Betreff
Wiederbestellung des Vorsitzenden des Umlegungsausschusses
Vorlage
2020/3735
Aktenzeichen
40-0-08-rü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Herr Prof. Dr. Heribert Johlen wird zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Leverkusen wiederbestellt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Entsprechend den Vorschriften der §§ 3 und 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches hat der Rat einen Umlegungsausschuss mit fünf Mitgliedern sowie eine Vertreterin/einen Vertreter je Mitglied bestellt. Nach der vorerwähnten Vorschrift muss die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Sie bzw. er darf nicht Mitglied des Rates oder Beschäftigte/Beschäftigter der Gemeinde sein und wird für eine Amtsdauer von fünf Jahren bestellt. Die Wiederbestellung ist zulässig.

 

Die Bestellzeit des derzeitigen Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Heribert Johlen, endet im September 2020. Er steht für eine Wiederbestellung zur Verfügung. Diese wird empfohlen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Martin Rüssmann/62/ 0214-406 - 6290

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

          [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

  [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]