Kenntnisnahme:
Die Verfügung der Bezirksregierung vom 27.03.2020, 31.2/9216/Lev, die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Gemäß § 2 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung NRW – GAVO NRW – werden die Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte durch die Bezirksregierung nach Anhörung der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, bestellt. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie bündelt die Bezirksregierung die Bestellungen des Gutachterausschusses in der Stadt Leverkusen. Die Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen sind zum 01.09.2020 wieder- bzw. neu - zu bestellen.
Die Bezirksregierung beabsichtigt daher, mit Wirkung vom 01.09.2020 bis 31.08.2025 die Neubestellung von
Herrn Timm Tobias Dolenga, Radevormwald,
zum Vorsitzenden
sowie die Neubestellung von
Herrn Christopher Bowien, Langenfeld,
zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen.
Weiterhin ist beabsichtigt für den gleichen Zeitraum
Herrn Ludwig Hoffmann, Düren,
zum stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachter wieder zu bestellen und
Herrn Dieter Hagemann, Hennef,
sowie
Herrn Jörg Wittka, Bergisch Gladbach,
zu stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern neu zu bestellen.
Mit Wirkung vom 01.09.2020 bis 31.08.2025 beabsichtigt die Bezirksregierung ebenfalls
Herrn Andreas Kölsch, Leverkusen,
Herrn Marco Müller, Leverkusen,
Herrn Detlev Szczukowski, Leverkusen,
Herrn Thomas Krings, Leverkusen,
und Herrn Christoph Roth, Leverkusen,
zu ehrenamtlichen Gutachtern wieder zu bestellen sowie
Frau Andrea Brünig, Leverkusen,
Herrn Georg Kollbach, Leverkusen,
Frau Maria Poppenhusen, Leverkusen,
Herrn Jürgen Späker, Köln,
zu ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern neu zu bestellen
Die Verwaltung empfiehlt dem Vorschlag der Bezirksregierung zuzustimmen, da alle neu- und wiederbestellten Personen in der Wertermittlung erfahren sind und über entsprechende Sachkunde verfügen. Sie erfüllen damit die Voraussetzungen des § 192 Abs. 3 Baugesetzbuch sowie ferner die Voraussetzungen der §§ 2 – 3 der GAVO NRW.
Ansprechpartner/in
/ Fachbereich / Telefon: Clivia Grüßem / 62 / 0214/406-6260
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW
bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den
Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw.
Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind
erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende Bürgerbeteiligung
erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |