Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für eine Notfallsanitäter-Schule (Änderung)
Vorlage
2020/3468
Aktenzeichen
370-10-03
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die Aktualisierung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für eine Notfallsanitäter-Schule.

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                             In Vertretung

Richrath                                         Märtens                                      Deppe

 

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat mit Beschluss der Vorlage Nr. 2019/2826 am 01.07.2019 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung für eine Notfallsanitäter-Schule beschlossen.

 

Es erfolgt nunmehr eine Ergänzung hinsichtlich der Umsatzsteuer.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Cziborra, FB 37, 7505 379

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)


Sachkonto 541200, Innenauftrag 370002700101

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Kosten werden im Rahmen der Betriebsabrechnung festgestellt. Die Kosten sind gemäß Rettungsdienstgesetz NRW als Teil des Rettungsdienstes anzusehen und damit refinanzierbar.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Ergebnisneutral, da über die Rettungsdienstgebühren gegenfinanziert.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Frau Cziborra, FB 37, Tel. 7505 379

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Ergebnisneutral, da über die Rettungsdienstgebühren gegenfinanziert.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die Aktualisierung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zeitnah umsetzen zu können, wird eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus empfohlen.