- Entlastung der Organe
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, den Organen der
Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSGV) hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2019 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse mit Ausnahme des Vorschlags zur Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 Sparkassengesetz NRW (SpkG) in seiner Sitzung vom 10.06.2020 gefasst. Der Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses wird in diesem Jahr erst in einem Termin ab Oktober 2020 zur Besprechung anstehen. Damit setzt die Sparkasse die am 30.03.2020 geäußerte Erwartungshaltung der BaFin, um, „bis mindestens Oktober 2020 keine Dividenden (zu) zahlen oder Gewinne aus(zu)schütten“. Herr Breuer, Präsident des RSGV, hat die Verwaltungsratsvorsitzenden mit Schreiben vom 20. 04.2020 nachdrücklich aufgefordert, den Erwartungen der BaFin zu entsprechen und frühestens im Oktober über eine etwaige Gewinnverwendung zu entscheiden.
Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:
Die Aufwendungen der Jahre 2018 und 2019 der Sparkasse Leverkusen stellen sich wie folgt dar:
|
2019 |
2018 |
Veränderung Vorjahr |
Personalaufwand |
36.192 T€ |
36.778 T€ |
-586 T€ |
Andere
Verwaltungsaufwendungen |
18.254 T€ |
16.834 T€ |
+1.420 T€ |
Abschreibungen |
1.209 T€ |
1.858 T€ |
-649 T€ |
Sonstige
betriebliche Aufwendungen |
1.583 T€ |
2.933 T€ |
-1.350 T€ |
Der Personalaufwand ist im erwarteten Maß gegenüber 2018 gesunken. Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um 8,9 %. Wesentliche Ursache für den Anstieg ist der anteilige Aufwand für die Stützungsmaßnahmen für die Norddeutsche Landesbank. Im Sachaufwand konnten durch eine konsequente Kostenüberprüfung Einsparungen erreicht werden, durch die unvermeidliche Kostensteigerungen kompensiert wurden.
Die Erträge stellen sich im Vergleich zum Vorjahr folgendermaßen dar:
|
2019 |
2018 |
Veränderung Vorjahr |
Zinsüberschuss und laufende
Erträge |
54.986 T€ |
51.925 T€ |
+3.061 T€ |
Provisionsüberschuss |
19.791 T€ |
20.460 T€ |
-669 T€ |
Sonstige betriebliche
Erträge |
2.788 T€ |
6.123 T€ |
-3.335 T€ |
Der Zinsüberschuss (einschließlich der laufenden Erträge aus Eigenanlagen, Anteilsbesitz und Gewinnabführungsverträgen) hat sich im Geschäftsjahr 2019 besser entwickelt als erwartet. Zu der Erhöhung des Zinsüberschusses führten, neben einer erheblichen Verbesserung des negativen Zinsergebnisses aus Swapvereinbarungen, auch höhere Erträge aus Eigenanlagen und Beteiligungen. Demgegenüber konnte der Provisionsüberschuss, insbesondere aufgrund gestiegener Provisionsaufwendungen für Vermittlungen im Kundengeschäft, die erwartete leichte Steigerung gegenüber dem Ergebnis 2018 nicht erreichen. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen deutlich unter dem Vorjahreswert, der durch Gewinne aus einigen Immobilienverkäufen positiv beeinflusst war.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Sparkassenorgane gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht. Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister und die folgenden Ratsfrauen
und Ratsherren im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen
somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister
Uwe Richrath
Bürgermeisterin
Eva Lux
Rh. Paul
Hebbel
Rh. Peter
Ippolito
Rh. Rudolf
Müller
Rh. Erhard T.
Schoofs
Rf. Dr. Monika
Ballin-Meyer-Ahrens
Rf. Irmgard v.
Styp-Rekowski
Rh. Sven
Tahiri
Rh. Karl
Schweiger
Rh. Rüdiger
Scholz
Rh. Bernd
Miesen
Rf. Roswitha
Arnold
Abschließende Hinweise:
Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 10.06.2020, die Bilanz zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung 2019, der Lagebericht 2019 sowie der Anhang 2019 sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in/Fachbereich/Telefon: Frau Hohn/Konzernsteuerung/
406- 2242
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |