Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass sein Beschluss vom 25.06.2020 zur Ergänzung zur Vorlage Nr. 2020/3526/1, Museum Schloss Morsbroich, Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Umsetzung des Museumskonzeptes, Anlegung eines Parkplatzes, vom Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beanstandet wird, da er das geltende Recht verletzt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen hebt daher seinen Beschluss vom 25.06.2020 zur Ergänzung zur Vorlage Nr. 2020/3526/1, Museum Schloss Morsbroich, Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Umsetzung des Museumskonzeptes, Anlegung eines Parkplatzes, auf. Die Dringlichkeitsentscheidung wird damit nicht genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
In seiner Sitzung am 25.06.2020 hat der Rat der Stadt Leverkusen zur Vorlage Nr. 2020/3526/1, Museum Schloss Morsbroich, Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Umsetzung des Museumskonzeptes, Anlegung eines Parkplatzes, abschließend wie folgt beraten:
„Nach weiterer Diskussion lässt Herr Bürgermeister Wölwer
über die Aufhebung der Dringlichkeitsentscheidung gem. Vorlage Nr. 2020/3526/1
Ziffer II abstimmen.
dafür: 21 (OB, 10 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 Soziale Gerechtigkeit, 2 DIE LINKE.LEV)
dagegen: 22 (14 CDU, 4 BÜRGERLISTE, 2 Aufbruch Leverkusen, 2 FDP)
Damit bestätigt der Rat die vom Hauptausschuss am
23.04.2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Vorlage Nr. 2020/3526, Ziffer I:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster
Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1
GO NRW:
Dem Vorschlag des Museumsvereins Morsbroich,
ca. 50 Stellplätze am Rande des Schlossparks innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes anzulegen, wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle
notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten, um diesen Beschluss so schnell wie
möglich umzusetzen.
Das Gewinnerbüro des freiraumplanerischen
Wettbewerbs Parkanlage Schloss Morsbroich wird beauftragt, auch für den vorgenannten
Parkplatz die weitere Planung inklusive Ausführungsplanung zu erarbeiten.
dafür: 9 (5
CDU, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 FDP)
dagegen:
8 (OB, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1
DIE LINKE.LEV,
1 Soziale
Gerechtigkeit).
Da dieser Beschluss das
geltende Recht verletzt, ist er gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister
schriftlich zu beanstanden.“
Rechtliche Würdigung:
Auf die der Vorlage Nr.
2020/3526/1 beigefügte rechtsgutachterliche Stellungnahme der Rechtsanwälte
Partnerschaft mbH „Lenz und Johlen“ vom 15.06.2020 sowie die ergänzenden
Hinweise der Rechtsanwälte Partnerschaft mbH „Lenz und Johlen“ vom 26.06.2020
wird verwiesen (s. Anlagen 1 und 2).
Hiernach ist der Genehmigungsbeschluss
des Rates vom 25.06.2020 für den rechtswidrigen Beschluss des Hauptausschusses
vom 23.04.2020 (Anlegung von 50 Stellplätzen am Rande des Schlossparks
innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, Einleitung erforderlicher
Verfahrensschritte, schnellstmöglicher Umsetzung und Beauftragung der
diesbezüglichen Planung durch das Gewinnerbüro des freiraumplanerischen
Wettbewerbs Parkanlage Schloss Morsbroich) zu beanstanden.
Dem Rat wird daher mit
Beschlusspunkt 2 der Vorlage vorgeschlagen, seinen am 25.06.2020 gefassten
Beschluss zur Ergänzung zur Vorlage Nr. 2020/3526/1, Museum Schloss
Morsbroich, Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Umsetzung des
Museumskonzeptes, Anlegung eines Parkplatzes, aufzuheben und damit die
Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses vom 23.04.2020 nicht zu
genehmigen.