- Gründung der "Geiger-Reloga Beteiligungs-GmbH"
- Erteilung von Weisung nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
1. Nach § 113 Abs. 1 GO NRW wird den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG (RELOGA) Weisung erteilt, der Gründung der Geiger-Reloga Beteiligungs-GmbH auf Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage der Vorlage) zuzustimmen.
2. Der Gesellschafterversammlung der RELOGA GmbH & Co. KG wird nach § 113 Abs. 2 GO NRW vorgeschlagen, die Geschäftsführerin/den Geschäftsführer der RELOGA als Vertreterin/Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Geiger-Reloga Beteiligungs-GmbH zu entsenden.
3. Der Oberbürgermeister wird i. V. m. dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) beauftragt, die Gründung der Gesellschaft nach § 115 (1) GO NRW der Bezirksregierung anzuzeigen. Soweit formelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die den materiellen Gehalt nicht berühren, insbesondere auf Veranlassung der Bezirksregierung oder des Notars, erforderlich werden, bedarf es keiner neuen Weisung.
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die RELOGA Holding GmbH & Co. KG beabsichtigt eine Umstrukturieung, bei der es letztlich um eine Fortführung der durch die Gründung der RELOGA Holding begonnenen Trennung des hoheitlichen und gewerblichen Bereiches geht, da die gewerblichen Aktivitäten insbesondere im Rahmen der gemischtwirtschaftlichen Unternehmen unterhalb der RELOGA gebündelt werden.
Um fehlende Kapazitäten im Bereich der Entsorgung von Bauschutt und anderen vergleichbaren Abfällen auszugleichen und damit Entsorgungssicherheit im Stadt- und Verbandsgebiet herzustellen, erfolgte im Jahre 2018 bereits der Erwerb von je 33,3 % an der LRG Recycling GmbH sowie der Levare GmbH über die RELOGA Holding sowie die Lämmle Recycling GmbH. Der Anteilserwerb sollte der Reloga Gruppe die Aufbereitung mineralischer Massenabfälle in eigenen Anlagen ermöglichen und dadurch nachhaltig zu Entsorgungssicherheit im Stadt- und Verbandsgebiet beitragen.
Um die unmittelbaren kommunalen Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten auf die LRG Recycling GmbH/Levare zu steigern sowie zur Gewährleistung der zukünftigen Entsorgungssicherheit im Stadt- und Verbandsgebiet werden aktuell Überlegungen zu Neuorganisation und Umstrukturierung der Gesellschaftsstruktur der LRG Recycling GmbH/Levare angestellt.
So soll durch strategische Neuausrichtung des Mineralikgeschäftes innerhalb der Reloga Unternehmensgruppe sowie zur operativen Prozessvereinfachung die Reloga anstelle der Lämmle Recycling GmbH eine direkte Beteiligung an der LRG Recycling GmbH mittels der zu gründenden Geiger-Reloga Beteiligungs- GmbH erhalten.
Die direkte Beteiligung an der LRG Recycling GmbH soll dabei zugleich den gemeindewirtschaftsrechtlich notwendigen Einfluss auf den operativen Geschäftsbereich erhöhen und absichern.
Die RELOGA und die Geiger Unternehmensgruppe sollen jeweils 50% der Anteile der neu zu gründenden Gesellschaft erhalten.
Die Geiger-Reloga Beteiligungs- GmbH beabsichtigt in einem zweiten Schritt der Lämmle GmbH die Anteile an der LRG und an der Levare abzukaufen. Eine entsprechende Ratsvorlage wird zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartnerin: Frau Thielen /
Fachbereich 20 / Telefon: 406 - 2043
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Um die anstehenden Anteilsveränderungen in den Untergesellschaften LRG Recycling GmbH und Levare GmbH im Frühjahr/Sommer 2020 durchführen zu können, muss die Geiger-Reloga Beteiligungs-GmbH bereits gegründet sein, da diese für die Anteilsänderung benötigt wird.