- Überplanung und Ausbau der Küche und Mensa
- Planungs- und Baubeschluss
Beschlussentwurf:
1. Der Umplanung und Erweiterung Mensa mit Küche an der GGS Kerschensteinerstraße 2 in Leverkusen-Küppersteg wird zugestimmt.
2. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen gemäß Kostenberechnung nach heutigem Stand 2.000.000 € einschließlich Mehrwertsteuer.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren notwendigen Finanzmittel i. H. v. 950.000 € ab den Jahren 2021 ff. im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung bei der Finanzstelle 65020170011148 zu etatisieren, sodass insgesamt 2.000.000 € für die Maßnahme zur Verfügung stehen.
4. Die Maßnahme ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung durchzuführen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Die GGS Kerschensteinerschule wird - wie alle
Leverkusener Grundschulen - als OGS geführt. Im Zuge der kontinuierlich
gestiegenen Teilnehmerzahl ist der Ausbau der Mensa unabdingbar. Die Küche und
der Essbereich an der Schule sind deutlich unterdimensioniert.
Mit Blick auf die aktuelle OGS-Abnahme und den kommenden Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ab 2025 reichen die derzeit vorhandenen Plätze nicht aus, um eine Essenseinnahme und vor allem auch die Vorbereitung der Verpflegung in der dafür vorgesehenen Zeit sicherzustellen. Es ist geplant, den Standort auf 4-Zügigkeit zu erhöhen.
Bestand
Die GGS
Kerschensteinerstraße ist zurzeit eine 3-zügige Grundschule. Die bestehende
Mensa (40 Plätze) mit Küche ist zu klein; eine ordnungsgemäße Mittagsversorgung
der Kinder ist nicht zu gewährleisten. Die Essenausgabe wird nur
durch provisorische Übergangslösungen aufgefangen.
Planung Mensa
mit Küche
Mit der Entscheidung des Fachbereiches Schulen (FB 40) im Juni 2020 auf die mögliche Erweiterung des Standortes auf eine 4-Zügigkeit der Grundschule zu erweitern, wurde die Planung dahingehend angepasst und die geplante Mensa vergrößert.
Die neue Mensa bietet 160 Sitzplätze. Das ermöglicht die Essenausgabe im 3-Schichtbetrieb in einer 4-zügigen Grundschule. Die geplante Küche ist als eine Regenerationsküche geplant. Die neue Küche wurde im bestehenden Gebäude mit Kriechkeller untergebracht, was die Montage der Versorgungs- und Entsorgungsleitung vereinfacht. Die Lüftungsanlage für die Küche und Mensa ist im neuen Technikraum untergebracht. Die Planung ist mit dem Fachbereich Schulen (FB 40) und der Schule besprochen worden und wurde freigegeben.
Bruttogeschossfläche
Bestandsgebäude mit Küche und Nebenräumen 108,42 m²
Speiseraum 217,06 m²
Technikraum 45,83 m²
Gesamtfläche Erdgeschoss 371,31m²
Kosten
Die Kosten betragen gemäß Kostenberechnung 2.000.000 €, einschließlich Mehrwertsteuer.
Die Kostenberechnung liegt über der Kostenschätzung für die bis jetzt veranschlagten Kosten aus nachfolgenden Gründen:
- Gegenüber der Grundlage zum ersten Kostenrahmen vom 18.09.2018 und der Kostenschätzung vom 27.04.2020 hat sich die Größe des Objektes in der Fläche (BGF Bestand + Erweiterung) von 230 qm auf 370 qm verändert (+61 %), insbesondere durch den für die Lüftungstechnik notwendigen Technikraum und die Vergrößerung der Mensafläche.
- Die Lüftungsanlage hat getrennte Aggregate für die Bereiche Mensa und Küche.
- Das Dach der neuen Mensa wird begrünt.
- Aufgrund der gestiegenen Baukosten erhöhen sich die Honorarkosten.
Fortführung der
Planung
Die Entwurfsplanung und Erstellung der Kostenberechnung wurde durch das Architekturbüro WeigeltPlan in Zusammenarbeit mit externen Ingenieurbüros erstellt. Es ist beabsichtigt, die Architekten- und Ingenieurleistungen ab Leistungsphase 4 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an folgende Ingenieurbüros zu vergeben:
Architektenleistung: WeigeltPlan, Architekt, Köln,
Ingenieurleistung HLS: Ingenieurgesellschaft Laudi, Essen,
Ingenieurleistung ELT: Ingenieurgesellschaft Laudi, Essen,
Tragwerksplanung WeigeltPlan, Architekt, Köln.
Ausführung
Das geplante Gebäude wird in massiver Bauweise ausgeführt. Für die äußere Gestaltung des neuen Mensa-Baukörpers ist eine vorgehängte, hinterlüftete Plattenfassade aus Faserzement vorgesehen, die zum einen die energetischen Anforderungen an die Fassade erfüllt, zum anderen aber auch robust genug ist, den mechanischen Belastungen aus der angrenzenden Spielfläche zu widerstehen.
Terminplanung
Es ist vorgesehen, im Sommer 2021 mit dem Bau zu beginnen. Die Dauer der Baumaßnahmen beträgt ca. 1,5 Jahre, sodass die Fertigstellung für Herbst 2022 vorgesehen ist.
Abstimmung
Nutzer
Die Planung ist mit dem Fachbereich Schulen sowie der Schule abgestimmt.
Beteiligung Schwerbehindertenvertretung und Behindertenbeirat
Die Vorabstimmung ist erfolgt. Im Zuge der Baugenehmigung wird in Abstimmung mit beiden o. g. Gremien das Barrierefrei-Konzept erstellt.
Klimaschutz
Entsiegelung von
Flächen
Bei der Planung der Außenanlagen ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Flächen versiegelt werden.
Schaffung von
Wasserflächen
Aus Sicherheitserwägungen ist dies im Grundschulbereich nicht möglich.
Baumfällungen/Ersatzpflanzungen
Für die Erstellung des Bauvorhabens müssen keine Bäume gefällt werden.
Dächer
Statisch bedingt erhält nur die neue Mensa ein begrüntes Dach.
Fassaden
Vor der Mensa ist eine Pergola mit Bepflanzung vorgesehen.
Planunterlagen
Die nichtöffentlichen
Anlagen sind verbindlicher Bestandteil der Vorlage. Sie werden nicht mit der
Vorlage gedruckt. Zudem besteht für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger die
Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen und einzusehen. Die
interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem ebenfalls
alle öffentlichen Unterlagen einsehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Zofia Wozniak, FB 65, 406 - 65113
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Umbau und Erweiterung der Mensa und der Küche an der GGS Kerschensteiner Straße.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Auf der Finanzstelle 65020170011148, Finanzposition 783100, wurden bisher Mittel in Höhe von 1.050.000 € wie folgt etatisiert:
Vorjahre 100.000 €
2020 |
200.000 € |
|
2021 |
500.000 € |
|
2022 |
250.000 € |
|
1.050.000 € |
Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 950.000 € (gemäß vorliegender Kostenberechnung) müssen wie folgt bereitgestellt werden:
2021 |
300.000 € |
|
2022 |
450.000 € |
|
2023 |
|
200.000 € |
950.000 € |
Durch die Aufstockung der benötigten Finanzmittel ab den Jahren 2021 ff. wird es zu einer weiteren Überschreitung des sogenannten Kreditdeckels und somit zu einer Nettoneuverschuldung kommen, wenn nicht entsprechende Kompensationen im Investitionshaushalt bei den Haushaltsplanberatungen beschlossen werden. Siehe hierzu auch die Haushaltsverfügung des RP zum Haushalt vom 13.05.2020, Punkt 8.11.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Während der Bauphase werden die Baukosten auf der Anlage im Bau (96000373) verbucht. Mit der Fertigstellung der Maßnahme und einhergehend mit der in der Zukunft liegenden Inbetriebnahme erfolgt die Aktivierung des Vermögensgegenstandes/der Vermögensgegenstände im Anlagevermögen der städtischen Bilanz (Aktivtausch).
Nach Inbetriebnahme des Gebäudes werden alle angefallenen Baukosten (inklusive der Kosten für die Architektenleistungen) aktiviert. Erst danach wird der städtische Haushalt aufwandstechnisch durch Abschreibungen belastet. Die Höhe der jährlichen Abschreibungen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau ermittelt werden, da im Rahmen eines Mensabaus diverse und unterschiedliche Vermögensgegenstände angeschafft werden, bei denen unterschiedliche Nutzungsdauern zugrunde gelegt werden (bspw. Küchenmaschinen und -geräte).
Bei einer unterstellten Anpassung der Nutzungsdauer von 25 Jahren (die genaue Anpassung der Nutzungsdauer erfolgt nach Abschluss der Maßnahme durch die kommunale Bewertungsstelle) sowie Baukosten von 2 Mio. € für das Gebäude würden jährlich Aufwendungen für Abschreibungen i. H. v. ca. 80.000 € anfallen, die den städtischen Haushalt belasten.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten entsprechen der vorliegenden Kostenberechnung
i. H. v. 2 Mio. €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Gebäude werden die notwendigen Veränderungsmitteilungen an den Fachbereich Finanzen übersendet.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Fachbereich Gebäudewirtschaft, Abteilung 650, Frau Luchterhand-Homberger
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Eine Anlage im Bau (AiB) wurde bereits im Anlagevermögen der städt. Bilanz angelegt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |