Beschlussentwurf:
Einer
Erneuerung der Beleuchtungsanlagen inklusive der Kabeltrasse in der Kalkstraße zwischen
Scharnhorststraße und Sauerbruchstraße wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangslage:
Die erstmalige Herstellung der Beleuchtungsanlagen in der
Kalkstraße zwischen Scharnhorststraße und Sauerbruchstraße erfolgte mit 15
Masten im Jahr 1955. Die Erdverkabelung erfolgte ohne Schutzrohr. Teile der
überalterten, ungeschützten Erdverkabelung sind aufgrund von Kabelstörungen übergangsweise
durch Freileitungen ersetzt worden. Im Rahmen der
turnusmäßigen Standsicherheitsprüfung wurde festgestellt, dass neun Maste
getauscht werden müssen. Ein Mast musste bereits entfernt werden. Eine
weitergehende Begutachtung ergab, dass die gesamte Beleuchtungsanlage des
Abschnitts einer Erneuerung bedarf. Eine Einzelauswechslung der Maste ist
aufgrund des Alters und des schlechten Zustandes der gesamten Anlage
unwirtschaftlich.
Planung:
Die Neuplanung der Beleuchtungsanlagen sieht
daher 12 neue feuerverzinkte Maste mit einer Lichtpunkthöhe von 10 m und
bestückt mit neuen energiesparenden LED-Aufsatzleuchten vor. Die Maste 9 und 10
erhalten zusätzlich jeweils einen Ausleger, um außerhalb der Baumkronen wirken
zu können. Für eine gesicherte Stromversorgung werden neue Erdkabel samt
Schutzrohr erforderlich. Die Umsetzung dieser
Maßnahme kostet ca. 65.000 €.
Im Zuge dieser Maßnahme wird die Beleuchtung des Fußgängerüberweges in der Kalkstraße im Einmündungsbereich der Straße Heidehöhe zur Verkehrssicherung für 5.500 € erneuert; diese Maßnahme löst keine Beitragspflicht gemäß Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Die Vorlage wird nach der Beschlussfassung zeitnah umgesetzt.
Beitragsfähigkeit nach § 8 KAG NRW:
Die Maßnahme löst für die Anlieger eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. Von den Anliegern sind 50 % des beitragsfähigen Aufwandes (die DIN-gerechte Beleuchtung des Fußgängerüberwegs ist hier außen vor) zu tragen, da es sich bei der Kalkstraße um eine Haupterschließungsstraße handelt.
Gemäß der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 23.03.2020 werden für den Anliegeranteil nach Vorlage der Rechnungen Fördermittel beantragt. Bei positiver Entscheidung wird sich der durch die Anlieger zu tragende Anteil maximal um 50 % reduzieren.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Ulrike Haissig / Tiefbau /406
- 6642
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW
bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Erneuerung der Beleuchtungsanlagen
inklusive der Kabeltrasse in der Kalkstraße zwischen Scharnhorststraße und
Sauerbruchstraße.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle: 66001205022007 „Erneuerung Straßenbeleuchtung“,
Finanzposition: 783200.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Herstellungskosten = 70.500 €
Sonderposten KAG = 32.500 €
Abschreibung Restbuchwert = 0
jährl. Abschreibungen = ca. 181 €
jährl. Auflösung Sonderposten = ca. 90 €
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
s. o.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en)
und Ansprechpartner/in:
Frau Sorge, Tel.-Nr. 66 91
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Die Maßnahme löst für die Anlieger eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus.
Für die Maßnahme werden nach Abschluss der Maßnahme Fördermittel für den Anliegeranteil beantragt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Die Anlieger werden vorab schriftlich über die KAG-Maßnahme und deren
Beitragsfähigkeit informiert. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |