Betreff
Beschattung der Freiflächen von Kindertagesstätten und Schulen
- Bürgerantrag vom 08.07.2020
Vorlage
2020/3742
Aktenzeichen
011-12-11-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Intention des Bürgerantrags begrüßt und bereits bei Neu- und Umgestaltungen von Spielplätzen und Außenflächen der städtischen Kindertagesstätten und Schulen eine angemessene Beschattung in den Konzeptionen berücksichtigt.

 

Für alle weiteren Bestandsflächen melden die Schulen und Kindertagesstätten den entsprechenden Bedarf an, wenn in ihren Außenbereichen Verschattungsmöglichkeiten fehlen, damit die Verwaltung diesen prüfen und in Absprache mit den Einrichtungen decken kann.

 

2. Der Bürgerantrag wird in diesem Zusammenhang für erledigt erklärt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 08.07.2020 (siehe Anlage 1) beantragen die Petenten die Überprüfung aller Freiflächen von Schule und Kindertagesstätten hinsichtlich einer angemessenen Beschattungssituation und eine Prioritätenliste für die weitere Umsetzung.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung unterstützt die Intention des Bürgerantrags und erkennt die Absicht, Kindern auf Schulhöfen und in den Außenbereichen von Kindertagesstätten die Hitze in den heißen Sommermonaten durch zusätzliche Beschattung erträglicher zu machen, an.

 

Bei Neu- und Umgestaltungen von Spielplätzen und Außenflächen der städtischen Kindertagesstätten und Schulen wird ein solches Konzept bereits umgesetzt.

 

Bei schon bestehenden Außenbereichen ist es jedoch schwer möglich, durch vegetative Elemente innerhalb kurzer Zeit eine Beschattung zu erreichen. Vielmehr dauert es ca. 10 bis 15 Jahre um durch einen entsprechend großgewachsenen Baum Schatten herbeizuführen. Denkbar wäre, dass bauliche Maßnahmen kurzfristig den gewünschten Schatten erwirken.

 

Für eine wie im Bürgerantrag gewünschte Überprüfung aller Schulen und Kindertagesstätten steht derzeit keine ausreichende Personalkapazität zur Verfügung. Es erscheint sinnvoller, wenn die Schulen und Kindertagesstätten über die Thematik informiert werden und sich bei der Bauverwaltung melden, wenn in ihren Außenbereichen Verschattungsmöglichkeiten fehlen.