Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Bewältigung der Corona-Krise
Vorlage
2020/3598
Aktenzeichen
-Gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.   Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesmittel i. H. v. 15.000 € abzurufen und an Vereine, Freiwilligenagenturen und Nachbarschaftsinitiativen, die sich bei der Bewältigung der Corona-Krise engagieren, weiterzuleiten. Hierbei wird die Verwaltung durch eine unabhängige Jury, bestehend aus

-       Frau Christiane Kuhn-Haarhoff

-       Herr Lorenz Smidt

-       Herr Daniel Hambüchen

unterstützt, die über die Mittelvergabe anhand des Ziels der Landesregierung entscheidet.

 

 

II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Landesregierung hat strenge Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Viele davon schränken den Alltag ein. Gleichzeitig wird deutlich: Es geht nun darum, sich solidarisch mit den Mitmenschen zu zeigen. Ein besonderer Zusammenhalt in der Gesellschaft ist gerade jetzt wichtig.

 

Zahlreiche Freiwilligenagenturen haben den Schwerpunkt ihrer Arbeit in die Bewältigung der Corona-Krise gelegt. Sie bringen u. a. Ehrenamtliche und Hilfesuchende zusammen, vernetzen Initiativen in allen Stadtteilen, produzieren Hilfeleitfäden und Erklär-Videos, die sie Initiativen und Nachbarschaftsnetzwerken zur Verfügung stellen. Diese Freiwilligenagenturen haben dadurch zusätzliche Ausgaben und benötigen finanzielle Unterstützung, insbesondere da unklar ist, wie lange diese Situation noch andauert.

 

Die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen erhalten die insgesamt 1.075.000 Euro gestaffelt nach der jeweiligen Einwohnerzahl.

Diese Staffelung sieht folgende Beträge vor:

· bis 200.000 Einwohner/innen 15.000 Euro,

· über 200.000 bis 400.000 Einwohner/innen 20.000 Euro und

· über 400.000 Einwohner/innen 25.000 Euro.

 

Die Landesregierung will die ehrenamtlichen Aktivitäten, insbesondere Hilfsangebote der Freiwilligenagenturen sowie anderer rechtsfähiger Engagement fördernder Einrichtungen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine vor Ort für hilfsbedürftige Menschen in der Corona-Krise unterstützen. Mit den bereitgestellten Mitteln gilt es, bestehende oder neu entstehende ehrenamtliche Aktivitäten vor Ort zu unterstützen, damit die Engagierten ihre Aktionen vor allem für Seniorinnen und Senioren, erkrankte und in Quarantäne befindliche Menschen einfacher oder besser und mit angemessenen Schutzvorkehrungen umsetzen können. Z. B. können Einkaufsdienste oder psycho-soziale Angebote gefördert werden, aber auch Anschaffung oder Anmietung von Nähmaschinen, Stoff, Nähgarn, Befestigungsbänder, etc.) oder Erstattung von Fahrtkosten bei Nutzung von PKWs und Lieferwagen oder des ÖPNVs unter der Beachtung des Landesreisekostengesetzes.

 

Geplant ist, die Unterstützung über die Medien zu kommunizieren und die eingehenden Bewerbungen von einer unabhängigen Jury bewerten zu lassen. Die Verwaltung schlägt für die Besetzung der Jury folgende Personen vor:

 

-       Frau Christiane Kuhn- Haarhoff

Sie hat den Ehrenamtstaler neu entworfen und engagiert sich sehr in und für Leverkusen.

 

-       Herr Lorenz Smidt

Er hat immer ein offenes Ohr für Vereine, Kinder und Jugendliche und engagiert sich ebenfalls in und für Leverkusen.

 

 

-       Herr Daniel Hambüchen

Er ist mit seinem Team von Radio Leverkusen die Stimme Leverkusens, damit immer in und für Leverkusen unterwegs.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Manja Greger / Dezernat IV / 406-8844

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Abruf von Fördermitteln des Landes und Weiterleitung an Vereine, Nachbarschaftsinitiativen und Freiwilligenagenturen. Keine finanziellen Auswirkungen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine finanziellen Auswirkungen im laufenden oder kommenden Haushaltsjahr(en). Vereinnahmte Gelder werden in voller Höhe weitergeleitet.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [nein]

   [nein]

 [nein]

    [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Das Schreiben des Landes wurde der Verwaltung am 11.05.2020 per Mail zugestellt, sodass eine fristgerechte Erstellung der Vorlage nicht möglich war.

 

Da gerade jetzt die verschiedenen Aktivitäten zur Bewältigung der Corona-Krise laufen und die Motivation der Vereine / Einrichtungen etc. aufrecht gehalten werden soll, ist eine schnelle Entscheidung geboten. Die formlose Bewerbung soll bis zu den Sommerferien möglich sein.