Beschlussentwurf:
1. Der Rat beruft mit Wirkung zum 30.06.2020 gem. § 108 a Abs. 3 i. V. m. § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW folgendes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der AVEA GmbH & Co. KG (AVEA) ab:
Herrn Rüdiger Bieschewski.
2. Nach Beschlussfassung zu 1. bestellt der Rat mit Wirkung zum 01.07.2020 gem. § 108 a Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 12 des Gesellschaftsvertrages der AVEA folgenden Beschäftigten als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der AVEA:
Herrn Erik Kraft.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Gem. § 12.1 Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages der AVEA gehören dem Aufsichtsrat u. a. acht Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Betriebe der Gesellschaft und/oder der von der Gesellschaft abhängigen Gesellschaften an. Herr Rüdiger Bieschewski, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, wird zum 30.06.2020 aus der AVEA ausscheiden. Er ist daher zu diesem Zeitpunkt gem. § 108 a Abs. 3 Satz 2 GO NRW aus seinem Amt im Aufsichtsrat abzuberufen.
Gem. § 108 a Abs. 5 i. V. m. Abs. 6 GO NRW wird die Nachfolgerin/der Nachfolger vom Rat der Stadt Leverkusen sowie von der Verbandsversammlung des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV) übereinstimmend aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der von der Betriebsversammlung der Gesellschaft und der von der Gesellschaft abhängigen Gesellschaften, die einen arbeitsrechtlichen Gemeinschaftsbetrieb bilden, am 20.03.2014 in einer geheimen Wahl erstellten Vorschlagsliste bestellt.
Diese Vorschlagsliste ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Entsprechend der Reihenfolge der Vorschlagsliste wird Herr Erik Kraft als Nachfolger für Herrn Bieschewski bestellt. Die Bestellung bedarf jeweils eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Rates der Stadt Leverkusen und der Verbandsversammlung des BAV.
Die Verbandsversammlung des BAV wird in ihrer Sitzung am 22.06.2020 entsprechend beschließen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartnerin/ Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 406 - 2040
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
./.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
./.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
./.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
./.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die weiteren Bearbeitungsschritte termingerecht durchführen zu können, ist die Beschlussfassung noch in diesem Turnus erforderlich.