Betreff
Wohnungslosenhilfe in Leverkusen
- Jahresbericht 2009/2010
Vorlage
0625/2010
Aktenzeichen
501-M-he
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der mündlich vorgetragene Bericht über die geleistete Arbeit im Bereich Wohnungslosenhilfe im Jahr 2009 / 2010 wird zur Kenntnis genommen.

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 15.07.2002 dem vom Caritasverband Leverkusen e.V. vorgelegten Konzept zur Durchführung der Wohnungslosenhilfe in Leverkusen zugestimmt und beschlossen, dass der Caritasverband zur Umsetzung des Konzeptes jährlich 770.100 € erhält.

 

Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, eine Leistungsvereinbarung abzuschließen (Vorlage R 1034/15. TA).

 

Gem. § 5 dieser Leistungsvereinbarung ist ein regelmäßiges Berichtswesen/Controlling vorgesehen.

Dieses wird in der Beziehung Verwaltung/CV vollzogen durch laufenden Austausch in Einzelfallfragen sowie einem vierteljährlichen Berichtswesen inklusive fachlichem Controlling.

 

Daneben ist eine jährliche Zusammenfassung der geleisteten Arbeit vorgesehen, die interessierten Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Aus allen Segmenten ergeben sich im Dialog Verwaltung/CV Ansatzpunkte für die weitere Ausgestaltung der Arbeit.

Um diesbezüglich eine möglichst breite Streuung zu berücksichtigender Faktoren zu erreichen, ist der zuständige Fachausschuss gem. Beschlusslage in den Qualitätsentwicklungsprozess einzubeziehen.

 

Hierzu soll einmal jährlich berichtet werden. Dies erfolgt seit dem Jahr 2007 von Jahresmitte zu Jahresmitte (siehe Vorlage SG 29/16. TA).

 

Der Zeitraum Juli 2009 bis Juni 2010 wird anhand verschiedener Folienausdrucke (siehe Anlage) in der Sitzung stichwortartig erläutert.

 

Es werden zum gesamten Bereich Wohnungslosenhilfe Fragen beantwortet und Anregungen/Kritikpunkte entgegengenommen.

 

Auf dem Hintergrund veränderter Finanzierungsströme ist ab dem Jahr 2010 eine weitere Anpassung des städt. Finanzierungsanteiles an der Leistungsvereinbarung auf jährlich 560.000 € vollzogen worden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   0625/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Heine / FB 50 / 5015

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Jahresbericht Wohnungslosenhilfe 2009/2010

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

./.

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

           

./.

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

./.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

./.