Betreff
Überörtliche Prüfung der Stadt Leverkusen aus dem Jahr 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) auf der Basis des § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Vorlage
2020/3725
Aktenzeichen
gpa-wz / 07-01-schu
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der gpaNRW vom 07.02.2020, das gpa Kennzahlenset sowie die Stellungnahme der Gesamtverwaltung zur Kenntnis und unterrichtet den Rat über die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratung.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss (§ 105 Abs. 6 Satz 3 GO NRW) spricht die Empfehlung aus, die Prüfungsfeststellungen und -hinweise der gpaNRW im Abgleich der Stellungnahmen aus der Verwaltung weiterzuverfolgen, sofern Verbesserungspotenziale, Synergien und andere begünstigende Faktoren darin begründet liegen. Die Abhängigkeiten zu ggf. personellen Konsequenzen sind dabei entsprechend sorgfältig auszuloten.

 

2.    Der Rat beauftragt nach § 105 Abs. 7 GO NRW die Verwaltung gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses nach Ziffer 1 zu verfahren und die beigefügte Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht der gpaNRW vorzulegen.

 

 

gezeichnet:

                     In Vertretung       In Vertretung          In Vertretung            In Vertretung

Richrath      Märtens                Lünenbach            Adomat                      Deppe

 

 

Kenntnis genommen gemäß § 2 Abs. 7 RPO

Der Leiter des Fachbereichs

Rechnungsprüfung und Beratung

gezeichnet:

Krämer

 


Begründung:

 

1.    Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Ziel der Prüfung der gpaNRW ist es, die Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns der Stadt Leverkusen zu prüfen. Für diesen Zweck werden die kreisfreien Städte in NRW anhand von Kennzahlen miteinander verglichen. Die finanzwirtschaftliche Analyse steht dabei für die gpaNRW im Vordergrund, um den Rat und die Verwaltung insbesondere beim Prozess der Haushaltskonsolidierung zu unterstützen.

 

Ergebnisse von Analysen bezeichnet die gpaNRW im Prüfungsbericht als Feststellung. Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune erforderlich machen oder gemacht haben, werden im Prüfungsbericht mit einem Zusatz gekennzeichnet.

 

Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die gpaNRW im Prüfungsbericht als Empfehlung aus.

 

2.    Prüfungsergebnis

Der Prüfbericht der gpaNRW besteht - neben der vorangestellten Managementfassung - aus mehreren Teilberichten. In den Teilberichten wird ausführlich über die Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete im Jahr 2019 berichtet, wobei verschiedene Prüfungsaussagen (in Form von Feststellungen und Empfehlungen) für die folgenden Bereiche getroffen werden:

 

  • Finanzen,
  • Hilfe zur Erziehung,
  • Hilfe zur Pflege,
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II,
  • Verkehrsflächen,
  • Friedhofswesen,
  • Bauaufsicht,
  • Zahlungsabwicklung.

 

Die Prüfung startete im September 2018 und endete im Dezember 2019. Die jeweiligen Teilberichte wurden von der gpaNRW mit den zuständigen Fachbereichen bzw. Dezernenten erörtert. Die Koordination wurde im Dezernat II (Finanzen, Recht und Ordnung) wahrgenommen. Dem Verwaltungsvorstand der Stadt Leverkusen sowie der Leitung des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung wurden am 07.01.2020 die wesentlichen Prüfungsergebnisse vorgestellt.

 

Mit den beigefügten Anlagen wird der Rat der Stadt Leverkusen in der Sitzung am 01.10.2020 über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts informiert (§ 105 Abs. 5 S. 2 GO NRW).

 

 

3.    Umgang mit dem Ergebnis der überörtlichen Prüfung

Die Stadt Leverkusen nimmt zu allen Feststellungen und Empfehlungen des Prüfungsberichts nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW Stellung. Die Stellungnahmen der Gesamtverwaltung sind in einer Matrix zusammengefasst. Die numerische Reihenfolge gibt die Angaben der gpaNRW wieder. Empfehlungen sind farblich hervorgehoben. Auf Nachfrage erklärte die gpaNRW, dass die Stadtverwaltung Leverkusen getroffene Feststellungen in ihrer Stellungnahme „zur Kenntnis nehmen könne“. Davon wurde in Teilen der Gesamtschau Gebrauch gemacht.

 

Die Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW sind wertvolle Anregungen, die eine weitere Befassung verdienen. Verbesserungspotenziale, Synergien und andere begünstigende Faktoren sind weiterzuverfolgen und ins Verhältnis benötigter Ressourcen und personeller Konsequenzen zu setzen. Hierdurch soll - unabhängig von der im § 105 GO NRW verankerten Pflicht zur Stellungnahme - die Wirkung der Prüfungsergebnisse und die daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Verwaltung verstärkt werden.

 

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 28.09.2020 beraten die Ausschussmitglieder über den vorgelegten Prüfbericht der gpaNRW nach § 105 Abs. 5 Satz 2 GO NRW. Der Rat der Stadt Leverkusen wird für die Ratssitzung am 01.10.2020 mit Hilfe einer Ergänzung zur Vorlage Nr. 2020/3725 über das Ergebnis der Beratung und Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses am 28.09.2020 informiert.

 

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Die umfangreiche Anlage 1 wird nicht mit der Vorlage gedruckt. Sie steht jedoch im Ratsinformationssystem Session zur Einsichtnahme zur Verfügung.

 


Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Werner Schulte, FB 14, 0214/ 406 - 1410

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Vorlage hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Leverkusen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

siehe oben

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

siehe oben

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

siehe oben

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

siehe oben

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]