- Förderung des Umbaus der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Pfarrer-Klein-Straße 16
Beschlussentwurf:
1. Der
von der Ev. Kirchengemeinde Opladen geplante Umbau der Ev. Tageseinrichtung für
Kinder Pfarrer-Klein-Str. 16 wird im Hinblick auf die Schaffung von 22 neuen
Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt
Leverkusen wie folgt gefördert:
a) Übernahme
des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die 22 neuen u3-Betreuungsplätze
in Höhe von 44.000 €.
b) Übernahme der seitens des Landes
nicht geförderten restlichen Umbaukosten in Höhe von 195.000 €.
2. Die Etatisierung der Maßnahme erfolgt im
investiven Haushalt 2011 wie folgt:
Einzahlung: 396.000 €
Auszahlung:
635.000 €
Die
Investitionsmaßnahme wird 2011 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der
Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.
gezeichnet:
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Begründung:
Mit Blick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der
Vorlage 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag 0337/2010 am
22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die
U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in
Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote
von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tageseltern
abzudecken ist. Neben verschiedenen Neubau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen
bzw. den Standorten für diese sind dabei
als Eckpunkte für die Umsetzung der Anforderungen an die Betreuung von unter
dreijährigen Kindern auch konkret festgeschrieben worden:
„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende
2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst
hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können.
Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben,
sind zu begründen. Die Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein
konkretes Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige
Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“
Hinsichtlich des hier angesprochenen Standortes Pfarrer-Klein-Str. 16
hat die Ev. Kirchengemeinde seinerzeit eine Neubaumaßnahme bei Übernahme der
Baukosten durch die Stadt Leverkusen und eine Vereinbarung hinsichtlich der
anfallenden Betriebskosten vorgeschlagen. Der Rat hat am 22.03.10 beschlossen,
dass dieses Projekt nicht weiter verfolgt wird.
Ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung ist aufgezeigt worden, dass
ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000 € pro Platz
ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne und
Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern
entgegengekommen werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei
mindestens dasselbe Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.
Bei den in Umsetzung dieser Beschlusslage mit der Ev. Kirchengemeinde
Opladen geführten Gesprächen ist von dieser ein Aus-/Umbau der bestehenden Ev.
Tageseinrichtung für Kinder Pfarrer-Klein-Str. 16 aufgezeigt worden, wobei
dieser nur umgesetzt werden kann, wenn eine 100%ige Förderung hierfür gesichert
ist. Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 14.07.10 nebst Vorentwurf
und Kostenermittlung beantragt die Ev. Kirchengemeinde Opladen dementsprechend
die aufgezeigte Übernahme der nach der Landesförderung noch offenen
förderfähigen Kosten durch die Stadt Leverkusen. Hierbei geht die Ev.
Kirchengemeinde nunmehr von einer zukünftig 3gruppigen Einrichtung aus, wobei
jeder Gruppenraum 2 Nebenräume sowie eine Pflegeeinheit erhält, so dass damit
die Grundlage für die Gruppenformen I (20 Kinder, wobei mindestens 4, aber
nicht mehr als 6 unter 3 Jahre sind) und Gruppenform II (10 Kinder unter 3
Jahren) gegeben ist. Angesichts der in Lützenkirchen bestehenden nachfolgend aufgezeigten
Versorgungssituation mit Plätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren ist
dabei für die zukünftige Belegung von der von der Ev. Kirchengemeinde Opladen
aufgezeigten Alternative mit 2 Betreuungsgruppen in der Gruppenform I und 1
Betreuungsgruppe in der Gruppenform II auszugehen, die dementsprechend auch in
die finanzielle Betrachtung im Beschlussentwurf eingeflossen ist.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach der Kostenermittlung des von der Ev.
Kirchengemeinde beauftragten Architekten auf rd. 635.000 €. Bei einer
Landesförderung in Höhe von 90 % des nach den Investitionsförderungsrichtlinien
festgeschriebenen Höchstbetrages von 20.000 € je neu geschaffenen
Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren beträgt diese 396.000 €, bei einem
Eigenanteil von 44.000 €. Bis zur Vollfinanzierung der Umbaukosten bedarf es
weiterer 195.000 €. Die Ev. Kirchengemeinde Opladen beantragt, dass dieser
offene Betrag von der Stadt Leverkusen übernommen wird.
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen in
Tageseinrichtungen für Kinder zum Ausbau von Plätzen für Kinder im Alter von
unter 3 Jahren für das Kindergartenjahr 2011 nebst Planunterlagen, noch
ausgehend von einem Ausbau auf 4 Betreuungsgruppen, entsprechend den
Ausführungen der Ev. Kirchengemeinde Opladen im Schreiben vom 14.07.10, ist
informativ als Anlage 2 beigefügt.
Nach dem derzeitigen Stand der Ausbauüberlegungen u3 (vom Rat
beschlossen ist ein Neubau im Rahmen des Bebauungsplanprojektes „Marktplatz/Im
Dorf, der allerdings abhängig ist, vom Investor/Grundstückseigentümer, wobei
aktuell noch keine Umsetzung abzusehen ist und von daher die neuen
Betreuungsplätze derzeit noch keine Berücksichtigung finden können) werden am
01.08.13 ohne Berücksichtigung des hier angesprochenen Umbaus der Ev. Tageseinrichtung
für Kinder Pfarrer-Klein-Str. 16 in Lützenkirchen dem Bedarf der
Jugendhilfeplanung von 69 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3
Jahren 15 vorhandene Betreuungsplätze entgegenstehen. Bei der Altersgruppe von
über 3 Jahren sind 270,5 Betreuungsplätze gegeben, bei einem Bedarf der
Jugendhilfeplanung von 259 Plätzen.
Gesamtstädtisch ergibt sich nach dem derzeitigen Stand der
Ausbauüberlegungen für den 01.08.13 ohne Berücksichtigung der hier
angesprochenen Maßnahme als Perspektive ein Betreuungsplatzangebot für Kinder
im Alter von unter 3 Jahren von 1.022,5 Plätzen gegenüber einem Bedarf der
Jugendhilfeplanung von 1.096 Plätzen. Bei der Altersgruppe von über 3 Jahren
steht dem Bedarf der Jugendhilfeplanung von 3.984 Plätzen ein Betreuungsplatzangebot
von 4.315 Plätzen gegenüber.