Betreff
Erneuerung der Beleuchtungsanlagen auf der Kalkstraße zwischen Scharnhorststraße und Sauerbruchstraße
Vorlage
2020/3748
Aktenzeichen
Ha
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Einer Erneuerung der Beleuchtungsanlagen inklusive der Kabeltrasse in der Kalkstraße zwischen Scharnhorststraße und Sauerbruchstraße wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Ausgangslage:

Die erstmalige Herstellung der Beleuchtungsanlagen in der Kalkstraße zwischen Scharnhorststraße und Sauerbruchstraße erfolgte mit 15 Masten im Jahr 1955. Die Erdverkabelung erfolgte ohne Schutzrohr. Teile der überalterten, ungeschützten Erdverkabelung sind aufgrund von Kabelstörungen übergangsweise durch Freileitungen ersetzt worden. Im Rahmen der turnusmäßigen Standsicherheitsprüfung wurde festgestellt, dass neun Maste getauscht werden müssen. Ein Mast musste bereits entfernt werden. Eine weitergehende Begutachtung ergab, dass die gesamte Beleuchtungsanlage des Abschnitts einer Erneuerung bedarf. Eine Einzelauswechslung der Maste ist aufgrund des Alters und des schlechten Zustandes der gesamten Anlage unwirtschaftlich.

 

Planung:

Die Neuplanung der Beleuchtungsanlagen sieht daher 12 neue feuerverzinkte Maste mit einer Lichtpunkthöhe von 10 m und bestückt mit neuen energiesparenden LED-Aufsatzleuchten vor. Die Maste 9 und 10 erhalten zusätzlich jeweils einen Ausleger, um außerhalb der Baumkronen wirken zu können. Für eine gesicherte Stromversorgung werden neue Erdkabel samt Schutzrohr erforderlich. Die Umsetzung dieser Maßnahme kostet ca. 65.000 €.

 

Im Zuge dieser Maßnahme wird die Beleuchtung des Fußgängerüberweges in der Kalkstraße im Einmündungsbereich der Straße Heidehöhe zur Verkehrssicherung für 5.500 € erneuert; diese Maßnahme löst keine Beitragspflicht gemäß Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Die Vorlage wird nach der Beschlussfassung zeitnah umgesetzt.

 

Beitragsfähigkeit nach § 8 KAG NRW:

Die Maßnahme löst für die Anlieger eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. Von den Anliegern sind 50 % des beitragsfähigen Aufwandes (die DIN-gerechte Beleuchtung des Fußgängerüberwegs ist hier außen vor) zu tragen, da es sich bei der Kalkstraße um eine Haupterschließungsstraße handelt.

 

Gemäß der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 23.03.2020 werden für den Anliegeranteil nach Vorlage der Rechnungen Fördermittel beantragt. Bei positiver Entscheidung wird sich der durch die Anlieger zu tragende Anteil maximal um 50 % reduzieren.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Ulrike Haissig / Tiefbau /406 - 6642

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Erneuerung der Beleuchtungsanlagen inklusive der Kabeltrasse in der Kalkstraße zwischen Scharnhorststraße und Sauerbruchstraße.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle: 66001205022007 „Erneuerung Straßenbeleuchtung“,

Finanzposition: 783200.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Herstellungskosten = 70.500 €  

Sonderposten KAG = 32.500 €

Abschreibung Restbuchwert = 0

jährl. Abschreibungen = ca. 181 €

jährl. Auflösung Sonderposten = ca. 90 €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

s. o.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Frau Sorge, Tel.-Nr. 66 91

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Die Maßnahme löst für die Anlieger eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus.

Für die Maßnahme werden nach Abschluss der Maßnahme Fördermittel für den Anliegeranteil beantragt.


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

 

Die Anlieger werden vorab schriftlich über die KAG-Maßnahme und deren Beitragsfähigkeit informiert.

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]