Betreff
Aufstellung von Kolumbarienwänden auf dem Friedhof Reuschenberg
Vorlage
2020/3512
Aktenzeichen
01-40-2020/3512-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt dem Aufbau weiterer Kolumbarienwände auf dem Friedhof Reuschenberg zu. Die Bausumme wird auf 68.000 € festgesetzt. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt entsprechender Mittelbereitstellung im Haushaltsplan.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

In Anlehnung an die Vorlagen Nr. 1443/2012 und Nr. 2193/2013 beabsichtigt die Verwaltung auf dem Friedhof Reuschenberg das Aufstellen von drei weiteren Urnenwänden am östlichen Friedhofsrand im Bereich des Feldes 32.

 

Hierdurch wird einerseits dem Wunsch der Bürger nach dieser Bestattungsart entsprochen, anderseits wird durch die Errichtung der drei Urnenwände mit insgesamt 72 Urnenkammern die Begrenzung und der Sichtschutz am Friedhofsrand vervollständigt.

 

Weitere Kolumbarien sollen auf dem Friedhof Reuschenberg in Zukunft in diesem Bereich nicht mehr aufgestellt werden. Es wird zunächst nur langsam eine Anzahl an freiwerdenden Urnenkammern erwartet; die Verwaltung möchte bedarfsorientiert agieren und versucht, sich über einen längeren Zeitraum zurückhaltend auf eine Bedarfsdeckung hinzubewegen, um langfristig nicht über den endgültigen Bedarf hinaus zu bauen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Witowski, 67, 406 - 6712

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Anlage und der Betrieb von Friedhöfen sind eine gesetzliche, kommunale Pflichtaufgabe. Die Bestattung in Kolumbarien ist in der materiellen Satzung als Wahlleistung vorgesehen. Ebenso existiert eine Gebühr in der Gebührensatzung.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan wie folgt veranschlagt:

Finanzstelle 67001310012025 / Finanzposition 783300, 70.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Baukosten: 68.000 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Abschreibungen: 1.133 € p. a.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 




 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]