Betreff
Zuwendung an die Stadt Leverkusen aus einer Erbschaft für das "Sommerspektakel" der Jahre 2021-2024
Vorlage
2020/3756
Aktenzeichen
hi
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmt der Verwendung der Mittel in Höhe von 40.000 € aus einer Erbschaft für das „Sommerspektakel“ der Jahre 2021-2024 zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen wurde mit einer Erbschaft in Höhe von 40.000,- € bedacht. Der Erblasser hat für den Einsatz dieser Erbschaft die Vorgabe gemacht, dass sie armen Kindern in dieser Stadt zugutekommen soll.

 

Mit dem jährlichen „Sommerspektakel“ unter der Stelzenautobahn wird Leverkusener Kindern und Jugendlichen aus Familien, die sich finanziell weder einen Urlaub noch teure kommerzielle Angebote leisten können, ein kostenloses Angebot in den Sommerferien unterbreitet. Unterschiedliche Sport-, Musik- und Kreativangebote werden für die Kinder und Jugendlichen vorgehalten. Im Regelfall besuchen ca. 1.200 bis 1.500 Kinder und Jugendliche dieses Angebot. Sie erhalten eine Ganztagsbetreuung inkl. Essensversorgung.

 

Das Sommerspektakel wird durch alle in Leverkusen ansässigen Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit gestaltet. Mit dem Einsatz der Mittel für das „Sommerspektakel“ der kommenden vier Jahre würde der vom Erblasser verfügte Zweck eingehalten und eine kontinuierliche finanzielle Grundlage für die weitere Planung des „Sommerspektakels“ geschaffen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Angela Hillen/FB 51/406 - 5100

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Einsatz von Mitteln aus einer Erbschaft für das „Sommerspektakel“ der Jahre 2021-2024 in Höhe von 40.000,00 €.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag: 5100 06 10 0102   Sachkonto: 414800

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine weiteren finanziellen Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

2021               Zweckgebundene Mehreinnahme 10.000,- €,

2022               Zweckgebundene Mehreinnahme 10.000,- €,

2023               Zweckgebundene Mehreinnahme 10.000,- €,

2024               Zweckgebundene Mehreinnahme 10.000,- €.

 

Bei den jeweiligen Jahresabschlussarbeiten ist die Übertragung der nicht verbrauchten Mittel durch den FB 51 im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen zu beantragen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein