Betreff
Stadtteilentwicklungskonzept Opladen (STEK Opladen)
- Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Projekte Verfügungsfonds und Stadtteilmanagement bis zum 30.06.2021
Vorlage
2020/3721
Aktenzeichen
2-str
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fortführung der Projekte Nr. 12 b (Verfügungsfonds) und Nr. 21 (Stadtteilmanagement) des STEK Opladen bis zum 30.06.2021 vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksregierung zu.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Abstimmung mit dem Fördergeber herbeizuführen und die weiteren Arbeitsschritte durchzuführen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Corona-Pandemie begleitet das private und öffentliche Leben seit Mitte März 2020 in allen Lebensbereichen. Trotz zunehmender Lockerungen werden Kontakteinschränkungen und die Einschränkung des öffentlichen Lebens voraussichtlich noch einige Zeit bestehen bleiben. In der aktuellen Situation mit den Einschränkungen im Alltag bereiten vor allem die mittel- und längerfristig absehbaren sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Stadtentwicklung Sorge. Hier sind zunehmend stadtentwicklungspolitische Aufgaben sowie die Notwendigkeit der Unterstützung der Betroffenen zu erwarten.

 

Die integrierten Stadtteilentwicklungskonzepte waren bereits unter den rückblickend vergleichsweise günstigen Rahmenbedingungen eine zentrale Säule im Umgang mit den spezifischen Anforderungen und Problemen in den geförderten Stadtteilen Leverkusens.

 

Der Projektzeitraum des Stadtteilentwicklungskonzeptes für den Stadtteil Opladen endet mit Auslaufen der Förderung formal am 31.12.2020. Aufgrund der gegenwärtigen Situation konnten jedoch für das Jahr 2020 geplante Maßnahmen noch nicht umgesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen aus dem Verfügungsfonds, der erst 2019 eingerichtet wurde, durch welchen in Zusammenarbeit von Stadtteilmanagement und Verwaltung privates Engagement und private Investition im Stadtteil generiert werden sollen.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird zudem infolge der sich durch die aktuellen Rahmenbedingungen abzeichnenden angespannten wirtschaftlichen Situation des lokalen Einzelhandels und der Gastronomie eine intensive Betreuung durch das Stadtteilmanagement über das Jahr 2020 hinaus notwendig. Ein zusätzlicher Aspekt für eine Verlängerung des Projektzeitraumes bis zum 30.06.2021 ist die Verzögerung der planerischen und baulichen Maßnahmen auf der nbso-Westseite.

 

Finanzierung

Sowohl für den Verfügungsfonds als auch für das Stadtteilmanagement stehen noch ausreichend bewilligte Finanzmittel zur Verfügung, welche aufgrund der aktuellen Situation nur zu einem Bruchteil noch im Jahr 2020 verausgabt werden können. Aus diesem Grund wurden bereits in den Mittelanmeldungen für das Jahr 2021 entsprechen Ansätze aus Restmitteln berücksichtigt. Auch die Bezirksregierung signalisiert, dass bewilligte Fördermittel aus dem Jahr 2020 aufgrund der Corona-Situation noch im Jahr 2021 verausgabt werden können.

 

Daher empfiehlt die Verwaltung, die Projekte Nr. 12 b (Verfügungsfonds) und Nr. 21 (Stadtteilmanagement) des STEK Opladen bis zum 30.06.2021 zu verlängern.

 

Bei dem Beschluss dieser Vorlage sind folgende weitere Schritte vorgesehen:

-           Abstimmung mit der Bezirksregierung zur Verwendung der Fördermittel nach Ende des Projektzeitraumes aufgrund der Corona-Situation;

-           Information über das Abstimmungsergebnis mit der Bezirksregierung;

-           Nachbeauftragung des Stadtteilmanagements bis zum 30.06.2021.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Stramka, FB 61, 406-6129

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Verfügungsfonds: Umsetzung und Förderung von Maßnahmen aus privatem Engagement und Invest.

Stadtteilmanagement: Umfassende Begleitung des Stadterneuerungsprozesses und Sicherstellung des Informationsaustausches zwischen der Stadtverwaltung und den lokalen Akteuren im Stadtteil.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

FB 61, Produktgruppe 0905, Innenauftrag 610009050120.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Übertragung von bisher nicht verausgabten Verfügungsfondsmitteln i. H. v. 51.000 Euro in das Jahr 2021.

Übertragung von bisher nicht verausgabten Finanzmitteln für das Stadtteilmanagement i. H. v. 30.000 Euro in das Jahr 2021.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB 61, Herr Kleinbreuer

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Die Zustimmung des Fördergebers zur Verwendung der Fördermittel für den Verfügungsfonds und zur Fortführung des Stadtteilmanagements bis zum 30.06.2021 muss eingeholt werden.




 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die weiteren Bearbeitungsschritte in den geplanten Maßnahmen zeitgerecht vorbereiten und umsetzen zu können, wird eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus empfohlen. Daher wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.