Betreff
Anpassung der Parkraumbewirtschaftung in Wiesdorf, Opladen und Schlebusch sowie Änderung der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet von Leverkusen
Vorlage
2020/3607
Aktenzeichen
20-01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Die aktuelle Parkraumbewirtschaftung in Wiesdorf, Opladen und Schlebusch wird wie im Begründungstext dargestellt geändert.

 

2.    Der Rat beschließt die in der Anlage 1 der Vorlage dargestellte Änderung der „Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet von Leverkusen“.

 

3.    Die benötigten Finanzmittel in Höhe von insgesamt 92.200 € (hiervon 63.000 € investiv, 29.200 € konsumtiv) werden außerplanmäßig bereitgestellt.

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                          In Vertretung

Richrath                                         Märtens                                   Lünenbach

 

Begründung:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.02.2020 beschlossen, dass seitens der Verwaltung Arbeitsgruppen zur Parkraumbewirtschaftung in den drei Stadtzentren Wiesdorf, Opladen und Schlebusch gebildet werden und dort unter Beteiligung der politischen Vertreter und Werbegemeinschaften gemeinsam nach tragfähigen Lösungen für die zukünftige Parkraumbewirtschaftung gesucht werden soll. Die Gespräche in den jeweiligen Stadtbezirken haben zwischenzeitlich stattgefunden. Es wurde deutlich, dass aufgrund der heterogenen Problemlagen individuelle, auf den jeweiligen Bezirk zugeschnittene Lösungen zu suchen waren. Die in den jeweiligen Arbeitsgruppen von der Verwaltung vorgeschlagenen Lösungsansätze fanden jeweils breite Zustimmung.

 

Nachfolgend sind die Ergebnisse dieser Gesprächsrunden dargestellt:

 

1. Parkraumbewirtschaftung Wiesdorf

In Wiesdorf wurde im Wesentlichen beklagt, dass trotz der guten Parkhaussituation diese nicht ausgelastet sind und die Besucher der City lieber oberirdische Parkplätze suchen. Auf lange Sicht soll versucht werden, die Nutzung der Parkhäuser für die Besucher attraktiver zu machen. Die oberirdischen Parkflächen rund um die Fußgängerzone spielen hierbei eine besondere Rolle, insbesondere aber die Parkflächen im Bereich der Dhünnstraße (Kolonie II) werden intensiv von Besuchern der City genutzt. Gleichzeitig fehlen Parkflächen im öffentlichen Raum mit einer Parkhöchstdauer von mehr als 2 Stunden sowie Bereiche, in denen ein Tagesticket nutzbar ist. Daher ergaben sich folgende Änderungen:

 

1.    Im Bereich der Dhünnstraße von Wöhlerstraße bis Nobelstraße inkl. Kaiserplatz (Kolonie II), Carl-Leverkus-Straße (bis Bewohnerparkbezirk) sowie auf der Nobelstraße vom Kreisverkehr Erholungshaus bis zum Parkplatz zwischen Kaufhof und Rewe wird die Parkgebühr von derzeit 1,50 € pro Stunde auf 1,80 € pro Stunde erhöht.

 

2.    Auf dem Barmer Platz wird die Parkhöchstdauer von heute 2 Stunden auf 3 Stunden erhöht.

 

3.    Auf der Dhünnstraße (zwischen Erholungshaus bis Kreisverkehr Rheinallee), Große Kirchstraße (zwischen Dhünnstraße und Hauptstraße), Adolfsstraße (zwischen Dhünnstraße und Hauptstraße) sowie auf der Carl-Leverkus-Straße (zwischen Kaiserstraße und Große Kirchstraße wird ein Tagesticket für 4,00 € eingeführt.

 

2. Parkraumbewirtschaftung Opladen

In Opladen wurden im Wesentlichen fehlende Langzeitparkplätze beklagt, eine bessere Nutzung freier Parkkapazitäten am Tag sowie die Wiedereinführung einer niedrigen Mindestgebühr gewünscht. Daraus abgeleitet werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

 

1.    An den Parkscheinautomaten wird eine Mindestgebühr von 0,20 € eingeführt, um auch kurze Besorgungen zu moderaten Parkgebühren zu ermöglichen.

2.    Für den Parkplatz Stauffenbergstraße wird ein Tagesticket für 2,00 € sowie ein Wochenticket für 6,00 € eingeführt. Auf ein Monatsticket wird verzichtet, da ein freier Parkplatz nicht an allen Tagen gewährleistet werden kann, wenn die derzeit noch zum Parken genutzten Brachflächen vor dem Bahnhof nicht mehr zur Verfügung stehen.

3.    Im Gebiet Wiembachallee/Alte Ruhlach wird ein Tagesticket für 4,00 € sowie ein Wochenticket für 14,00 € eingeführt, dass in den mit Parkscheibe bewirtschafteten Bereichen das Langzeitparken ermöglichen soll. Die Bewirtschaftungszeiten werden dem Rennbaumplatz angepasst.

4.    Zudem wird im Gebiet Wiembachallee/Alte Ruhlach die Parkhöchstdauer mit Parkscheibe zusätzlich zu den Angeboten mit Parkschein von aktuell 2 auf 4 Stunden erhöht.

 

Hiervon ausgenommen werden die Straßen An der Robertsburg, Ruhlachstraße und Lucasstraße einschließlich des Burgplatz. Hier bleibt die Parkscheibenregelung bei 2 Stunden. Die Nutzung eines Parkscheins ist in diesen Straßen nicht vorgesehen.

 

3. Parkraumbewirtschaftung Schlebusch

In Schlebusch wurden neben den Verkehrsproblemen in der Straße „Münsters Gäßchen“ im Bereich der TG-Ein-/Ausfahrten im Wesentlichen fehlende Langzeitparkplätze angesprochen sowie die Bedeutung des Marktplatzes als zentraler Parkplatz hervorgehoben, von dem sich die Besucherinnen und Besucher durch die Fußgängerzone in nordöstliche Richtung vorbei an den vielen inhabergeführten Einzelhandelsläden bewegen sollen. Daraus abgeleitet werden für Schlebusch folgende Änderungen vorgeschlagen:

 

1.    In den umliegenden Straßen des Marktplatzes wird die Parkscheinpflicht durch eine Parkscheibenregelung ersetzt (Von-Diergardt-Straße zw. Mülheimer Straße und Felix-von-Roll-Straße, Morsbroicher Straße von Felix-von-Roll-Straße bis Sackgasse und auf der Martin-Luther-Straße). Als Sofortmaßnahme wird zunächst die Parkscheibenregelung eingeführt, bis die aufwendige Technik an den Parkscheinautomaten (Tages-/Wochenticket) umgestellt werden kann.

2.    Auf der Felix-von-Roll-Straße wird auf der gesamten Länge eine Parkscheibenregelung von 1 Stunde eingeführt, um weitere Stellplätze für Kurzzeitparker bereitzuhalten. Für die anderen unter Ziff. 1 genannten Straßenabschnitte gilt eine Parkhöchstdauer von 4 Stunden.

3.    Die Bewirtschaftung des Markplatzes bleibt bestehen. Allerdings wird die Parkhöchstdauer mit Parkscheibe ab 13 Uhr auf dem größeren Teil von 2 auf 4 Stunden nachmittags angehoben und auf dem kleineren Teil ganztags von 2 Stunden auf 1 Stunde gesenkt.

4.    Im gesamten mit Parkscheibe bewirtschafteten Gebiet wird ein Tagesticket für 4 €, ein Wochenticket für 14,00 € sowie ein Monatsticket für 40,00 € eingeführt. Auf dem großen Teil des Marktplatzes soll lediglich das Tagesticket wirksam sein, auf dem kleineren Teil darf kein Tages-, Wochen- oder Monatsticket genutzt werden.

5.    Der südliche Teil der Gezellinallee (im Umfeld des HIT-Marktes) wird komplett aus der Parkraumbewirtschaftung herausgenommen.

 

Anmerkung:

Die Ausgabe der Monatstickets (s. Ziff. 4) erfolgt zunächst über den Fachbereich Bürger und Straßenverkehr und nicht am Automaten. Dies hat den Hintergrund, dass eine Umrüstung (Einführung der Zahlung per EC-Karte, heute nur Münzzahlung möglich) mit hohen Kosten verbunden ist und zunächst abgewartet werden soll, wie und wo das Monatsticket von den Kunden angenommen wird. Danach kann eine zielgerichtete Umrüstung der notwendigen Automaten erfolgen.

 

Die Verkehrsprobleme in „Münsters Gäßchen“ sollen zu einem späteren Zeitpunkt vertieft erörtert werden.

 

4.    Änderung der Parkgebührenordnung

Die sich aus den obigen Festlegungen ergebenden Änderungen der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet von Leverkusen (Parkgebührenordnung) sind in der Anlage 1 dargestellt. Die Änderung der Gebührenordnung tritt einen Monat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

 

Bedingt durch die Sommerferien/Urlaubszeit, Liefer- oder Produktionsengpässe kann es allerdings zu Verzögerungen bei der Beschaffung und dem Einbau der neuen Programme in den Parkscheinautomaten kommen, sodass die tatsächliche Änderung der Parkgebühren ggfs. erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird.

 

Durch diese Vorlage wird die Vorlage Nr. 2020/3374 ersetzt und inhaltlich erledigt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Laurenz, FB 36, 406 - 3605

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Anpassung der Parkraumbewirtschaftung im Bereich Wiesdorf, Opladen und Schlebusch sowie Änderung der Parkgebührenordnung.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine Veranschlagung im Haushalt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

1. Parkraumbewirtschaftung Wiesdorf

Umstellung von 17 Parkscheinautomaten (PSA) von 1,50 € auf 1,80 €/h 4.200,00 €.

Anschaffung eines PSA für die Dhünnstraße (Höhe Metzgerei Emondts)          5.000,00 €.

 

Gesamtkosten Wiesdorf                                                                                       9.200,00 €.

 

2. Parkraumbewirtschaftung Opladen

Umstellung von 76 PSA auf die Mindestgebühr von 0,20 €                       20.000,00 €.

Anschaffung eines PSA für den Bereich Wiembachallee/Alte Ruhlach   5.000,00 €.

 

Gesamtkosten Opladen                                                                                    25.000,00 €.

 

3. Parkraumbewirtschaftung Schlebusch

Neuanschaffung o. Umrüstung von 10 PSA rd. um den Marktplatz                    50.000,00 €.

Abbau von 2 PSA auf der Gezellinallee                                                                      5.000,00 €.

 

Gesamtkosten Schlebusch                                                                              55.000,00 €.

 

Änderung der Beschilderung ca.                                                                                   3.000,00 €.

 

Kosten Gesamtmaßnahme                                                                              92.200,00 €.

 

Deckungsmittel stehen wie folgt zur Verfügung:

 

Investive Kosten in Höhe von                                                                             63.000,00 €.

Finanzstelle 81001506011000 (Breitbandausbau)

Finanzposition 781700

Das geplante Gesamtbudget wird in 2020 nicht in voller Höhe abfließen. Es ist eine Neuveranschlagung dieser Deckungsmittel im Haushalt 2021 für Breitbandausbau auf v. g. Position erforderlich.


 

Konsumtive Kosten in Höhe von                                                                       29.200,00 €.

Finanzstelle PN050501 (Städt. Anteil der Hilfen nach SGB II)

Finanzposition 740000

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Mehreinnahmen von rd. 40.000 € p. a. sind durch die Gebührenerhöhung in Wiesdorf Zone 1 sowie die Ausgabe der Tages-/Wochen-/Monatstickets zu erwarten.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Bedingt durch die Corona-Pandemie musste die Zusammenkunft der Arbeitsgruppe Parkraumbewirtschaftung für den Stadtbezirk I verschoben werden und konnte erst kurzfristig Anfang Mai nachgeholt werden.