- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
I. WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 341.922.049,91 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.006.847,46 € wird festgestellt.
b) Der Lagebericht 2019 wird genehmigt.
c) Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.006.847,46 € wird wie folgt verwendet:
Einstellung in Bauerneuerungsrücklage 2.503.400,00 €,
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 2.503.400,00 €,
Vortrag auf neue Rechnung 47,46 €.
d) Der Geschäftsführung
der WGL wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung
erteilt.
e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreuAG, Dresden, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2020 bestellt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WGL für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
II. WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen Service GmbH
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen Service GmbH Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 1.040.291,76 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -54.888,91 € wird festgestellt.
b) Der Lagebericht 2019 wird genehmigt.
c) Der Jahresfehlbetrag des Rumpfgeschäftsjahres 2019 von 54.888,91 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
d) Der Geschäftsführung der WGL Service wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreu AG, Dresden, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2020 bestellt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung
WGL
GmbH
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreu AG hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2019 der WGL geprüft und am 23.04.2020 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 16 lit. d), e), f) und i) des Gesellschaftsvertrages der WGL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung. Nach § 11 (2) lit. f) des Gesellschaftsvertrages ist der Aufsichtsrat für Wahl und Beauftragung des Abschlussprüfers zuständig.
Die Beratung und Beschlussfassung in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der WGL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 16.06.2020 - und damit vor der Sitzung des Rates - erfolgt. Die Beschlussfassung erfolgte jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.
Wirtschaftliche
Ergebnisse/Auswertung:
In der nachfolgenden Übersicht werden ausgewählte Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.
Bilanz 2019 (Werte in T€)
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:
Jahresüberschuss 2019: 5.006.847,46 €.
Gesellschaftsvertragliche Rücklagen 2019: 8.810.800,00 €.
Gezeichnetes Eigenkapital 2019: 17.621.600,00 €.
Damit sind die gesellschaftsvertraglichen Verpflichtungen zur Rücklagenbildung gemäß § 19 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages in Höhe der Hälfte des Stammkapitals erfüllt.
Somit konnten aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Leverkusen vom 16.12.2019 und des Beschlusses des Hauptausschusses vom 23.04.2020 die im Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 etatisierten Ausschüttungen nach Beschlussfassung in den Organen der WGL wie folgt zum 30.06.2020 zur Auszahlung kommen:
1. Sonderausschüttung in Höhe von brutto 5.346.000 Euro,
2. Vorabausschüttung aufgrund des reduzierten Gewerbesteuerhebesatzes in
Höhe von brutto 156.000 Euro.
Aufgrund des steuerlichen Querverbunds zwischen dem BgA Kita und der WGL wurden deren Geschäftsanteile in den Betrieb gewerblicher Art eingelegt. Somit wurden die Ausschüttungen auch dort vereinnahmt.
Folgende
Bruttoausschüttungen der WGL an die Stadt Leverkusen für die weiteren Jahre
2021 bis 2023 sind in der folgenden Höhe eingeplant:
Jahr |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Geplante Ausschüttung (in €) |
0 |
2.970.000 |
4.752.000 |
4.752.000 |
Geplante Ausschüttung aufgrund
eingesparter Gewerbesteuerzahlung wegen Senkung des Hebesatzes (in €) |
156.000 |
156.000 |
156.000 |
156.000 |
Sonderausschüttung |
5.346.000 |
4.752.000 |
0 |
0 |
Summe (in €) |
5.502.000 |
7.878.000 |
4.908.000 |
4.908.000 |
Der Gewinnverwendungsvorschlag der Gesellschaft entspricht dem Vorgehen der Vergangenheit.
Verwendung des Jahresüberschusses 2019 in Höhe von 5.006.847,46 € erfolgt wie folgt:
a) 2.503.400,00 € in die Bauerneuerungsrücklage (Vorjahr: 2.360.700,00 €),
b) 2.503.400,00 € in andere Gewinnrücklagen (Vorjahr: 2.360.700,00 €) und
c) Vortrag des verbleibenden Gewinns von 47,46 € auf neue Rechnung (Vorjahr: 126,65 €).
Abschließende
Hinweise:
Als Anlagen 1 - 3 sind dieser Vorlage die Bilanz der WGL GmbH zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019 sowie der Lagebericht beigefügt. Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses der WGL als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WGL angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der WGL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Somit ist über Beschlusspunkt 2 gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister, die Bürgermeisterin und die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Aufsichtsrat der WGL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister Uwe Richrath
Bürgermeisterin Eva Lux
Rf. Milanie Hengst
Rh. Stefan Baake
Rh. Christopher Krahforst
Rh. Bernd Miesen
Rh. Erhard T. Schoofs
Rf. Giesela Schumann
Rh. Arne Altenburg
Die allgemeine wirtschaftliche Situation der WGL sei anhand der dargestellten Finanzkennzahlen dargestellt:
Finanzkennzahlen zum 31.12.2018 und zum 31.12.2019
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der WGL zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.
WGL
Service
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreu AG hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2019 der WGL Service geprüft und am 23.04.2020 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 10 Abs. 1 lit. c), d), und g) des
Gesellschaftsvertrages der WGL Service beschließt die Gesellschafterversammlung
über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses
bzw. die Abdeckung eines Verlustes und die Entlastung der Geschäftsführung.
Nach § 10 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung für Wahl und
Beauftragung des Abschlussprüfers zuständig.
Die Beratung und Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der WGL Service über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 16.06.2020 - und damit vor der Sitzung des Rates - erfolgt. Die Beschlussfassung erfolgte jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr einen Jahresfehlbetrag von T€ 54,9 erzielt, wodurch das Eigenkapital zum 31.12.2019 vollständig aufgezehrt war und ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von T€ 29,9 ausgewiesen war.
Diese Entwicklung resultiert aus der Tatsache, dass die Gesellschaft in 2019 gegründet wurde und ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Anhand der Planungsunterlagen wird für die Zukunft mit Jahresüberschüssen gerechnet, die zum Abbau des negativen Eigenkapitals führen werden.
Die
Liquidität der Gesellschaft war im Jahr 2019 unter Inanspruchnahme eines
Gesellschafterdarlehns der WGL Leverkusen GmbH in Höhe von 1.000.000 €
gesichert; sie ist auch für die überschaubare Zukunft gesichert, da der
Kreditrahmen der WGL auf 2.000.00,00 € erweitert wurde.
Als Anlagen 5 - 7 sind dieser Vorlage die Bilanz der WGL Service GmbH zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019 sowie der Lagebericht beigefügt. Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses der WGL als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 8 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Thielen / Konzernsteuerung
/
406 - 2243
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Jahresabschluss 2019 der WGL GmbH.
Jahresabschluss 2019 der WGL Service GmbH.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Der Rat der Stadt
Leverkusen hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 die Haushaltssatzung der Stadt
Leverkusen für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich des fortgeschriebenen
Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 beschlossen.
Ausschüttung WGL GmbH im Jahr
2020
Finanzstelle: 5100060502
Finanzposition: 665100
Brutto Sonder- und Vorabausschüttung: 5.502.00,00 € zum 30.06.2020
[Netto Sonder- und Vorabausschüttung: 4.050.847,50 € zum 30.06.2020]
Bruttoausschüttungen
der WGL an die Stadt Leverkusen für die weiteren Jahre 2021 bis 2023 sind in
der folgenden Höhe eingeplant:
Jahr |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Geplante Ausschüttung (in €) |
0 |
2.970.000 |
4.752.000 |
4.752.000 |
Geplante Ausschüttung aufgrund eingesparter
Gewerbesteuerzahlung wegen Senkung des Hebesatzes (in €) |
156.000 |
156.000 |
156.000 |
156.000 |
Sonderausschüttung |
5.346.000 |
4.752.000 |
0 |
0 |
Summe (in €) |
5.502.000 |
7.878.000 |
4.908.000 |
4.908.000 |
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |