Betreff
Jahresabschluss 2019 der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH und der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen Service GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2020/3699
Aktenzeichen
201-01-18-14-th
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 341.922.049,91 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.006.847,46 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2019 wird genehmigt.

 

c) Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.006.847,46 € wird wie folgt verwendet:

 

Einstellung in Bauerneuerungsrücklage            2.503.400,00 €,

Einstellung in andere Gewinnrücklagen 2.503.400,00 €,

Vortrag auf neue Rechnung                                              47,46 €.

 

d) Der Geschäftsführung der WGL wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung
erteilt.

 

e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreuAG, Dresden, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2020 bestellt.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WGL für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

 

II. WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen Service GmbH

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen Service GmbH Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 1.040.291,76 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -54.888,91 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2019 wird genehmigt.

 

c) Der Jahresfehlbetrag des Rumpfgeschäftsjahres 2019 von 54.888,91 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

d) Der Geschäftsführung der WGL Service wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreu AG, Dresden, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2020 bestellt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung

 

WGL GmbH

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreu AG hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2019 der WGL geprüft und am 23.04.2020 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 16 lit. d), e), f) und i) des Gesellschaftsvertrages der WGL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung. Nach § 11 (2) lit. f) des Gesellschaftsvertrages ist der Aufsichtsrat für Wahl und Beauftragung des Abschlussprüfers zuständig.

 

Die Beratung und Beschlussfassung in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der WGL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 16.06.2020 - und damit vor der Sitzung des Rates - erfolgt. Die Beschlussfassung erfolgte jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

In der nachfolgenden Übersicht werden ausgewählte Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

Bilanz 2019 (Werte in T€)


Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

Jahresüberschuss 2019:                                                                                 5.006.847,46 €.

Gesellschaftsvertragliche Rücklagen 2019:                                                8.810.800,00 €.

Gezeichnetes Eigenkapital 2019:                                                                17.621.600,00 €.

 

Damit sind die gesellschaftsvertraglichen Verpflichtungen zur Rücklagenbildung gemäß § 19 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages in Höhe der Hälfte des Stammkapitals erfüllt.

 

Somit konnten aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Leverkusen vom 16.12.2019 und des Beschlusses des Hauptausschusses vom 23.04.2020 die im Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 etatisierten Ausschüttungen nach Beschlussfassung in den Organen der WGL wie folgt zum 30.06.2020 zur Auszahlung kommen:

 

1.         Sonderausschüttung in Höhe von brutto 5.346.000 Euro,

2.         Vorabausschüttung aufgrund des reduzierten Gewerbesteuerhebesatzes in

Höhe von brutto 156.000 Euro.

 

Aufgrund des steuerlichen Querverbunds zwischen dem BgA Kita und der WGL wurden deren Geschäftsanteile in den Betrieb gewerblicher Art eingelegt. Somit wurden die Ausschüttungen auch dort vereinnahmt.


 

Folgende Bruttoausschüttungen der WGL an die Stadt Leverkusen für die weiteren Jahre 2021 bis 2023 sind in der folgenden Höhe eingeplant:

 

Jahr

2020

2021

2022

2023

Geplante Ausschüttung (in €)

0

2.970.000

4.752.000

4.752.000

Geplante Ausschüttung aufgrund eingesparter Gewerbesteuerzahlung wegen Senkung des Hebesatzes (in €)

156.000

156.000

156.000

156.000

Sonderausschüttung

5.346.000

4.752.000

0

0

Summe (in €)

5.502.000

7.878.000

4.908.000

4.908.000

 

Der Gewinnverwendungsvorschlag der Gesellschaft entspricht dem Vorgehen der Vergangenheit.

 

Verwendung des Jahresüberschusses 2019 in Höhe von 5.006.847,46 € erfolgt wie folgt:

 

a)    2.503.400,00 € in die Bauerneuerungsrücklage (Vorjahr: 2.360.700,00 €),

b)    2.503.400,00 € in andere Gewinnrücklagen (Vorjahr: 2.360.700,00 €) und

c)    Vortrag des verbleibenden Gewinns von 47,46 € auf neue Rechnung (Vorjahr: 126,65 €).

 

Abschließende Hinweise:

Als Anlagen 1 - 3 sind dieser Vorlage die Bilanz der WGL GmbH zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019 sowie der Lagebericht beigefügt. Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses der WGL als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WGL angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der WGL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Somit ist über Beschlusspunkt 2 gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister, die Bürgermeisterin und die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Aufsichtsrat der WGL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Oberbürgermeister Uwe Richrath

Bürgermeisterin Eva Lux

Rf. Milanie Hengst

Rh. Stefan Baake

Rh. Christopher Krahforst

Rh. Bernd Miesen

Rh. Erhard T. Schoofs

Rf. Giesela Schumann

Rh. Arne Altenburg

 

Die allgemeine wirtschaftliche Situation der WGL sei anhand der dargestellten Finanzkennzahlen dargestellt:

 

Finanzkennzahlen zum 31.12.2018 und zum 31.12.2019

 

Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der WGL zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.

 

WGL Service

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreu AG hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2019 der WGL Service geprüft und am 23.04.2020 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 10 Abs. 1 lit. c), d), und g) des Gesellschaftsvertrages der WGL Service beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes und die Entlastung der Geschäftsführung. Nach § 10 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung für Wahl und Beauftragung des Abschlussprüfers zuständig.

 

Die Beratung und Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der WGL Service über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 16.06.2020 - und damit vor der Sitzung des Rates - erfolgt. Die Beschlussfassung erfolgte jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.

 

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr einen Jahresfehlbetrag von T€ 54,9 erzielt, wodurch das Eigenkapital zum 31.12.2019 vollständig aufgezehrt war und ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von T€ 29,9 ausgewiesen war.

 

Diese Entwicklung resultiert aus der Tatsache, dass die Gesellschaft in 2019 gegründet wurde und ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Anhand der Planungsunterlagen wird für die Zukunft mit Jahresüberschüssen gerechnet, die zum Abbau des negativen Eigenkapitals führen werden.

 

Die Liquidität der Gesellschaft war im Jahr 2019 unter Inanspruchnahme eines Gesellschafterdarlehns der WGL Leverkusen GmbH in Höhe von 1.000.000 € gesichert; sie ist auch für die überschaubare Zukunft gesichert, da der Kreditrahmen der WGL auf 2.000.00,00 € erweitert wurde.

 

Als Anlagen 5 - 7 sind dieser Vorlage die Bilanz der WGL Service GmbH zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019 sowie der Lagebericht beigefügt. Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses der WGL als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 8 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Thielen / Konzernsteuerung /

406 - 2243

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Jahresabschluss 2019 der WGL GmbH.

Jahresabschluss 2019 der WGL Service GmbH.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 beschlossen.

 

Ausschüttung WGL GmbH im Jahr 2020

 

Finanzstelle: 5100060502

Finanzposition: 665100

Brutto Sonder- und Vorabausschüttung: 5.502.00,00 € zum 30.06.2020

[Netto Sonder- und Vorabausschüttung: 4.050.847,50 € zum 30.06.2020]

 

Bruttoausschüttungen der WGL an die Stadt Leverkusen für die weiteren Jahre 2021 bis 2023 sind in der folgenden Höhe eingeplant:

 

Jahr

2020

2021

2022

2023

Geplante Ausschüttung (in €)

0

2.970.000

4.752.000

4.752.000

Geplante Ausschüttung aufgrund eingesparter Gewerbesteuerzahlung wegen Senkung des Hebesatzes (in €)

156.000

156.000

156.000

156.000

Sonderausschüttung

5.346.000

4.752.000

0

0

Summe (in €)

5.502.000

7.878.000

4.908.000

4.908.000

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

entfällt

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]