- Aufhebung des Beschlusses vom 15.06.2009
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hebt aufgrund der Neukalkulation der Maßnahme Ihren Beschluss zur Umgestaltung des Treppenaufganges auf. Die bislang zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 100.000 Euro werden gestrichen.
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Am 15.06.2009 beschloss die Bezirksvertretung I mit den Anträgen Bez.1/190/16. TA vom 27.02.09 und 191/16. TA vom 04.03.09, dass die Verwaltung beauftragt wird, für eine behindertengerechte Umgestaltung des Treppenaufganges von der Karl-Krekeler-Str. zum Willy-Brandt-Ring entsprechende Mittel in den Haushaltsplan aufzunehmen. Da eine konkrete Planung nicht vorhanden war, wurde für den Haushalt 2010 aufgrund einer groben Kostenschätzung 100.000 € angemeldet und vom Rat der Stadt Leverkusen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossen.
In Abstimmung mit dem Behindertenvertreter wurde in 2010 eine Entwurfsplanung für die Rampenanlage erarbeitet. Für eine behindertengerechte Ausgestaltung dieser Rampe mussten folgende Kriterien zugrunde gelegt werden:
Ø Breite 2,75 m
Ø maximale Längsneigung 6 %
Ø 4 Ruhepodeste mit 0 % Längsneigung
Ø Rampenaufteilung in 2 Abschnitte von jeweils 50 m und einer 180° Grad-Kehre
Ø beidseitiger Handlauf
Ø Beleuchtungsanlage
Diese Planungsparameter sind notwendig, damit Menschen mit Mobilitätsbehinderung (Rollstuhlfahrer, Rollatorenbenutzer etc.) diese Rampenanlage verkehrssicher benutzen können. Aufgrund der umfangreichen notwendigen Böschungssicherungsmaßnahmen muss für diese Rampe entweder eine Konstruktion mit Bohrpfählen oder mit einer Stützwand vorgenommen werden.
Auf Grundlage dieser Randbedingungen wurden die Gesamtkosten incl. der notwendigen Rodungsarbeiten in der Böschung ermittelt. Sie belaufen sich nunmehr auf ca. 270.000 €.
Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt Leverkusen schlägt die Verwaltung angesichts dieser Kostengröße vor, das Projekt nicht weiter zu verfolgen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0628/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Syring/ 66/ 0214-66 66
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Aufhebung des Beschlusses vom 15.06.2009 zur Umgestaltung des Treppenaufganges.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
66311205021092/ 783200
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
HH 2010: - 10.000 Euro
HH 2011: - 90.000 Euro
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)