Beschlussentwurf:
Der Sperrvermerk im Haushaltsplan wird aufgehoben, sodass die gesamte Grundförderung in Höhe von 470.200,00 Euro freigegeben und an die Einrichtungen der freien Träger in Leverkusen ausgezahlt werden kann.
Die Verteilung der Mittel wurde letztes Jahr in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII besprochen und von den Mitgliedern einstimmig befürwortet.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Die Mittel für die Zuschusszahlungen zu den Personal-, Sach- und Betriebskosten (Grundförderung) der freien Träger in Leverkusen wurden im letzten Jahr im Haushaltsplan um 135.000,00 Euro erhöht. 40.000,00 Euro dieser 135.000,00 Euro sind im Haushaltsplan mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser Sperrvermerk kann nur vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss aufgehoben werden. Daher wird darum gebeten, über die Aufhebung des Sperrvermerks zu entscheiden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartnerin: Frau Loh / Fachbereich 51
/ Telefon: 406 5190
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Aufhebung des Sperrvermerks i. H. v. 40.000,00 Euro, um die volle Grundförderung, insgesamt 470.200,00 Euro an die freien Träger auszahlen zu können.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 510006100102
Produkt: 061001
Produktgruppe: 0610
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Personal-, Sach- und Betriebskosten in Gesamthöhe von 470.200,00 Euro.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |