Beratungsfolge |
Datum |
Zuständigkeit |
Behandlung |
Bezirksvertretung
für den Stadt- bezirk I zu Punkt
2. |
15.06.2020 |
Entscheidung |
öffentlich |
Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Dem Teilaustausch der Gehwegplatten des Weges an der Doktorsburg gemäß der Planung mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 36.000 Euro wird zugestimmt.
Leverkusen, 19.05.2020
gezeichnet:
Sidiropulos Eckloff
Bezirksvorsteherin Bezirksvertretungsmitglied
2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NTW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Hr. Hammer, 67, 406 – 6730
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Es ist ein Teilaustausch des Wegebelags des Fußwegs im Bereich der Doktorsburg geplant. Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 670013050102 – Grün- und Parkanlagen im Bestand,
Sachkonto: 523200 – Aufwand Unterhaltung Infrastruktur,
140.000 €.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Baukosten ca. 36.000 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
|
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|
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung:
Im Bereich der Wegefläche zwischen Doktorsburg und Eisenbahnunterführung ist durch das Befahren der Fläche im Laufe der Jahre ein Großteil des Plattenbelages gebrochen. Der Bereich ist besonders vor und nach Fußballspielen stark frequentiert und wird von der Polizei zeitweise mit schweren Fahrzeugen befahren. Es besteht akute Unfallgefahr für Passanten durch lose und hochstehende Gehwegplatten. Auf einer Wegelänge von ungefähr 60 m soll der 5 cm starke Belag gegen 8 cm starkes Betonsteinpflaster ausgetauscht werden, das der zu erwartenden Belastung besser standhält.
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Der Austausch der Platten muss zur Gefahrenvermeidung in einem Zeitraum stattfinden, in dem Bayer 04 Leverkusen keine Spiele bzw. keine Spiele mit Zuschauerbeteiligung austrägt, da der entsprechende Bereich einen der Hauptzuwege der Besucher zum Stadion darstellt.
Unter Berücksichtigung der notwendigen Verwaltungsabläufe, der Ausschreibungsfrist, dem zu erwartenden Baubeginn durch die dann beauftragte Firma und die Bauzeiten ist es höchst unwahrscheinlich, dass bei einer turnusgemäßen Beratung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 15.06.2020 die Maßnahme innerhalb der Sommerpause der Fußballbundesliga bzw. der durch die Coronaschutzverordnung des Landes bis 31.08.2020 festgelegten Zeit ohne Zuschauer durchgeführt werden kann. Diese dringliche Entscheidung ist somit unumgänglich, um die Frist zur Beseitigung der Gefahrenpunkte einhalten zu können.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Hr.
Hammer, 67, 406 – 6730
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Es ist ein Teilaustausch des Wegebelags des Fußwegs im Bereich der Doktorsburg geplant. Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 670013050102 – Grün- und Parkanlagen im Bestand,
Sachkonto: 523200 – Aufwand Unterhaltung Infrastruktur,
140.000 €.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Baukosten ca. 36.000 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Der Austausch der Platten muss zur Gefahrenvermeidung in einem Zeitraum stattfinden, in dem Bayer 04 Leverkusen keine Spiele bzw. keine Spiele mit Zuschauerbeteiligung austrägt, da der entsprechende Bereich einen der Hauptzuwege der Besucher zum Stadion darstellt.
Unter Berücksichtigung der notwendigen Verwaltungsabläufe, der Ausschreibungsfrist, dem zu erwartenden Baubeginn durch die dann beauftragte Firma und die Bauzeiten ist es höchst unwahrscheinlich, dass bei einer turnusgemäßen Beratung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 15.06.2020 die Maßnahme innerhalb der Sommerpause der Fußballbundesliga bzw. der durch die Coronaschutzverordnung des Landes bis 31.08.2020 festgelegten Zeit ohne Zuschauer durchgeführt werden kann. Diese dringliche Entscheidung ist somit unumgänglich, um die Frist zur Beseitigung der Gefahrenpunkte einhalten zu können.