Betreff
Ausbau der Rilkestraße
- Planungsbeschluss
Vorlage
0615/2010
Aktenzeichen
660-fö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung zum Endausbau der Rilkestraße wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Planung zum Endausbau der Rilkestraße wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

 

Mues

 

Begründung:

 

Ausgangslage

 

Seit mehr als 20 Jahren existiert die Rilkestraße als Baustraße und dient der Erschließung von wenigen Wohneinheiten. Die etwa 70 m lange und 5,50 m breite Straße stellt sich als stumpf endende Sackgasse in geschotterter Form da.

 

Ursprüngliche Überlegungen die Straße privat auszubauen und diese dann an die Stadt zu übergeben wurden nicht weiter verfolgt, sodass nun der Ausbau von städtischer Seite vorgesehen ist.

Das Baurecht für den betroffenen Abschnitt Rilkestraße ist über den rechtskräftigen Bebauungsplan 82/III "Auf dem Weiherhahn" gewährleistet.

 

 

Bürgerbeteiligung

 

Die Bürgerbeteiligung wurde mittels eines Informationsschreibens durchgeführt, das den Anwohnern und Grundstückseigentümern der Rilkestraße und Auf dem Weiherhahn – sofern betroffen – Ende Juni 2010 zugestellt wurde. Das Schreiben der Verwaltung informierte die Anwohner über den geplanten Ausbau in zwei verschiedenen Varianten (Pflaster- bzw. Asphaltbauweise) und beinhaltete neben einem Lageplan die Möglichkeit einer Rückantwort an den Fachbereich Tiefbau. Anregungen und Bedenken zum geplanten Straßenausbau konnten innerhalb von 4 Wochen geäußert werden.

Für Fragen zur Straßenplanung und für Auskünfte zu den anfallenden Erschließungsbeiträgen hatten die Anlieger Gelegenheit die entsprechenden  Ansprechpartner im Fachbereich Tiefbau anzusprechen.

 

 

Ergebnis der Bürgerbeteiligung

 

Insgesamt wurden alle 5 Eigentümer und auch 2 Mieter der Rilkestraße angeschrieben, von denen jedoch nur eine Antwort zurück gesendet wurde.

Hier geht es um Grunderwerb im Bereich der geplanten Wendeanlage.

 

Daher ist grundsätzlich vorgesehen, den Ausbau der Straßenfläche wie im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgeschlagen, durchzuführen.

 

 

Planung

 

Die Ausbaugrenzen orientieren sich an die Vorgaben des Bebauungsplanes.

Die Ausbauplanung sieht zwischen den Grundstücksgrenzen einen etwa 5,50 m breiten Fahr- und Gehbereich mit einer kleinen Wendeanlage im hinteren Ende der Straße vor. Zusätzlich entsteht dort ein etwa 10,00 m langer und 3,00 m breiter befestigter Streifen, der zum Parken genutzt werden kann.

Aufgrund des hohen Pflegeaufwandes und der vorhandenen privaten Grünflächen soll diese Fläche nicht begrünt werden.

Das Oberflächenwasser wird mit einseitigem Quergefälle über eine offene, einzeilige Rinne abgeführt.

Die Ausleuchtung erfolgt für diesen Straßenzug mit 2 Lichtpunkten.

 

Die Verkehrsfläche, einschließlich der Wendeanlage ist in Pflasterbauweise mit getrommeltem Betonsteinpflaster vorgesehen.

 

Die Rilkestraße soll auch nach dem Endausbau in der „Tempo-30 Zone“ verbleiben. Dies bedeutet, dass das Parken auf der Straße grundsätzlich erlaubt ist. Alternativ wäre die Einrichtung als verkehrsberuhigter Bereich möglich gewesen. Dies hätte jedoch eine Kennzeichnung möglicher Stellplätze zur Folge gehabt, außerhalb derer nicht mehr geparkt werden dürfte.

 

 

 

 

 

Grunderwerb

 

Nach derzeitigem Stand ist eine Grundstücksveräußerung von den Anliegern für den vollständigen Ausbau der Wendeanlage nicht vorgesehen. Daher können bei einer kleinen Wendeanlage hier nur Pkw wenden.

Eine Teilfläche im Randbereich, die für den Ausbau nicht zwingend erforderlich ist, kann hingegen zum Verkauf angeboten werden.

Sollte dieser Bereich nicht veräußert werden, entsteht auch hier ein befestigter Bereich der zum Parken genutzt werden kann.

 

 

Weiterer Ablauf und Vorgehensweise

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung ist geplant, den Straßenausbau im Jahr 2011 durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Die geschätzten Baukosten für den noch ausstehenden Endausbau einschließlich Beleuchtungs- und Baunebenkosten, belaufen sich auf ca. 40.000 €.

Diese Mittel stehen ab dem Jahr 2010 im Haushaltsplan unter der Bezeichnung „Endausbau Rilkestraße“ zur Verfügung.

Da es sich bei dem geplanten Ausbau um einen erstmaligen Ausbau handelt, fallen für die Grundstückseigentümer, deren Grundstü­cke durch den Ausbau baulich erschlossen werden, Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff BauGB an. Der Erschließungsbeitrag wird mit 90% der abrechnungsfähigen Baukosten veranschlagt und über einen Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Grundstückseigentümer umgelegt.