Betreff
Überplanmäßige Mittelbereitstellung bei Finanzstelle 6500 017001 2006 - Beschaffung im Rahmen von Baumaßnahmen
Vorlage
0611/2010
Aktenzeichen
650-mp
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der überplanmäßigen Bereitstellung von 130.000 € bei Finanzstelle 65000170012006 –Beschaffung von BGA im Rahmen von Baumaßnahmen – Sachkonto 782600 zum Einbau einer Abgasabsauganlage in die Fahrzeughalle der Feuerwache Stixchesstraße 162 wird zugestimmt.

 

Deckungsmittel in Höhe von 130.000 € stehen bei Finanzstelle 65030170011038 – Totalsanierung GGS Erich-Klausener-Schule – Ausstattung -, Sachkonto 782600 zur Verfügung. Diese Mittel werden für das Jahr 2012 neu veranschlagt.

 

gezeichnet:

 

 

 

Buchhorn                    Häusler                       Mues

 

Begründung:

 

Bei einer gemäß § 6 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung erforderlichen Überprüfung des Standortes Stixchesstraße 162 am 08.09.2008 wurden von der Bauaufsicht verschiedene Mängel festgestellt. Die für die Mängelbeseitigung gesetzte Frist wurde auf Antrag des FB 65 verschoben, weil zum damaligen Zeitpunkt eine umfangreiche Sanierung der Bestandsgebäude, sowie der notwendige Erweiterungsbau geplant wurden.

Da die für den Erweiterungsbau erforderlichen Mittel bei den Beratungen zum Haushalt 2010 komplett gestrichen worden sind, hat die Bauaufsicht die Beseitigung der ursprünglich festgestellten Mängel eingefordert.

 

Einer dieser Mangelpunkte ist die fehlende Abgasabsauganlage in der Fahrzeughalle. Diese Anlage ist nach den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes dringend erforderlich, da die Immissionen der Dieselfahrzeuge beim Starten der Motoren nicht nur ungefiltert in die Halle, sondern durch die Rutschschächte auch in das höher gelegene Stockwerk, wo die Mannschaften ihre Ruheräume haben, gelangen können.

Dies verstößt gegen die Grundsätze der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW), da gemäß § 3 Abs. 1 BauO NW bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

 

Da im Zuge der Haushaltsaufstellung die für den Finanzplan angemeldeten Haushaltsmittel vollständig gestrichen wurden, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Finanzplan erforderlich, da es sich hierbei um die nachträgliche Anschaffung einer Betriebseinrichtung und nicht um die Instandsetzung einer bestehenden Anlage handelt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Insgesamt werden für die Maßnahme 140.000 € benötigt. Davon können 10.000 € aus den auf der Finanzstelle 65000170012006 – Beschaffung von BGA im Rahmen von Baumaßnahmen vorhandenen Mitteln bereitgestellt werden.

Die restlichen 130.000 € können im Jahr 2010 von der Finanzstelle 65030170011038 – Totalsanierung GGS Erich-Klausener-Schule – Ausstattung – als Deckungsmittel bereitgestellt werden, da die Beschaffung der Ausstattung in diesem Jahr nicht mehr beauftragt wird.

Diese Mittel werden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2011 für das Jahr 2012 neu veranschlagt.

 

Da der derzeitige Zustand einen Verstoß gegen das Baurecht und die Vorschriften des Arbeitsschutzes darstellt und die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuerwehr gefährdet ist, ist eine unmittelbare Beseitigung des Zustandes erforderlich. Damit das möglich wird, ist eine kurzfristige Mittelbereitstellung unumgänglich.

 

Um eine Dringlichkeitsvorlage zu vermeiden, sollte der Rat in seiner Sitzung am 06.09.10 den entsprechenden Beschluss fassen.