Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt im B-Plan-Gebiet Schmalenbruch nach § 6 Straßen- und Wegegesetz folgende Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
1. Theodor-Gierath-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße,
2. deren drei Stichwege als Gemeinde-/Anliegerwege,
3. die neu hergestellten Teile der Straße Im Bergischen Heim als Gemeinde-/
Anliegerwege.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Theodor-Gierath-Straße wurde mit vier Erschließungsverträgen zwischen 1993 und 1999 hergestellt. Es fehlte ein nach § 6 Absatz 5 des Straßen- und Wegegesetzes erforderlicher Grundstückstausch. Mit Abschluss des Grunderwerbs kann die Widmung nunmehr erfolgen.
Im Bebauungsplan Nr. 36/III ist die Straße als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen, die drei Stichstraßen sind als Mischfläche/verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen.
Bei der Straße Im Bergischen Heim sind die neuhergestellten
Teile dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/ Fachbereich / Telefon: Herr
Moser / FB Tiefbau / 406-6616
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Rechtsverfahren gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |