- Vorabbekanntmachung der beabsichtigten endgültigen Vergabe in Form eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im ÖPNV auf den Linien 251 und 253 an die wupsi GmbH
- Fortschreibung des Nahverkehrsplanes der Stadt Leverkusen
Beschlussentwurf:
I.
Weil es sich um einen Fall äußerster
Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1
GO NRW:
1.
Ab
dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020 werden die dargestellten
Leistungserweiterungen zwischen Opladen und Hitdorf auf der Linie 253
umgesetzt.
2.
Die
Verwaltung wird weitergehend beauftragt, die Gesamtleistung auf den Linien 251
und 253 einschließlich der unter 1. genannten Erweiterungen in einer
Vorabbekanntmachung zu veröffentlichen und nach der 1-Jahresfrist in einem
öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die wupsi GmbH zu vergeben.
II.
Vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Ausgangslage
Die Buslinien 251 (Leichlingen – Berg- Neukirchen – Opladen – Chempark) und 253 (Leichlingen – Berg. Neukirchen – Rheindorf – Hitdorf) wurden bis zum 29.02.2020 von dem Verkehrsunternehmen Verkehrsbetrieb Hüttebräucker GmbH eigenwirtschaftlich betrieben. Das Unternehmen hat am 23.01.2020 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Köln gestellt und wurde zum 01.03.2020 durch die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde von der Betriebspflicht auf diesen beiden Linien entbunden. Die wupsi GmbH hat ab dem 01.03.2020 den Betrieb der Linien übergangsweise übernommen, um eine Unterbrechung der Verkehre zu verhindern.
Mit der Dringlichkeitsvorlage Nr. 2020/3474 wurde am 31.03.2020 die Übergangsbetrauung für die beiden Linien in Form eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im ÖPNV an die wupsi GmbH beschlossen, die Dringlichkeitsentscheidung soll am 25.06.2020 vom Rat der Stadt Leverkusen genehmigt werden. Die Übergangsbetrauung hat eine Laufzeit von maximal zwei Jahren.
Es liegen folgende Anträge aus der Politik zur Verbesserung des Leistungsangebots auf der Linie 253 vor:
·
Antrag
der Fraktion Opladen Plus vom 06.02.2020 (Antrag Nr. 2020/3438)
·
Änderungsantrag
der CDU-Fraktion vom 03.03.2020 zum Antrag Nr. 2020/3438
·
(Antrag
Nr. 2020/3486)
·
Änderungsantrag
der SPD-Fraktion vom 03.03.2020 zum Antrag Nr. 2020/3438
·
(Antrag
Nr. 2020/3487)
·
Bereits
bei Beschlussfassung der Leistungserweiterung des ÖPNV Angebotes der wupsi GmbH
(Vorlage Nr. 2018/2494) wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine
Optimierung der Busverbindung Linie 253 zwischen Rheindorf und Opladen möglich
sei
Umsetzung
Folgende in den o. g. Anträgen gewünschten Leistungserweiterungen und Optimierungen der Linie 253 auf dem Linienabschnitt Opladen – Hitdorf wie Taktverdichtung, Ausweitung bis Hitdorf und Angebotserweiterung in den Randzeiten werden von der Verwaltung wie folgt zur Umsetzung vorgeschlagen:
·
Verlängerung
aller Bestandsfahrten bis und ab Hitdorf (bisher verkehrt nur ein Umlauf/Stunde
bis Hitdorf)
·
Ausweitung
der Bedienzeiten der Linie in den Abendstunden montags bis freitags im
20-Minuten Takt bis ca. 21 Uhr, danach Bedienung im 60-Minuten Takt in
Anpassung an die Standards der grundsätzlichen ÖPNV Bedienung in Leverkusen
·
Verdichtung
der Verkehre an Samstagen auf einen 20-Minuten Takt ab ca. 9 Uhr
Zukünftige mögliche Planungen
Folgende Anträge der Politik können zurzeit noch nicht umgesetzt werden:
·
Verlängerung
der Linie über Hitdorf hinaus nach Langenfeld, hierfür liegt derzeit keine
gültige Konzession vor. Die Verlängerung des Linienweges würde zu großen Teilen
auf dem Stadtgebiet der Stadt Langenfeld liegen. Daher müsste die Stadt
Langenfeld bzw. der Kreis Mettmann die zusätzlichen Verkehre auf ihrem Gebiet
mittragen und auch mitfinanzieren. Die Notwendigkeit dieser Verlängerung und
eine entsprechende Bereitschaft der Mitfinanzierung ist von dort bislang nicht
gegeben. Eine früher bereits bestehende Linienverbindung auf dem Abschnitt
Hitdorf – Langenfeld wurde eingestellt, da keine ausreichende Nachfrage
vorhanden war.
·
Vereinheitlichung
des Linienweges der 253: Es liegen zurzeit keinerlei Fahrgastzahlen für die
Linie 253 vor, die belegen könnten, welcher Linienweg mehr nachgefragt ist. Es müssen
vorab durch die wupsi GmbH Fahrgastzählungen auf der Linie durchgeführt werden,
damit verlässliche Daten vorliegen, die eine sinnvolle Planung des Linienweges
ermöglichen. Die Durchführung der Zählung war bereits geplant, musste aber
durch die momentane Corona Situation verschoben werden. Daher wird zunächst am
bisherigen geteilten Linienweg festgehalten. Sobald verlässliche Fahrgastzahlen
vorliegen, wird die Politik über die weitere Planung auf der Linie informiert.
·
Eine
mögliche Verbesserung auf dem Linienabschnitt Opladen – Leichlingen wird in
Abstimmung mit dem Rheinisch-Bergisch-Kreis und der wupsi GmbH geplant und zu
gegebener Zeit der Politik vorgestellt.
Zeitliche Vorgehensweise
Nach der Beschlussfassung muss im EU- Amtsblatt eine Vorabbekanntmachung der beschlossenen Leistungen gem. VO (EG) Nr. 1370/2007 erfolgen. Diese Vorabbekanntmachung ist Voraussetzung für die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungen im ÖPNV. Sie muss 1 Jahr vor der beabsichtigten endgültigen Vergabe veröffentlicht werden. Erst nach Ablauf dieser Frist darf die Vergabe in Form eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgen. Dieser öffentliche Dienstleistungsauftrag ist – auch unabhängig von den o. g. Leistungserweiterungen – erforderlich, damit die wupsi GmbH die Verkehrsleistungen auf den Linien 251 und 253 langfristig nach Auslaufen der maximal zweijährigen Übergangsbetrauung durchführen kann. Die ersten 3 Monate ab Zeitpunkt der Veröffentlichung können Verkehrsunternehmen eigenwirtschaftliche Anträge auf die veröffentlichten Verkehre stellen.
Aktuell betreibt die wupsi GmbH seit dem 01.03.2020 die Linien 251 und 253 im Rahmen einer Übergangsbetrauung (Vorlage Nr. 2020/3474) für maximal 2 Jahre. Die Übergangsbetrauung erlaubt die Zubestellung von Leistungen. Es ist daher möglich, die wupsi GmbH mit den geplanten Mehrleistungen im Rahmen dieser Übergangsbetrauung bereits vor Ablauf der Frist von einem Jahr zu betrauen. Die o.g. Frist von 3 Monaten, in denen eigenwirtschaftliche Anträge gestellt werden können, ist aber zwingend einzuhalten. Nach Ablauf dieser Frist und der damit einhergehenden rechtlichen Sicherheit der Umsetzung benötigt die wupsi GmbH eine gewisse Zeit, ihre betrieblichen Abläufe zu planen.
Die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen soll daher vorbehaltlich der Beschlussfassung möglichst im Rahmen des Fahrplanwechsels im Dezember 2020 erfolgen.
Eine endgültige Beauftragung wäre dann, sofern die Leistungen nicht eigenwirtschaftlich erbracht werden können, nach Ablauf der 1-Jahresfrist möglich. Diese endgültige Beauftragung soll den gesamten Leistungsumfang der Linien 251 und 253 einschließlich der o. g. Leistungsausweitungen umfassen. Sie würde die aktuell noch geltende Übergangsbetrauung entsprechend ablösen.
Die wupsi GmbH ist als eigenes Verkehrsunternehmen der Stadt Leverkusen und des Rheinisch-Bergischen-Kreises (RBK) bekannt. Sie erbringt die ÖPNV-Leistungen gut und bewährt und ist ein verlässlicher Partner für die Stadt Leverkusen und den RBK. Um die Vermögenswerte des Unternehmens zu bewahren und die Möglichkeit der Verknüpfung der zu vergebenden Leistungen mit dem Gesamtnetz der wupsi GmbH zu erhalten, ist eine Inhouse Vergabe an die wupsi GmbH beabsichtigt. Die Inhouse-Vergabe ist aus Sicht der Stadt Leverkusen somit die sachgerechteste Variante zur Beauftragung dieser Verkehrsleistungen.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll – wie auch die Vergabe des Gesamtnetzes – gemeinsam mit dem RBK an die wupsi GmbH vergeben werden. Der RBK muss seinerseits noch die erforderlichen Beschlüsse fassen.
Kosten
Die Kosten setzen sich aus den jährlichen Mehraufwendungen abzüglich der geschätzten Zusatzeinnahmen durch ein erhöhtes Fahrgastaufkommen zusammen. Diese Einnahmen wurden bewusst vorsichtig eingeschätzt.
Unter Berücksichtigung ggf. erzielbarer Mehrerlöse auf der Linie beläuft sich der Zuschussbedarf für die geplanten Leistungserweiterungen auf ca. 200.000 € jährlich.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Prämaßing / 660 / 406 - 6623
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Produktgruppe 1212 (ÖPNV Dezernat III), Sachkonto 54 29 30 Aufwendungen ÖPNV
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Jährliche Mehrkosten des städtischen ÖPNV- Aufwandes um ca. 200.000 €.
Die Mittel werden im Haushalt ab 2021 angemeldet.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Nach dem Insolvenzantrag durch die Verkehrsbetrieb Hüttebräucker GmbH waren vielfältige Abstimmungen zwischen den beteiligten Aufgabenträgern Stadt Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis und ihrer Rechtsvertretung, der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde, dem vorläufigen Insolvenzverwalter sowie der Geschäftsführung der Verkehrsbetrieb Hüttebräucker GmbH notwendig, um den Linienbetrieb zu gewährleisten. Nach der Übernahme der Verkehre durch die wupsi GmbH ergab sich die Möglichkeit, die von der Politik gewünschten Erweiterungen und Verdichtungen auf der Linie 253 auf dem Linienabschnitt Opladen – Hitdorf umzusetzen.
Damit diese Leistungserweiterung schnellstmöglich im Rahmen der Übergangsbetrauung umgesetzt werden und die anschließende endgültige Vergabe der Leistungen auf den Linien 251 und 253 einschließlich der Leistungserweiterungen rechtzeitig für den Anschlusszeitraum umgesetzt werden kann (hierfür ist eine Vorabbekanntmachung mit anschließender Einhaltung einer Jahresfrist erforderlich), ist ein Dringlichkeitsbeschluss mit anschließender Genehmigung durch den Rat der Stadt Leverkusen zwingend erforderlich, um die o.g. Fristen einzuhalten und die Maßnahmen fristgerecht umsetzen zu können.