Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Notwendige Baumfällung im Stadtbezirk II
Vorlage
2020/3466/1
Aktenzeichen
01-40-2020/3466-rm
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

I.   Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unter-            zeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung einer Buche neben dem Parkplatz des Dienstgebäudes Haus-Vorster Straße 8 zu.

 

Leverkusen, 25.03.2020

 

 

gezeichnet:

Schiefer                                                                               Krampf

Bezirksvorsteher                                                                 stv. Bezirksvorsteher

 

 

II.  Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Ergänzung zur Vorlage Nr. 2020/3466/1 ersetzt die Ursprungsvorlage Nr. 2020/3466.

 

Der Baum kann am Standort als Solitärbaum im Sinne von § 10 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung bezeichnet werden. Daher wird vor der Fällung des Baumes die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beteiligt.

 

Die Buche steht neben dem Parkplatz des Fachbereichs Bürger und Straßenverkehr, Abteilung Straßenverkehr (Haus-Vorster Str. 8) unmittelbar neben einem auch als Schulweg genutzten Gehweges, der abwärts zu den Wupperwiesen führt. Er weist neben einer ausgeprägten Kronendürre multiple Schäden auf:

 

- dunkler Ausfluss, der auf Befall mit Schaderregern hindeutet,

- Rissbildungen und großflächige Rindenablösungen,

- Pilzbefall mit Nectria coccinea und Hallimasch.

 

Der Holzkörper weist deutliche Schäden auf. Am gesamten Stamm zeigen sich Absterbeerscheinungen von Rinde, Kambium und Splintholz.

 

Ein externer Gutachter bestätigt die Ergebnisse der städtischen Baumkontrolle und kommt zu dem Ergebnis, dass der Baum eindeutig abgängig ist und sich die Schadsymptome rasch ausdehnen werden. Der Baum wird innerhalb kurzer Zeit endgültig absterben. Am Standort, neben einem viel frequentierten Fußweg mit hoher Sicherheitserwartung, ist die Fällung des Baumes alternativlos.

 

Die im Dezember 2019 getroffenen Feststellungen machen es erforderlich, den Baum innerhalb eines Zeitraumes von längstens 6 Monaten zu fällen. Mit der Fällung kann jedoch nicht bis zum Ende der in Kürze beginnenden Vogelschutzzeit gewartet werden.

 

Eine Ersatzpflanzung wird um einige Meter versetzt zum jetzigen Standort erfolgen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, FB 67, 406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 1305, Finanzposition 720000 - öffentliches Grün

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

ca. 1.100 €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 

 

 

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Aufgrund der Starkwindereignisse Anfang/Mitte Februar 2020 wurde mit der Einbringung dieser Vorlage gewartet, um evtl. weitere notwendige Baumfällungen noch in diesem Turnus einbringen zu können. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Stürme keine weiteren gravierenden Auswirkungen gehabt haben.

Da der genannte Baum aus Sicherheitsgründen möglichst zeitnah gefällt werden muss, ist eine Entscheidung kurzfristig erforderlich.