Betreff
Kostenerhöhung Kaimauer Hafen Hitdorf
Vorlage
2020/3597
Aktenzeichen
204-wei
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von 985.000 € wird zugestimmt (siehe Begründung).

 

Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung                     In Vertretung

Richrath                                              Märtens                              Deppe

Begründung

 

Der Neubau der Kaimauer im Hitdorfer Hafen wurde vom Rat der Stadt mit der Vorlage Nr. 2016/1230 am 26.09.2016 beschlossen. Aufgrund der strikten planerischen Vorgaben – Ersatz der vorhandenen Kaimauer durch eine Spundwand aus Stahlprofilen an gleicher Stelle – wurde auf eine zusätzliche Baubeschlussvorlage verzichtet.

Die Bezirksregierung Köln hat die Plangenehmigung gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit Schreiben vom 05.08.2019 erteilt.

 

Die Planungen und die Ausschreibung wurden durch ein Ingenieurbüro erstellt. Im Zuge der Haushaltsanmeldungen für das Haushaltsjahr 2020 wurden die Haushaltsmittel auf der Grundlage der aufgestellten Kostenschätzung auf 3,16 Mio. € erhöht.

Der Beschluss zur Auftragserteilung wurde mit der Vorlage Nr. 2019/3280 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 18.11.2019 gefasst. Mit den Arbeiten wurde die Firma HWM Hafenbau-Wasserbau Maas GmbH gemäß Schreiben vom 26.11.2019 beauftragt.

 

Im Januar dieses Jahres haben die Bauarbeiten zum Neubau der Kaimauer im Hitdorfer Hafen begonnen. Die Planung sieht vor, dass die neue Kaimauer in einem Abstand von ca. 1,0 m vor die alte Kaimauer – also wasserseitig – gesetzt wird.

Bevor die neuen stählernen Spundwandprofile in den Boden gerammt werden dürfen, muss der Untergrund auf mögliche Kampfmittel hin untersucht werden. Die dafür erforderlichen Arbeiten wurden in der Ausschreibung mit aufgenommen.

 

Die Hochwasserlagen im Februar und März haben dazu geführt, dass die Arbeiten zur Kampfmitteluntersuchung gegenüber der ursprünglichen Planung einen deutlich längeren Zeitraum in Anspruch genommen haben. Statt Anfang März wurde die Auswertung der Proben durch den KBD erst am 30. April den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen (TBL) übersandt. Die Ergebnisse zeigen, dass es bei allen Bohrungen Teilbereiche gibt, die nicht auswertbar sind. Das kann u. a. auf gestörte Bodenverhältnisse und/oder den Einfluss der alten Kaimauer zurückgeführt werden.

 

Bei zwei Bohrungen gibt es im Bereich der beiden Treppenanlagen sogenannte Verdachtsmomente auf Kampfmittel. Ein Abgleich mit den alten Ausführungsplänen lässt die Vermutung zu, dass es sich hierbei um Verankerungselemente oder zusätzliche Gründungselemente für die Treppe handeln könnte. Diese Punkte müssen gesondert betrachtet und evaluiert werden. Vor diesem Hintergrund sehen sich der KBD und der Fachbereich Recht und Ordnung bisher nicht in der Lage, ein kampfmittelfreies Baufeld zu attestieren.

 

Der Beginn der Rammarbeiten zur Spundwand war für den 04.05.2020 vorgesehen. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der Detektion ist für die Aufnahme weiterer Arbeiten zwingend die weitere Vorgehensweise bei der Untersuchung auf Kampfmittel und die erforderliche Baugrundfreigabe zu klären. Auf der Grundlage der bisherigen Untersuchungsergebnisse erarbeiten die TBL zusammen mit dem Planungsbüro, der ausführenden Firma, dem KBD und dem Fachbereich Recht und Ordnung mögliche Lösungen. Dieser Prozess bzw. die Umsetzung einer möglichen Lösung wird einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

 

Zurzeit gehen die TBL davon aus, dass mit dem Abschluss der Maßnahme nicht – wie geplant - bis zum Ende des Jahres, sondern mit einer ca. 3-monatigen Verspätung Anfang April 2021 zu rechnen ist.

 

In diesem Zusammenhang entstehen zusätzliche Kosten, die für weitere Untersuchungen, Stillstand und die Umsetzung von möglichen Lösungen erforderlich sind. Diese sind in der Anlage dargestellt.

 

Aktuell gibt es Mehrkosten gegenüber der Auftragssumme in Höhe von ca. 285.000,00 € brutto, die sich folgendermaßen zusammensetzen:

 

- Arbeitsstillstand wegen Hochwasser

- Erhöhte Entsorgungskosten wegen stark durchwurzelter Böden

- Sicherung der Spundwandelemente bei Hochwasser

- Geänderte statische Berechnungsansätze zur Verankerung mit daraus resultierenden größeren Pfahllängen.

 

Für die erforderlichen Arbeiten zur Erkundung der Kampfmittelfreiheit ist ein Stufenplan entwickelt worden (siehe Anlage):

 

Phase 1: Zusätzliche Detektionen zur besseren Definition der Störkörper

Phase 2: Ausführung von Ausschlussbohrungen

Phase 3: Aufgrabung der Störkörperstellen

 

Hierdurch entstehen Mehrkosten, die erst dann genauer beziffert werden können, wenn die weitere Vorgehensweise geklärt ist, die Ergebnisse der zusätzlichen Untersuchungen vorliegen und entsprechende Nachträge der ausführenden Firma eingereicht und abschließend verhandelt worden sind.

 

Finanzierung

Auf der Finanzstelle des Fachbereiches 20 stehen für die Maßnahme Mittel in Höhe von insgesamt 3,16 Mio. € zur Verfügung. Davon sind zurzeit noch ca. 360.000 € frei verfügbar.

 

Zur Abdeckung des Worst-Case-Szenarios entsteht folgender finanzieller Mehrbedarf:

 

 

Da die o. a. Kosten zum jetzigen Zeitpunkt mit Unsicherheiten belegt sind, soll eine Finanzreserve von mind. 15 % eingeplant werden, so dass ein zusätzlicher Mittelbedarf von gerundet 985.000 € brutto besteht.

 

Die erforderlichen Mittel sollen noch im Juli dieses Jahres überplanmäßig bereitgestellt werden, damit die erforderlichen Nachträge kurzfristig nach Bedarf erteilt werden können.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Herr Weibel / Finanzen-Liegenschaften /406-2070

Herr Timpert / TBL / 406-6970

 

Siehe Begründung.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung durch überplanmäßige Mittelbereitstellung im laufenden Haushalt.

 

Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt der Stadt Leverkusen unter der Finanzstelle 20000165012020/Finanzposition 783200 zur Verfügung gestellt.

 

Die Deckungsmittel stehen zur Verfügung:

Finanzstelle 66021205021008 „Neubau ZOB Opladen“,

Finanzposition 783200,

Finanzstelle 66021205021010 „Durchstich Goethestraße“.

Finanzposition beide zusammen                                                                    950.000 €.

Grund: diese Mittel werden nicht mehr benötigt.

 

Finanzstelle 66611205021099 „Aufwertung öffentlicher Raum, Plätze und Hafen“:

Finanzposition 783200                                                                                        35.000 €.

Diese Mittel müssen u. U. mit der Haushaltsaufstellung 2021 erneut angemeldet werden und schränken daher den Handlungsspielraum zur zukünftige Projekte ein bzw. erfordern eine Priorisierung zur Reduzierung der Neuverschuldung, siehe Haushaltsverfügung vom 13.05.2020, Punkt 8.11.

 

Der Rat bevollmächtigt die Verwaltung zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 



 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um zusätzliche Aufträge zügig abwickeln zu können und um der Gefahr eines kostenintensiven Baustopps zu entgehen, wird um Behandlung in diesem Sitzungsturnus gebeten.