- Notwendige Baumfällung im Stadtbezirk II
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unter- zeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung einer Buche neben dem Parkplatz des Dienstgebäudes Haus-Vorster Straße 8 zu.
Leverkusen, 25.03.2020
gezeichnet:
Schiefer Krampf
Bezirksvorsteher stv. Bezirksvorsteher
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Ergänzung zur Vorlage Nr. 2020/3466/1 ersetzt die Ursprungsvorlage Nr. 2020/3466.
Der Baum kann am Standort als Solitärbaum im Sinne von § 10 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung bezeichnet werden. Daher wird vor der Fällung des Baumes die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beteiligt.
Die Buche steht neben dem Parkplatz des Fachbereichs Bürger und Straßenverkehr, Abteilung Straßenverkehr (Haus-Vorster Str. 8) unmittelbar neben einem auch als Schulweg genutzten Gehweges, der abwärts zu den Wupperwiesen führt. Er weist neben einer ausgeprägten Kronendürre multiple Schäden auf:
- dunkler Ausfluss, der auf Befall mit Schaderregern hindeutet,
- Rissbildungen und großflächige Rindenablösungen,
- Pilzbefall mit Nectria coccinea und Hallimasch.
Der Holzkörper weist deutliche Schäden auf. Am gesamten Stamm zeigen sich Absterbeerscheinungen von Rinde, Kambium und Splintholz.
Ein externer Gutachter bestätigt die Ergebnisse der städtischen Baumkontrolle und kommt zu dem Ergebnis, dass der Baum eindeutig abgängig ist und sich die Schadsymptome rasch ausdehnen werden. Der Baum wird innerhalb kurzer Zeit endgültig absterben. Am Standort, neben einem viel frequentierten Fußweg mit hoher Sicherheitserwartung, ist die Fällung des Baumes alternativlos.
Die im Dezember 2019 getroffenen Feststellungen machen es erforderlich, den Baum innerhalb eines Zeitraumes von längstens 6 Monaten zu fällen. Mit der Fällung kann jedoch nicht bis zum Ende der in Kürze beginnenden Vogelschutzzeit gewartet werden.
Eine Ersatzpflanzung wird um einige Meter versetzt zum jetzigen Standort erfolgen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Hammer, FB 67, 406 - 6730
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN 1305, Finanzposition 720000 - öffentliches Grün
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
ca. 1.100 €
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Aufgrund der Starkwindereignisse Anfang/Mitte Februar 2020 wurde mit der Einbringung dieser Vorlage gewartet, um evtl. weitere notwendige Baumfällungen noch in diesem Turnus einbringen zu können. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Stürme keine weiteren gravierenden Auswirkungen gehabt haben.
Da der genannte Baum aus Sicherheitsgründen möglichst zeitnah gefällt werden muss, ist eine Entscheidung kurzfristig erforderlich.