Betreff
Auflösung der Interessengemeinschaft "Wasserversorgung Siedlung Leimbacherhof"
Vorlage
0608/2010
Aktenzeichen
661-mr (32-UWB)
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:           

 

Die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung des Rezesses in der Siedlungs- und Rentengutssache Leimbacherhof vom 11. Juli 1962 wird beschlossen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Stein                          

 

Begründung:

 

Die Siedlung Leimbacherhof, bestehend aus vier Rentengutnehmern, wurde im Jahre 1962 durch den Rezess in der Siedlungs- und Rentengutsache Leimbacherhof vom 11.Juli 1962 errichtet. Zum Zeitpunkt der Errichtung der Siedlung war die Wasserversorgung der Rentengüter nicht gesichert, so dass es notwendig war, dass für diese Rentengüter ein Gemeinschaftsbrunnen mit den dazugehörenden technischen Einrichtungen (Wasserversorgungsanlage) zu errichten war. Für den Betrieb, zur Unterhaltung und Sicherung der gemeinschaftlichen Wasserversorgungsanlage hatten die beteiligten Rentengutnehmer gemäß dem Rentengutsrezess hierzu eine Interessengemeinschaft zu bilden und dieser eine Satzung zu gegeben.

 

Zwischenzeitlich sind die Wohnhäuser der Rentengutnehmer an die öffentliche Trinkwasserversorgung der Energieversorgung Leverkusen angeschlossen und werden dadurch mit Trink- und Brauchwasser versorgt. Aufgrund dieser Versorgung wünschen die Rentengutnehmer nun die Auflösung der Interessengemeinschaft Wasserversorgung Siedlung Leimbacherhof und haben dies gegenüber der Stadt schriftlich angezeigt.

 

Die Bildung der Interessengemeinschaft Wasserversorgung Siedlung Leimbacherhof beruhte auf dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV NRW 1956, 154). Der geschlossene Rezess hat für die Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Interesse getroffen worden sind, die Wirkung von Gemeindesatzungen. Die vereinbarten Festsetzungen können mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde durch Gemeindesatzung geändert oder aufgehoben werden.

 

Da es sich bei der Wasserversorgung der Rentengutnehmer um eine Gemeinschaftsangelegenheit im Sinne des vorgenannten Gesetzes handelte und die Bildung der Interessengemeinschaft im Rahmen des Rezesses erfolgte, dessen Bestandteil auch die Satzung ist, kann die Auflösung der Interessengemeinschaft durch Gemeindesatzung mit Zustimmung der Bezirksregierung Köln erfolgen.

 

Die in der Satzung der Interessengemeinschaft Wasserversorgung Siedlung Leimbacherhof geforderte anderweitige Sicherung der Versorgung der Rentengutnehmer mit Trink- und Brauchwasser bei Auflösung der Interessengemeinschaft ist durch die öffentliche Trinkwasserversorgung der Energieversorgung Leverkusen gegeben. Die Zustimmung zur Änderung des Rezesses und Auflösung der Interessengemeinschaft ist durch die Bezirksregierung Köln erteilt.

 

Nachdem die Voraussetzungen zur Auflösung der Interessengemeinschaft Wasserversorgung Siedlung Leimbacherhof vorliegen, wird diese durch die Änderungssatzung aufgelöst.