Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Fortzahlung der Leistungen für
a) ambulante erzieherische Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII,
b) Unterbringung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII,
c) Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII,
d) Tagespflege nach §§ 23 und 24 SGB VIII,
e) die Förderung von offener Kinder- und Jugendarbeit und Honorare für Honorarkräfte der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII
Vorlage
2020/3516/1
Aktenzeichen
hi
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW

 

1.    Die Leistungen an freie Träger der Jugendhilfe für ambulante Hilfen, für die Unterbringung in einer Tagesgruppe sowie für die Eingliederungshilfe werden aufgrund der besonderen Umstände zur Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes bei der Corona-Pandemie fortgezahlt.

2.    Die Tagespflegepersonen erhalten die bisherigen Leistungen für die von ihnen zu betreuenden Kinder.

3.    Die Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit der freien Träger wird fortgesetzt.

4.    Die in den offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen tätigen Honorarkräfte erhalten ihre Honorarmittel auf der Basis der abgeschlossenen Verträge.

 

Diese Regelungen gelten vorbehaltlich der Ausführungen des Landesausführungsgesetzes zum Sozialdienstleister-Einsatz Gesetz (SodEG).

 

Die Träger verpflichten sich, alle Leistungen wie Kurzarbeitergeld oder Leistungen aus dem Schutzschirm des Landes NRW in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen werden nach Wiederaufnahme der regulären Arbeit gegen gerechnet.

 

 

II.   Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz1 Satz 3 GO NRW genehmigt

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Gegenüber der ursprünglichen Vorlage Nr. 2020/3516 wird im Beschlussentwurf unter Punkt 2. gestrichen: „abzüglich des Sachaufwands“.

 

In der Begründung im 4. Absatz, beginnend mit „Die Tagespflegepersonen…“ wird der Satz gestrichen: „Der Fachbereich Kinder und Jugend behält sich eine Kürzung der Leistungen um die Sachmittel vor und zahlt diese nur weiter für tatsächlich betreute Kinder.“

 

Grundsätzlich hat das MKFFI den Kommunen mit Schreiben vom 18.03.2020 die Weiterfinanzierung der Kindertagespflege in vollem Umfang empfohlen.

Die Tagespflegepersonen haben mit Schreiben vom 21.04.2020 schlüssig dargelegt, dass auch bei nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführter Betreuung ein großer Teil des Sachaufwandes nicht wegfällt und somit diese Kosten für die Tagespflegepersonen durchgehend anfallen.

 

Aus diesem Grund wird der Politik empfohlen, der Dringlichkeitsvorlage in der geänderten Form zuzustimmen.

 

Im Übrigen wird auf die Begründung der Vorlage verwiesen.