Betreff
Museum Schloss Morsbroich, Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Umsetzung des Museumskonzeptes, Anlegung eines Parkplatzes - Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 25.06.2020
Vorlage
2020/3731
Aktenzeichen
01-011-34-03-wb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass sein Beschluss vom 25.06.2020 zur Ergänzung zur Vorlage Nr. 2020/3526/1, Museum Schloss Morsbroich, Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Umsetzung des Museumskonzeptes, Anlegung eines Parkplatzes, vom Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beanstandet wird, da er das geltende Recht verletzt.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen hebt daher seinen Beschluss vom 25.06.2020 zur Ergänzung zur Vorlage Nr. 2020/3526/1, Museum Schloss Morsbroich, Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Umsetzung des Museumskonzeptes, Anlegung eines Parkplatzes, auf. Die Dringlichkeitsentscheidung wird damit nicht genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

In seiner Sitzung am 25.06.2020 hat der Rat der Stadt Leverkusen zur Vorlage Nr. 2020/3526/1, Museum Schloss Morsbroich, Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Umsetzung des Museumskonzeptes, Anlegung eines Parkplatzes, abschließend wie folgt beraten:

 

„Nach weiterer Diskussion lässt Herr Bürgermeister Wölwer über die Aufhebung der Dringlichkeitsentscheidung gem. Vorlage Nr. 2020/3526/1 Ziffer II abstimmen.

 

dafür:         21  (OB, 10 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 Soziale Gerechtigkeit, 2 DIE LINKE.LEV)

dagegen:  22  (14 CDU, 4 BÜRGERLISTE, 2 Aufbruch Leverkusen, 2 FDP)

 

Damit bestätigt der Rat die vom Hauptausschuss am 23.04.2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Vorlage Nr. 2020/3526, Ziffer I:

 

I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

Dem Vorschlag des Museumsvereins Morsbroich, ca. 50 Stellplätze am Rande des Schlossparks innerhalb des Landschaftsschutzgebietes anzulegen, wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten, um diesen Beschluss so schnell wie möglich umzusetzen.

 

Das Gewinnerbüro des freiraumplanerischen Wettbewerbs Parkanlage Schloss Morsbroich wird beauftragt, auch für den vorgenannten Parkplatz die weitere Planung inklusive Ausführungsplanung zu erarbeiten.

 

dafür:        9  (5 CDU, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 FDP)

dagegen: 8 (OB, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 DIE LINKE.LEV,
                    1 Soziale Gerechtigkeit).

 

Da dieser Beschluss das geltende Recht verletzt, ist er gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister schriftlich zu beanstanden.“

 

Rechtliche Würdigung:

 

Auf die der Vorlage Nr. 2020/3526/1 beigefügte rechtsgutachterliche Stellungnahme der Rechtsanwälte Partnerschaft mbH „Lenz und Johlen“ vom 15.06.2020 sowie die ergänzenden Hinweise der Rechtsanwälte Partnerschaft mbH „Lenz und Johlen“ vom 26.06.2020 wird verwiesen (s. Anlagen 1 und 2).

 

Hiernach ist der Genehmigungsbeschluss des Rates vom 25.06.2020 für den rechtswidrigen Beschluss des Hauptausschusses vom 23.04.2020 (Anlegung von 50 Stellplätzen am Rande des Schlossparks innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, Einleitung erforderlicher Verfahrensschritte, schnellstmöglicher Umsetzung und Beauftragung der diesbezüglichen Planung durch das Gewinnerbüro des freiraumplanerischen Wettbewerbs Parkanlage Schloss Morsbroich) zu beanstanden.

 

Dem Rat wird daher mit Beschlusspunkt 2 der Vorlage vorgeschlagen, seinen am 25.06.2020 gefassten Beschluss zur Ergänzung zur Vorlage Nr. 2020/3526/1, Museum Schloss Morsbroich, Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Umsetzung des Museumskonzeptes, Anlegung eines Parkplatzes, aufzuheben und damit die Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses vom 23.04.2020 nicht zu genehmigen.