Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan V35/II "Quettingen - Wellpappenwerk Gierlichs nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße" (vorhabenbezogener Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
2019/3283/1
Aktenzeichen
V 35-II-Ma
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.   Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

     Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II tritt dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 09.03.2020 bei.

 

Leverkusen, 03.04.2020

 

gezeichnet:

 

Schiefer                                                       Krampf

Bezirksvorsteher                                         stv. Bezirksvorsteher

 

 

II.  Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen hat in seiner Sitzung am 09.03.2020 folgenden Beschluss zur Vorlage Nr. 2019/3283 „Vorhabengezogener Bebauungsplan V35/II „Quettingen – Wellpappenwerk Gierlichs nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“ gefasst:

 

„Beschluss:

 

1.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen stimmt dem Vorentwurf der Planunterlagen einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2, 3 und 4 der Vorlage) zu.

 

2.     Der Bebauungsplan erhält folgende Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan V35/II „Quettingen - Wellpappenwerk Gierlichs nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“.

 

3.    Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk II durchzuführen. Gleichzeitig wird der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.

 

Rechtsgrundlagen sind § 2 und § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

- einstimmig –„

 

Um eine Zeitverzögerung zu vermeiden, soll das Beratungsrecht der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in Form eines Beitrittsbeschlusses zu der einstimmigen Entscheidung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 09.03.2020 durch einen Dringlichkeitsbeschluss erfolgen.

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Damit das Bauleitplanverfahren wegen der Coronakrise nicht um mehrere Monate verzögert wird und damit auch die Umsetzung dieser Maßnahme in Verzug gerät, ist die Beteiligung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II durch einen Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.