Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Aktualisierung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für eine Notfallsanitäter-Schule.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Deppe
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat mit Beschluss der Vorlage Nr. 2019/2826 am 01.07.2019 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung für eine Notfallsanitäter-Schule beschlossen.
Es erfolgt nunmehr eine Ergänzung hinsichtlich der Umsatzsteuer.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Cziborra, FB 37, 7505 379
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Sachkonto 541200, Innenauftrag 370002700101
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die Kosten werden im Rahmen der Betriebsabrechnung festgestellt. Die Kosten sind gemäß Rettungsdienstgesetz NRW als Teil des Rettungsdienstes anzusehen und damit refinanzierbar.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Ergebnisneutral, da über die Rettungsdienstgebühren gegenfinanziert.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Frau Cziborra, FB 37, Tel. 7505 379
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Ergebnisneutral, da über die Rettungsdienstgebühren gegenfinanziert.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die Aktualisierung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zeitnah umsetzen zu können, wird eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus empfohlen.