Betreff
Anhörung zur Neu- und Wiederbestellung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen
Vorlage
2020/3522
Aktenzeichen
50-16-grü
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Die Verfügung der Bezirksregierung vom 27.03.2020, 31.2/9216/Lev, die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Gemäß § 2 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung NRW – GAVO NRW – werden die Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte durch die Bezirksregierung nach Anhörung der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, bestellt. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie bündelt die Bezirksregierung die Bestellungen des Gutachterausschusses in der Stadt Leverkusen. Die Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen sind zum 01.09.2020 wieder- bzw. neu - zu bestellen.

 

Die Bezirksregierung beabsichtigt daher, mit Wirkung vom 01.09.2020 bis 31.08.2025 die Neubestellung von

 

                                                            Herrn Timm Tobias Dolenga, Radevormwald,

 

zum Vorsitzenden

sowie die Neubestellung von

 

                                                            Herrn Christopher Bowien, Langenfeld,

 

zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen.

 

Weiterhin ist beabsichtigt für den gleichen Zeitraum

 

                                                            Herrn Ludwig Hoffmann, Düren,

 

zum stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachter wieder zu bestellen und

                                                            Herrn Dieter Hagemann, Hennef,

sowie

                                                            Herrn Jörg Wittka, Bergisch Gladbach,

 

zu stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern neu zu bestellen.

 

Mit Wirkung vom 01.09.2020 bis 31.08.2025 beabsichtigt die Bezirksregierung ebenfalls

 

                                                            Herrn Andreas Kölsch, Leverkusen,

                                                            Herrn Marco Müller, Leverkusen,

                                                            Herrn Detlev Szczukowski, Leverkusen,

                                                            Herrn Thomas Krings, Leverkusen,

und                                                     Herrn Christoph Roth, Leverkusen,

 

zu ehrenamtlichen Gutachtern wieder zu bestellen sowie

 

                                                            Frau Andrea Brünig, Leverkusen,

                                                            Herrn Georg Kollbach, Leverkusen,

                                                            Frau Maria Poppenhusen, Leverkusen,

                                                            Herrn Jürgen Späker, Köln,

 

zu ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern neu zu bestellen

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Vorschlag der Bezirksregierung zuzustimmen, da alle neu- und wiederbestellten Personen in der Wertermittlung erfahren sind und über entsprechende Sachkunde verfügen. Sie erfüllen damit die Voraussetzungen des § 192 Abs. 3 Baugesetzbuch sowie ferner die Voraussetzungen der §§ 2 – 3 der GAVO NRW.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Clivia Grüßem / 62 / 0214/406-6260

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

          [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]