Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 38/III Schlebusch (Ortsmitte) - Neubau Pfarrzentrum St. Andreas und Vorhaben- und Erschließungsplan
- Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
2020/3404/1
Aktenzeichen
613-26-V38/III-Mü-Ext.
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird dem Antrag der Vorhabenträgerin Katholische Kirchengemeinde St. Andreas Leverkusen-Schlebusch (Anlage 4 der Vorlage) zur Einleitung des Satzungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplans stattgegeben.

 

2.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung vorhabenbezogener Bebauungsplan V 38/III „Schlebusch (Ortsmitte) - Neubau Pfarrzentrum St. Andreas“ und Vorhaben- und Erschließungsplan.

3.    Der Bebauungsplan wird in das Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung“ in die Prioritätsstufe I aufgenommen.

 

4.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet ist die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB durchzuführen.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schlebusch und beinhaltet in Flur 42 die Flurstücke 380, 381, 500, 505 und 506 sowie 345 und 475 (teilweise). Näheres kann dem zeichnerisch festgelegten Geltungsbereich (Anlagen 1 und 2 der Vorlage) entnommen werden.

 

5.    Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Ergebnisse des städtebaulichen und freiräumlichen Realisierungswettbewerbs und die daraus hervorgehenden Umsetzungsempfehlungen können frühestens ab 19.06.2020 (Preisgerichtssitzung) zur Verfügung gestellt werden. Der daraus hervorgehende städtebauliche Vorentwurf und die Beschlussunterlagen werden rechtzeitig zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Anlagen beigefügt.

 

Die Beteiligung erfolgt während einer Frist von 4 Wochen. Während dieser Zeit können die Unterlagen im Internet und als Aushang eingesehen werden.

Hinweis: Aufgrund aktueller Schutzmaßnahmen im Rahmen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) kann es zu weiteren Vorschriften in Bezug auf den öffentlichen Aushang der Planung (Terminabsprachen, Schutzkleidung oder Schutzvorrichtungen) kommen.

 

6.    Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Richrath                                                                   Deppe

 

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

Der Beratungsweg der Vorlage wurde angepasst.

Die Entscheidungsbefugnis liegt beim Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen und nicht beim Rat.

Begründung:

 

Es wird auf die Begründung der Ursprungsvorlage Nr. 2020/3404 verwiesen.