Vorlage Nr. 2016/0968 für Kindertheatervorstellungen an Sonntagen die Familienkarte eingeführt (2 Erwachsene, 2 Kinder unter 14 Jahren). Nach den bisherigen guten Erfahrungen soll das Angebot für Gruppen nun für einen größeren Personenkreis geöffnet und auf das gesamte Programm der KulturStadtLev ausgeweitet werden: Beim Kauf von mindestens vier Karten für dieselbe Veranstaltung (davon mindestens eine Erwachsenen- und mindestens eine Kinder- oder Schüler-/Studentenkarte) wird ein zusätzlicher Rabatt von 20 % gewährt. Für die mit 50 %-Ermäßigungsberechtigten wird daher für die jeweilige Karte eine Gesamtermäßigung von 60 % auf den regulären Netto-Kartenpreis gewährt, für Inhaber der Ehrenamtskarte sind es 40 %. Einzelne Veranstaltungen (werden für die jeweilige Saison benannt) können von diesem Angebot ausgenommen werden.

 

Abonnements

Um die Wahlabonnements kundenfreundlicher und transparenter zu gestalten, soll das bisherige Verfahren aufgehoben werden, bei dem das Wahl-Abo 1A (Veranstaltungen in großen Sälen) mit 6 Karten einen Grundpreis auf Basis der Schauspielpreise hatte und für Karten aus anderen Sparten, die über das Wahl-Abo gekauft wurden, jeweils unterschiedliche Aufpreise erhoben wurden.

 

Ab der Spielzeit 2020/21 soll es statt der Wahlabonnements 1A und 1B (Veranstaltungen in kleinen Sälen) ein einziges Wahlabonnement geben, das pro 6 gekauften Karten - gleich aus welcher Sparte und für welche Spielstätte (Ausnahmen: ggfs. einzelne, für die jeweilige Saison benannte Veranstaltungen, Kinder- und Jugendtheater, Konzerte Leverkusener Musiker, Orgelforum) einen Rabatt von jeweils 20 % auf den Netto-Einzelkartenpreis gewährt. An der Rabattierungshöhe ändert sich mit dem neuen Wahlabonnement also nichts, jedoch wird das Rabattsystem für die Kundinnen und Kunden flexibler und verständlicher sowie für das Kartenbüro einfacher zu handhaben.

 

Es gilt weiterhin: Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht; die Karten werden nach Verfügbarkeit vergeben. Wahl-Abonnements können während der gesamten Spielzeit gekauft werden. Daneben kann die Betriebsleitung saisonal oder thematisch definierte und zeitlich begrenzte Abos (z. B. Weihnachtsabo) zu besonderen, eigens dafür errechneten Rabatten auflegen.

 

Die „festen“ Spartenabonnements bleiben hiervon unberührt. Auch sie bieten einen Rabatt von 20 % auf den Netto-Einzelkartenpreis. Ihr besonderer Vorteil gegenüber dem Wahlabonnement besteht darin, dass der Kunde den von ihm gewählten Sitzplatz für alle Veranstaltungen behält (sofern es sich um Veranstaltungen mit nummerierten Sitzplätzen handelt).

 

Das gemischte Abonnement 7 soll wegfallen (6 Aufführungen im Forum), da dieses durch das neue vereinfachte Wahlabonnement bestens ersetzt werden kann.

 

Neben dem Schülerabo bleibt - als besonderer Service für ein älteres Publikum und im Hinblick auf sozialverträgliche Preisgestaltung - das Angebot eines Seniorenabonnements bestehen, das für Besucherinnen und Besucher ab 60 Jahren 6 Aufführungen aus Musiktheater, Tanztheater/Ballett und Schauspiel zum Einheitspreis anbietet. Für dieses Abonnement wird jeweils eine Programmauswahl aus den drei Sparten getroffen, die besonders Themen und Interessen eines älteren Publikums zu berücksichtigen versucht. Auch hier gilt weiterhin: Auf beide Abos gibt es keine weitere Ermäßigung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht; die Karten werden nach Verfügbarkeit vergeben.

 

Abonnement-Gutscheine

Beim Kauf eines Abonnements wurde bisher ein pauschaler Gutschein über eine Ermäßigung von 20 % pro Eintrittskarte für die meisten übrigen Veranstaltungen angeboten. Angesichts der fairen, sozialverträglichen und familienfreundlichen Kalkulation der Kartenpreise für alle Kundinnen und Kunden soll diese Regelung aufgehoben werden.

 

Umtausch-Service

Der bisherige Umtauschservice soll kundenfreundlicher gestaltet werden. Bisher war es möglich, 1 x pro Spielzeit eine Vorstellung bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung gegen eine andere Veranstaltung nach Wahl umzutauschen. Dieser Umtauschservice soll auf 1 Tausch je Abo bis spätestens 1 Tag vor der Veranstaltung erweitert werden. Der Tausch kann zukünftig nicht nur während der Öffnungszeiten des Kartenbüros persönlich, sondern auch per Post erfolgen (Versandkosten: 2,00 €). Das Bearbeitungsentgelt beträgt bei jedem Umtausch wie bisher 1,00 €.

 

Tauschbelege für die Spartenabos verfallen mit dem Ende der aktuellen Spielzeit. Tauschbelege für Wahlabonnements sind über das Ende der jeweiligen Spielzeit hinaus bis zum 31.12. gültig.

 

Übersicht über die neue Angebotsstruktur

 

 

Die KSL ist berechtigt, redaktionelle Änderungen an Preislisten, AGBs etc. vorzunehmen. Substantielle Änderungen sind von den politischen Gremien zu beschließen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Biggi Hürtgen / KSL / 406-4100

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Der kalkulatorische Zielwert auf Basis der Daten des Wirtschaftsjahres 2018 liegt bei 15.000 € Mehreinnahmen pro Wirtschaftsjahr (dementsprechend bei Umsetzung ab der Spielzeit 2020/21 zunächst bei 7.500 €). Aufgrund diverser nicht seriös prognostizierbarer Einflussfaktoren ist eine belastbare Schätzung der Theaterentgelte für kommende Wirtschaftsjahre oder Spielzeiten nicht möglich.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

  

   

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der komplexen Thematik hat sich ein auch zeitlich im Voraus nicht absehbarer Abstimmungsbedarf ergeben. Darüber hinaus konnten einige Verhandlungen mit externen Vertragspartnern erst nach dem regulären Abgabeschluss finalisiert werden. Für die operative Umsetzung zur Spielzeit 2020/2021 ist die Beschlussfassung in diesem Turnus zwingend erforderlich.