Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Teilaustausch des Wegebelags im Bereich der Doktorsburg
Vorlage
2020/3586
Aktenzeichen
01-40-2020/3586-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beratungsfolge

Datum

Zuständigkeit

Behandlung

Bezirksvertretung für den Stadt-

bezirk I zu Punkt 2.

15.06.2020

Entscheidung

öffentlich

 

 

 

 

 

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Dem Teilaustausch der Gehwegplatten des Weges an der Doktorsburg gemäß der Planung mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 36.000 Euro wird zugestimmt.

 

Leverkusen, 19.05.2020

 

 

gezeichnet:

Sidiropulos                                                                     Eckloff

Bezirksvorsteherin                                                        Bezirksvertretungsmitglied

 

 

2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NTW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Hr. Hammer, 67, 406 – 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Es ist ein Teilaustausch des Wegebelags des Fußwegs im Bereich der Doktorsburg geplant. Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag: 670013050102 – Grün- und Parkanlagen im Bestand,

Sachkonto: 523200 – Aufwand Unterhaltung Infrastruktur,

140.000 €.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Baukosten ca. 36.000 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 



 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 

 

 

 


Begründung:

 

Im Bereich der Wegefläche zwischen Doktorsburg und Eisenbahnunterführung ist durch das Befahren der Fläche im Laufe der Jahre ein Großteil des Plattenbelages gebrochen. Der Bereich ist besonders vor und nach Fußballspielen stark frequentiert und wird von der Polizei zeitweise mit schweren Fahrzeugen befahren. Es besteht akute Unfallgefahr für Passanten durch lose und hochstehende Gehwegplatten. Auf einer Wegelänge von ungefähr 60 m soll der 5 cm starke Belag gegen 8 cm starkes Betonsteinpflaster ausgetauscht werden, das der zu erwartenden Belastung besser standhält.

 

 

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Der Austausch der Platten muss zur Gefahrenvermeidung in einem Zeitraum stattfinden, in dem Bayer 04 Leverkusen keine Spiele bzw. keine Spiele mit Zuschauerbeteiligung austrägt, da der entsprechende Bereich einen der Hauptzuwege der Besucher zum Stadion darstellt.

 

Unter Berücksichtigung der notwendigen Verwaltungsabläufe, der Ausschreibungsfrist, dem zu erwartenden Baubeginn durch die dann beauftragte Firma und die Bauzeiten ist es höchst unwahrscheinlich, dass bei einer turnusgemäßen Beratung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 15.06.2020 die Maßnahme innerhalb der Sommerpause der Fußballbundesliga bzw. der durch die Coronaschutzverordnung des Landes bis 31.08.2020 festgelegten Zeit ohne Zuschauer durchgeführt werden kann. Diese dringliche Entscheidung ist somit unumgänglich, um die Frist zur Beseitigung der Gefahrenpunkte einhalten zu können.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Hr. Hammer, 67, 406 – 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Es ist ein Teilaustausch des Wegebelags des Fußwegs im Bereich der Doktorsburg geplant. Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag: 670013050102 – Grün- und Parkanlagen im Bestand,

Sachkonto: 523200 – Aufwand Unterhaltung Infrastruktur,

140.000 €.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Baukosten ca. 36.000 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 




 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 

 

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Der Austausch der Platten muss zur Gefahrenvermeidung in einem Zeitraum stattfinden, in dem Bayer 04 Leverkusen keine Spiele bzw. keine Spiele mit Zuschauerbeteiligung austrägt, da der entsprechende Bereich einen der Hauptzuwege der Besucher zum Stadion darstellt.

 

Unter Berücksichtigung der notwendigen Verwaltungsabläufe, der Ausschreibungsfrist, dem zu erwartenden Baubeginn durch die dann beauftragte Firma und die Bauzeiten ist es höchst unwahrscheinlich, dass bei einer turnusgemäßen Beratung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 15.06.2020 die Maßnahme innerhalb der Sommerpause der Fußballbundesliga bzw. der durch die Coronaschutzverordnung des Landes bis 31.08.2020 festgelegten Zeit ohne Zuschauer durchgeführt werden kann. Diese dringliche Entscheidung ist somit unumgänglich, um die Frist zur Beseitigung der Gefahrenpunkte einhalten zu können.