Betreff
Widmung Schmalenbruch
Vorlage
2020/3706
Aktenzeichen
660-3367-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt im B-Plan-Gebiet Schmalenbruch nach § 6 Straßen- und Wegegesetz folgende Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

 

1.    Theodor-Gierath-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße,

 

2.    deren drei Stichwege als Gemeinde-/Anliegerwege,

 

3.    die neu hergestellten Teile der Straße Im Bergischen Heim als Gemeinde-/

Anliegerwege.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Die Theodor-Gierath-Straße wurde mit vier Erschließungsverträgen zwischen 1993 und 1999 hergestellt. Es fehlte ein nach § 6 Absatz 5 des Straßen- und Wegegesetzes erforderlicher Grundstückstausch. Mit Abschluss des Grunderwerbs kann die Widmung nunmehr erfolgen.

 

Im Bebauungsplan Nr. 36/III ist die Straße als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen, die drei Stichstraßen sind als Mischfläche/verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen.

 

Bei der Straße Im Bergischen Heim sind die neuhergestellten Teile dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/ Fachbereich / Telefon: Herr Moser / FB Tiefbau / 406-6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Rechtsverfahren gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [nein]

   [nein]

 [nein]

    [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]