Beschlussentwurf:
1. Der 2. Sachstandsbericht Finanzen Corona wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß den Ausführungen unter TOP 6 des Sachstandberichtes zunächst die Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene abzuwarten und zu bewerten. Hiernach wird den politischen Gremien ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des Beschlusses zum kommunalen Rettungsschirm durch die Verwaltung unterbreitet.
3. Die Ausführungen zum Themenfeld Mittagessensversorgung für Kinder im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes werden zu Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Zu 1.
Mit dem nunmehr vorliegenden II. Sachstandsbericht Finanzen Corona informiert der Stadtkämmerer über die aktuelle finanzielle Lage der Stadt Leverkusen sowie über weitere, bisher rein fiskalisch noch nicht bewertbare Vorgänge. Damit kommt die Stadt Leverkusen bereits jetzt den Verpflichtungen gem. § 2 I aus dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) nach, das sich derzeit in der politischen Beratung befindet.
Den ersten Sachstandsbericht legte die Verwaltung mit der Vorlage Nr. 2020/3549 im Hauptausschuss am 23.04.2020 zur Kenntnisnahme vor.
Zu 2.
Mit Beschluss des Hauptausschusses am
23.04.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Prüfung zur Bereitstellung und
Verteilung von Finanzmitteln zur Existenzerhaltung für in Leverkusen ansässigen
Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie von Schließung betroffen sind, zu
prüfen. Vorrangiges Ziel dieser Maßnahme soll die Sicherung von Arbeitsplätzen
sein.
Unter Punkt 6 des II. Sachstandsberichtes
Finanzen Corona wird ausführlich auf den aktuellen Sachstand Bezug genommen.
Durch die dargestellte Lage vor Ort sowie die
Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene empfiehlt die Verwaltung, zunächst die
Bereitstellung der Mittel in Höhe von 5 Mio. € zurückzustellen und die im
Bericht skizzierte Vorgehensweise umzusetzen.
Zu 3.
Die im Rahmen des Beschlusses im Hauptausschuss gewünschte
Prüfung wurde vorgenommen, allerdings hat sich das Prüfungsergebnis
zwischenzeitlich durch die aktuelle Sachlage überholt.
Durch die Öffnung Kindergärten wird die Mittagessenversorgung im gewohnten Umfang wiederaufgenommen. Im schulischen Bereich obliegt die Regelung der Mittagsversorgung der jeweiligen Schule.
Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 20.04.2020 an die Kommunen herangetreten ist, um über die in Corona-Zeiten mögliche dezentrale Auslieferungen des Schulmittagsessens an Kinder mit Anspruch auf Angebote nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu informieren.
Unmittelbar nach Zugang des Schreibens wurden die verschiedenen Caterer der Mittagsverpflegung der Schullandschaft in Leverkusen vom Fachbereich Schulen der Stadt Leverkusen kontaktiert, mit der Bitte zu prüfen, ob eine entsprechende dezentrale Versorgung möglich ist. Aus verschiedenen Gründen war eine dezentrale Lieferung von Mittagessen nicht möglich. Den Schulen wurde allerdings das Angebot gemacht, dass sie für die entsprechend BuT berechtigten Kinder Essen zur Abholung bestellen können. Die Umsetzung des Angebotes lag in der Verantwortung der jeweiligen Schulen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
FB 20 – Dezernat II
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Der II. Sachstandsbericht Finanzen konnte erst kurzfristig fertiggestellt werden, da die aktuellen Entwicklungen und Auswertung eingebunden werden mussten.