Beschlussentwurf:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmt der Verwendung der Mittel in Höhe von 40.000 € aus einer Erbschaft für das „Sommerspektakel“ der Jahre 2021-2024 zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Die Stadt Leverkusen wurde mit einer Erbschaft in Höhe von 40.000,- € bedacht. Der Erblasser hat für den Einsatz dieser Erbschaft die Vorgabe gemacht, dass sie armen Kindern in dieser Stadt zugutekommen soll.
Mit dem jährlichen „Sommerspektakel“ unter der Stelzenautobahn wird Leverkusener Kindern und Jugendlichen aus Familien, die sich finanziell weder einen Urlaub noch teure kommerzielle Angebote leisten können, ein kostenloses Angebot in den Sommerferien unterbreitet. Unterschiedliche Sport-, Musik- und Kreativangebote werden für die Kinder und Jugendlichen vorgehalten. Im Regelfall besuchen ca. 1.200 bis 1.500 Kinder und Jugendliche dieses Angebot. Sie erhalten eine Ganztagsbetreuung inkl. Essensversorgung.
Das Sommerspektakel wird durch alle in Leverkusen ansässigen Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit gestaltet. Mit dem Einsatz der Mittel für das „Sommerspektakel“ der kommenden vier Jahre würde der vom Erblasser verfügte Zweck eingehalten und eine kontinuierliche finanzielle Grundlage für die weitere Planung des „Sommerspektakels“ geschaffen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Angela Hillen/FB 51/406 - 5100
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Einsatz von Mitteln aus einer Erbschaft für das „Sommerspektakel“ der Jahre 2021-2024 in Höhe von 40.000,00 €.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 5100 06 10 0102 Sachkonto: 414800
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine weiteren finanziellen Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
2021 Zweckgebundene Mehreinnahme 10.000,- €,
2022 Zweckgebundene Mehreinnahme 10.000,- €,
2023 Zweckgebundene Mehreinnahme 10.000,- €,
2024 Zweckgebundene Mehreinnahme 10.000,- €.
Bei den jeweiligen Jahresabschlussarbeiten ist die Übertragung der nicht verbrauchten Mittel durch den FB 51 im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen zu beantragen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
nein |