Betreff
Jahresabschluss 2019 der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL) und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs.1 GO NRW
Vorlage
2020/3630
Aktenzeichen
201-01-17-14-th
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 5.802.529,35 € und einem Jahresfehlbetrag von 579.947,22 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2019 wird genehmigt.

 

c) Der Jahresfehlbetrag von 579.947,22 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

 

d) Der Geschäftsführung der WfL wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

e) Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, Solinger Straße 76, 40764 Langenfeld, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2020 bestellt.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WfL für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten Jahresabschluss 2019 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, 40764 Langenfeld, am 20.05.2020 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 7.2 i. V. m. § 11.1 Buchstaben g), i) und k) des Gesellschaftsvertrages der WfL beschließt die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführern sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.

 

Die Beschlussfassung in den Organen der WfL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 09.06.2020 - und damit vor der Sitzung des Rates - vom Aufsichtsrat vorberatend und durch Beschluss der Gesellschafter der WfL erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreter erfolgte die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

Ein Vergleich von Wirtschaftsplanung und Jahresergebnis ergibt folgende Abweichungen:

 

Die Aufwendungen als auch die Erträge sind zum Plan angestiegen.

Im Vergleich mit dem Vorjahr ergeben sich folgende Veränderungen:

 


Die allgemeine wirtschaftliche Situation sei anhand der folgenden Finanzkennzahlen dargestellt:

 

Finanzkennzahlen zum 31.12.2018 und zum 31.12.2019

 

 

Abschließende Hinweise:

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019 sowie der Lagebericht beigefügt.

 

Der Prüfbericht des Jahresabschlusses steht als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

 

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WfL im Geschäftsjahr 2019 angehörten, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der WfL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).

 

Über die Beschlusspunkte 1 und 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und -herren im Aufsichtsrat der WFL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

BM Bernhard Marewski

Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich

Rf. Heike Bunde

Rh. Sven Tahiri

Rh. Erhard T. Schoofs

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in/Fachbereich/Telefon: Frau Thielen/Konzernsteuerung/

406 - 2243

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Jahresabschluss 2019 der WFL.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN1505

Produkt 150501

Produktgruppe 1505

Betrag: 750.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Der Verlustausgleich mit der Gesellschaft erfolgt erst im Nachgang auf der Basis
eines testierten Jahresabschlusses. Eine entsprechende Rückstellung in Höhe von 750.000 € wurde im Jahresabschluss 2019 gebildet. Der städtische Anteil beträgt demnach 458.118,28 € (Jahresfehlbetrag der WfL 579.947,22 x 78,9931 % Anteil Stadt = 458.118,28 €).

 

Sollte sich ein nicht anderweitig gedeckter Liquiditätsbedarf der Gesellschaft ergeben, kann dieser durch vorzeitige Zahlung eines Abschlages auf die Verlustabdeckung ausgezahlt werden. Mit Schreiben vom 12.02.2020 beantragte die WfL eine Vorabauszahlung in Höhe von 400.000 €. Diese wurde mit Schreiben der Stadt Leverkusen, Fachbereich Finanzen, vom 03.03.2020 an die WfL überwiesen. Somit steht der WfL für 2019 noch ein Verlustausgleich in Höhe von 58.118,28 € zu.


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]