Betreff
Neuverteilung Schulsozialarbeit
Vorlage
2020/3746
Aktenzeichen
512-26-gm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat stimmt einer Neueinteilung der städtischen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an Leverkusener Schulen zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Neueinteilung vorzunehmen.

 

 

gezeichnet:

                                                                  In Vertretung

Richrath                                                   Adomat

 

Begründung:

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 16.12.2019 wurde die Anzahl der Stellen in der Schulsozialarbeit um zwei Stellen erhöht. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, jährliche eine Neueinteilung der Schulsozialarbeit vorzunehmen. Mit dieser Neueinteilung wurden insgesamt zwei Stellen an zwei Grundschulen und, durch Umorganisation, eine Stelle an einer Förderschule geschaffen.

 

Neben den klassischen Aufgaben der Schulsozialarbeit obliegt den eingesetzten Fachkräften unter anderem die Beratung und die Antragsbearbeitung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes.

 

Die Schulsozialarbeit ist zu einem festen Bestandteil des Schulalltages geworden und leistet einen vielfältigen Beitrag. Besonders Schulen mit besonderem Bedarf sind auf das Stundenkontingent der Schulsozialarbeit angewiesen. In den Jahresberichten 2015 bis 2019 haben die an den Schulen eingesetzten Fachkräfte die Bedarfe an den Standorten evaluiert, beschrieben und bewertet. Diese fachlichen Einschätzungen bilden u. a. die Grundlage für die Neueinteilung.

 

In enger Abstimmung zwischen den Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB 51) sowie der Schulaufsicht für die Stadt Leverkusen wurde eine den aktuellen Bedarfen angepasste Neueinteilung erarbeitet, die in der Anlage beigefügt ist.

 

Diese soll zum Schuljahr 2020/2021 umgesetzt werden.

 


Gesamtübersicht, Aufteilung der Schulsozialarbeiter

 

Förderschulen

Name der Schule

Anzahl der eingesetzten Fachkräfte

Anstellungsträger

Umfang (insgesamt)

FÖS Hugo-Kükelhaus-Schule

1

FB 51

5 Tage= 39 h / Woche

FÖS Pestalozzischule

2

FB 51

5 Tage = Ø  39 h / Woche

Übergang Schule-Beruf

 

1

FB 51

1 Tag = Ø  8,0 h / Woche

FÖS Pestalozzischule

4 Tage = Ø  31 h / Woche

FÖS Schule an der Wupper

FÖS Schule an der Wupper

1

FB 51

5 Tage = Ø  39 h / Woche

 

Berufskollegs

Name der Schule

Anzahl der eingesetzten Fachkräfte

Anstellungsträger

Umfang (insgesamt)

Berufskolleg Opladen

1

Land NRW

5 Tage = 39 h /Woche

1

Zweckverband

5 Tage = 39 h / Woche

1

Land NRW (MPT)

5 Tage = 30 h / Woche

Geschwister-Scholl-Berufskolleg/Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung

1

Land NRW (MPT)

 5 Tage

1

Kath. Jugendagentur

5 Tage = Ø  39 h / Woche

 

Gymnasien

Name der Schule

Anzahl der eingesetzten Fachkräfte

Anstellungsträger

Umfang (insgesamt)

Lise-Meitner-Gymnasium

1

Land NRW

5 Tage = 30,5 h / Woche

 

Realschulen

Name der Schule

Anzahl der eingesetzten Fachkräfte

Anstellungsträger

Umfang (insgesamt)

Realschule Am Stadtpark

1

Kath. Jugendagentur

5 Tage = Ø  39 h / Woche

Montanus-Realschule

1

Kath. Jugendagentur

5 Tage = Ø  39 h / Woche

Theodor-Heuss-Realschule

1

Kath. Jugendagentur

5 Tage = Ø  39 h / Woche

 


Gesamtschulen

Name der Schule

Anzahl der eingesetzten Fachkräfte

Anstellungsträger

Umfang (insgesamt)

Käthe-Kollwitz-Schule

1

Land NRW (MPT)

2,5 Tage = 19,5 h / Woche

2

Land NRW

5 Tage = Ø  39 h / Woche

Gesamtschule Schlebusch

1

FB 51

5 Tage = Ø  39 h / Woche

1

Land NRW

5 Tage =   39 h / Woche

 

Hauptschulen

Name der Schule

Anzahl der eingesetzten Fachkräfte

Anstellungsträger

Umfang (insgesamt)

GHS Theodor-Wuppermann-Schule

2

Land NRW

5 Tage = 39 h /Woche

1

FB 51

5 Tage = 39 h / Woche

KHS Im Hederichsfeld

1

Kath. Jugendagentur

5 Tage = 39 h / Woche

 

Sekundarschule

Name der Schule

Anzahl der eingesetzten Fachkräfte

Anstellungsträger

Umfang (insgesamt)

Sekundarschule

1

Land NRW

5 Tage= 30h/Woche

 

Gemeinschaftsgrundschulen

Name der Schule

Anzahl der eingesetzten Fachkräfte

Anstellungsträger

Umfang (insgesamt)

GGS Astrid-Lindgren-Schule

1

FB 51

5 Tage = 39 h / Woche

GGS Bergisch Neukirchen

1

FB 51

auf Anfrage der Schule

GGS Dönhoffstraße

1

FB 51

1,5 Tage = Ø 11,5 h / Woche

1

Land NRW (MPT)

2,5 Tage = 19,5 h / Woche

GGS Erich-Klausener-Schule

1

FB 51

2,5 Tage = 19,5 h / Woche

GGS Hans-Christian-Andersen-Schule

1

FB 51

auf Anfrage der Schule

GGS Heinrich-Lübke-Straße

1

FB 51

2,5 Tage = 19,5 h / Woche

GGS Herderstraße

1

FB 51

2,2 Tage = Ø 17,5 h / Woche

GGS Im Kirchfeld

1

FB 51

3-4 Tage = Ø 27 h / Woche

GGS Im Steinfeld

1

FB 51

1 Tag = Ø  7,5 h / Woche

GGS Kerschensteinerschule

1

FB 51

1,5 Tage = Ø 11,5 h / Woche

GGS Am Friedenspark

1

FB 51

3 Tage = Ø 23 h / Woche

1

Land NRW (MPT)

2,5 Tage = 19,5 h / Woche

GGS Morsbroicher Straße

1

FB 51

auf Anfrage der Schule

GGS Opladen

1

FB 51

2,5 Tag = 19,5 h / Woche

1

Land NRW (MPT)

2,5 Tage = 19,5 h / Woche

GGS Regenbogenschule

1

FB 51

2 Tage = Ø 15,5 h / Woche

1

Land NRW (MPT)

2,5 Tage = 19,5 h / Woche

GGS Waldschule

1

FB 51

auf Anfrage der Schule

GGS Theodor Fontane-Schule

1

FB 51

auf Anfrage der Schule

 

 

Katholische Grundschulen

Name der Schule

Anzahl der eingesetzten Fachkräfte

Anstellungsträger

Umfang (insgesamt)

KGS Burgweg

1

FB 51

2,5 Tage = 19,5 h / Woche

KGS Don-Bosco-Schule

1

FB 51

0,3 Tage = Ø 2 h / Woche

KGS Gezelin-Schule

1

FB 51

auf Anfrage der Schule

KGS Möwenschule

1

FB 51

1,5 Tage = Ø 11,5 h / Woche

KGS Remigius

1

FB 51

2,5 Tage = 19,5 h / Woche

1

Land NRW (MPT)

 

KGS St.-Stephanus-Schule

1

FB 51

auf Anfrage der Schule

KGS Thomas-Morus-Schule

1

FB 51

1-2 Tage = Ø 11,5 h / Woche

KGS In der Wasserkuhl

1

FB 51

auf Anfrage der Schule

 

 

Der jeweilige Stundenumfang wurde in den Fällen der FB 51-Kolleginnen und Kollegen bei der Umrechnung der Arbeitstage ggf. abgerundet, da sie regelmäßig an den Fallverteilungsrunden und Dienstbesprechungen in den Regionen der Abteilung 512 teilnehmen. Hierdurch reduziert sich die durchschnittliche Einsatzzeit an den Standorten.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: FB 51, Abteilung 512, Frau Hillen,

Tel.: 0214 406 5100, Frau Groh-Mers, Tel: 0214 406 5140

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Neuverteilung der Schulsozialarbeit.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzposition 700000, Finanzposition PN9951

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Im Jahr 2020 entstehen bei einer Besetzung ab dem 01.09.2020 folgende Gesamtkosten: 39.600,- EURO. Für das Gesamtjahr 2021 entstehen Gesamtkosten in Höhe von ca. 118.800,- EURO

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB 51, Abteilung 512, Frau Hillen, Frau Groh-Mers

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

   nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein