- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs.1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 5.802.529,35 € und einem Jahresfehlbetrag von 579.947,22 € wird festgestellt.
b) Der Lagebericht 2019 wird genehmigt.
c) Der Jahresfehlbetrag von 579.947,22 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.
d) Der Geschäftsführung der WfL wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
e) Die Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung
mbH, Solinger Straße 76, 40764 Langenfeld, wird zum Abschlussprüfer für den
Jahresabschluss 2020 bestellt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WfL für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
Richrath
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:
Dem von der
Geschäftsführung der WfL aufgestellten Jahresabschluss 2019 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft
für Revision und Beratung mbH, 40764 Langenfeld, am
20.05.2020 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 7.2 i. V. m.
§ 11.1 Buchstaben g), i) und k) des Gesellschaftsvertrages der WfL beschließt
die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt
Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des
Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines
Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführern sowie die
Bestellung des Abschlussprüfers.
Die Beschlussfassung
in den Organen der WfL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte
ist bereits am 09.06.2020 - und damit vor der Sitzung des Rates - vom
Aufsichtsrat vorberatend und durch Beschluss der Gesellschafter der WfL
erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreter erfolgte die Beschlussfassung in
der Gesellschafterversammlung jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen
Zustimmung durch den Rat.
Wirtschaftliche
Ergebnisse/Auswertung:
Ein
Vergleich von Wirtschaftsplanung und Jahresergebnis ergibt folgende
Abweichungen:
Die Aufwendungen als auch die Erträge sind zum Plan angestiegen.
Im
Vergleich mit dem Vorjahr ergeben sich folgende Veränderungen:
Die
allgemeine wirtschaftliche Situation sei anhand der folgenden Finanzkennzahlen
dargestellt:
Finanzkennzahlen zum
31.12.2018 und zum 31.12.2019
Abschließende
Hinweise:
Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage der
Jahresabschluss zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung für das
Wirtschaftsjahr 2019 sowie der Lagebericht beigefügt.
Der Prüfbericht des Jahresabschlusses steht
als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 allen Ratsmitgliedern im
Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen,
Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts
zur Verfügung.
Ergänzend sei auf
Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die
selbst dem Aufsichtsrat der WfL im Geschäftsjahr 2019 angehörten, haben sowohl
bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des
Aufsichtsrates der WfL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein
Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).
Über die Beschlusspunkte
1 und 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende
Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen
Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und -herren im Aufsichtsrat der
WFL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
BM Bernhard Marewski
Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich
Rf. Heike Bunde
Rh. Sven Tahiri
Rh. Erhard T. Schoofs
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in/Fachbereich/Telefon: Frau Thielen/Konzernsteuerung/
406 - 2243
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Jahresabschluss 2019 der WFL.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN1505
Produkt 150501
Produktgruppe 1505
Betrag: 750.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Der Verlustausgleich mit der Gesellschaft erfolgt erst im
Nachgang auf der Basis
eines testierten Jahresabschlusses. Eine entsprechende Rückstellung in Höhe von
750.000 € wurde im Jahresabschluss 2019 gebildet. Der städtische Anteil beträgt
demnach 458.118,28 € (Jahresfehlbetrag der WfL 579.947,22 x 78,9931 %
Anteil Stadt = 458.118,28 €).
Sollte sich ein nicht anderweitig gedeckter
Liquiditätsbedarf der Gesellschaft ergeben, kann dieser durch vorzeitige
Zahlung eines Abschlages auf die Verlustabdeckung ausgezahlt werden. Mit
Schreiben vom 12.02.2020 beantragte die WfL eine Vorabauszahlung in Höhe von
400.000 €. Diese wurde mit Schreiben der Stadt Leverkusen, Fachbereich Finanzen,
vom 03.03.2020 an die WfL überwiesen. Somit steht der WfL für 2019 noch ein Verlustausgleich
in Höhe von 58.118,28 € zu.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |